Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern Musterklauseln

Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern. Abweichend von 5. c. der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung sind zugelassene Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen von Betriebsangehörigen und Besuchern in ruhendem Zustand bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze im Rahmen der Feuerversicherung gemäß 17.3 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung mitversichert. Dies gilt auch auf Parkplätzen, die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind. (Der Text gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung.)
Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern. Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern sind innerhalb des Betriebsgrundstückes sowie auf Parkplätzen, die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen mitversichert. Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet, als kein Ersatz aus einer anderweitigen Versicherung erlangt werden kann. Als Versicherungswert gilt Zeitwert vereinbart. Vereinbarte Beträge: siehe Abschnitt IX. „PRÄMIENFREIE EINSCHLÜSSE IN DER SACHSUBSTANZ- VERSICHERUNG“, 2. „Versicherte Sachen“, Ziffer 2.5.
Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern. Abweichend von Teil B Produktbezogene Bedingungen Inhaltsversicherung § 2 Ziffer 2.5.4 sind Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern in ruhendem Zustand bis zu der hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze auf Erstes Risiko und zum Zeitwert versichert. Versiche- rungsschutz besteht auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort gemäß Teil B Produkt- bezogene Bedingungen Inhaltsversicherung § 13 Ziffer 13.2 liegt, sowie auf entsprechend ge- kennzeichneten Parkplätzen, die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen und in unmit- telbarer Umgebung zum Versicherungsort liegen. Es besteht subsidiärer Versicherungsschutz. Eine Entschädigung wird nicht geleistet, soweit aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beansprucht werden kann. Je Versicherungsfall gilt eine Entschädigungsgrenze von 3 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 75.000 Euro. Werden versicherte Sachen durch den Versicherungsnehmer an Heimarbeiter übergeben, so be- steht im Rahmen von Teil B Produktbezogene Bedingungen Inhaltsversicherung § 13 Ziffer 13.3 auch über den dort genannten Zeitraum hinaus Versicherungsschutz. Abweichend gilt hierfür nur Versicherungsschutz innerhalb Europas. Abweichend von Teil B Produktbezogene Bedingungen Inhaltsversicherung § 13 Ziffer 13.3 gilt je Versicherungsfall eine Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro.
Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern. Versicherungswert von Kraftfahrzeugen von Betriebsangehörigen und Besuchern ist der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der beweglichen Sachen durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.