Common use of Kreditkosten Clause in Contracts

Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt ein Fixzinssatz von 4,980% p.a. p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode). Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Sollzinssatz von 9,980% p.a. als vereinbart. 1. Die vertraglich vereinbarten Zinsen werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und des offenen Saldos berechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt. Dies führt zum Anfallen von Zinseszinsen, die in die Gesamtkosten und in den effektiven Jahreszinssatz bereits eingerechnet sind. 2. Der nach Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Referenzwertes – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge wie folgt ändern: a) Referenzwert für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz), welcher vom European Money Markets Institute (EMMI), 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99 als Administrator unter xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlicht wird. b) Die auf der website xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jeden Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätze werden aufgerundet (Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartals dar. c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen. Ist die Differenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sie negativ erfolgt ein entsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember 0,25% pa betragen haben, dann beträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa).

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Samples: Cashcard Agreement, Cashcard Agreement

Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt ein Fixzinssatz von 4,9808,400% p.a. p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode). Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Sollzinssatz von 9,980% p.a. als vereinbart. variabel 1. Die vertraglich vereinbarten Zinsen werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und des offenen Saldos berechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt. Dies führt zum Anfallen von Zinseszinsen, die in die Gesamtkosten und in den effektiven Jahreszinssatz bereits eingerechnet sind. 2. Der nach Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Referenzwertes – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge ändern, wie folgt ändernfolgt: a) Referenzwert für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR EURIBOR“ (Euro Interbank Offered Rate)". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz), welcher vom European Money Markets Institute (EMMI), 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99 als Administrator unter xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-rates.html veröffentlicht wird. b) Die auf der website xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlichten xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-rates.html veröf-fentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jeden Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätze werden aufgerundet (Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartals Kalenderquartal dar. c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen. Ist die Differenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sie negativ erfolgt ein entsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember 0,25% pa betragen haben, dann beträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa).

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Samples: Kreditvertrag

Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt ein Fixzinssatz von 4,980% p.a. p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode). Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Sollzinssatz von 9,980% p.a. als vereinbart. 1. Die vertraglich vereinbarten Zinsen werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und des offenen Saldos berechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt. Dies führt zum Anfallen von Zinseszinsen, die in die Gesamtkosten und in den effektiven Jahreszinssatz bereits eingerechnet sind. 2. Der nach Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Referenzwertes Indikators – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge wie folgt ändern: a) Referenzwert Indikator für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)EURIBOR". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz), welcher vom European Money Markets Institute (EMMI), 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99 als Administrator unter xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlicht wird. b) Die auf der website xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jeden Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätze werden aufgerundet (Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartals dar. c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen. Ist die Differenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sie negativ erfolgt ein entsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember 0,25% pa betragen haben, dann beträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa).

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Samples: Cashcard Agreement