Common use of Kraftomnibusse Clause in Contracts

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 10.3 Nicht unter 10.1 oder 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung Aus- stattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 10.1 9.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige VerkehrsverbindungVerkehrsverbin- dung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer ande- rer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung Beförde- rung von Personen zum Besuch von Märkten Märk- ten und Theatern dient. 10.2 9.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten Aus- flugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 10.3 9.3 Nicht unter 10.1 9.1 oder 10.2 9.2 fallen sonstige Busse, insbesondere HotelomnibusseHotelomni- busse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen Perso- nen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 10.3 Nicht unter 10.1 oder 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere HotelomnibusseHotelomni- busse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Kraftomnibusse. Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die nach ihrer Bauart Bau- art und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten be- stimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. 10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie Verkehr Ver- kehr mit Mietomnibussen. 10.3 Nicht unter 10.1 oder 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere HotelomnibusseHotelomni- busse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse.

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Samples: KFZ Versicherung