Common use of Kreditkosten Clause in Contracts

Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt ein Fixzinssatz von 4,980% p.a. p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode). Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Sollzinssatz von 9,980% p.a. als vereinbart. 1. Die vertraglich vereinbarten Zinsen werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und des offenen Saldos berechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt. Dies führt zum Anfallen von Zinseszinsen, die in die Gesamtkosten und in den effektiven Jahreszinssatz bereits eingerechnet sind. 2. Der nach Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Referenzwertes – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge wie folgt ändern: a) Referenzwert für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz), welcher vom European Money Markets Institute (EMMI), 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99 als Administrator unter xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlicht wird. b) Die auf der website xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jeden Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätze werden aufgerundet (Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartals dar. c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen. Ist die Differenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sie negativ erfolgt ein entsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember 0,25% pa betragen haben, dann beträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa). 3. Sollte sich durch die Berechnungsmethode gemäß Punkt 2. ein negativer Zinssatz ergeben, kommt stattdessen ein Sollzinssatz von 0% zur Anwendung. Eine Zinszahlungspflicht der BANK an den KN ist somit ausgeschlossen. 4. Die Zinsanpassung wird erstmals zu jenem Stichtag durchgeführt, der nach Ablauf der Fixzinsperiode liegt. Danach wird sie zu jedem folgenden Stichtag durchgeführt. 5. Der "3-Monats-EURIBOR" wird auch dann weiter als Referenzwert für die Zwecke dieser Zinsanpassungsklausel herangezogen, wenn er in Zukunft an einer anderen Stelle oder von einem anderen Administrator als dem European Money Markets Institute veröffentlich wird. Wird der "3-Monats- EURIBOR" in Zukunft gar nicht mehr veröffentlicht, so tritt an seine Stelle der vom European Money Markets Institute oder dessen Nachfolgeorganisation ersatzweise veröffentlichte oder empfohlene Nachfolgezinssatz. Von einer solchen Änderung wird die BANK den KN unverzüglich informieren. 6. Die BANK wird den KN von einer Änderung des Sollzinssatzes und der Höhe der Kreditrate rechtzeitig vor dem Stichtag, ab dem die geänderte Kreditrate gilt, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger verständigen. Die erstmalige Verständigung erfolgt rechtzeitig vor dem Ende der Fixzinsperiode.

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt ein Fixzinssatz von 4,9808,400% p.a. p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode). Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Sollzinssatz von 9,980% p.a. als vereinbart. variabel 1. Die vertraglich vereinbarten Zinsen werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und des offenen Saldos berechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt. Dies führt zum Anfallen von Zinseszinsen, die in die Gesamtkosten und in den effektiven Jahreszinssatz bereits eingerechnet sind. 2. Der nach Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Referenzwertes – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge ändern, wie folgt ändernfolgt: a) Referenzwert für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR EURIBOR“ (Euro Interbank Offered Rate)". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz), welcher vom European Money Markets Institute (EMMI), 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99 als Administrator unter xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-rates.html veröffentlicht wird. b) Die auf der website xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlichten xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx- org/euribor-rates.html veröf-fentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jeden Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätze werden aufgerundet (Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartals Kalenderquartal dar. c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen. Ist die Differenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sie negativ erfolgt ein entsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember 0,25% pa betragen haben, dann beträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa). 3. Sollte sich durch die Berechnungsmethode gemäß Punkt 2. ein negativer Zinssatz ergeben, kommt stattdessen ein Sollzinssatz von 0% zur Anwendung. Eine Zinszahlungspflicht der BANK Bank an den KN ist somit ausgeschlossen. 4. Die Zinsanpassung wird erstmals zu jenem Stichtag durchgeführt, der nach Ablauf der Fixzinsperiode dem Zeitraum von zwei Monaten nach Vertragsabschluss liegt. Danach wird sie zu jedem folgenden Stichtag durchgeführt. 5. Der "3-Monats-EURIBOR" wird auch dann weiter als Referenzwert für die Zwecke dieser Zinsanpassungsklausel herangezogen, wenn er in Zukunft an einer anderen Stelle oder von einem anderen Administrator als dem European Money Markets Institute veröffentlich veröffentlicht wird. Wird der "3-Monats- Monats-EURIBOR" in Zukunft gar nicht mehr veröffentlicht, so tritt an seine Stelle der vom European Money Markets Institute oder dessen Nachfolgeorganisation ersatzweise veröffentlichte oder empfohlene Nachfolgezinssatz. Von einer solchen Änderung wird die BANK den KN unverzüglich informieren. 6. Die BANK wird den KN von einer Änderung des Sollzinssatzes und der Höhe der Kreditrate rechtzeitig vor dem Stichtag, ab dem die geänderte Kreditrate gilt, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger verständigen. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. 8,79% p.a. Annahmen: Zinslauf beginnt erst mit Auszahlung des Gesamtkreditbetrages, Sollzinssatz bleibt auf die gesamte Laufzeit gleich, Kreditvertrag gilt für vereinbarten Zeitraum, Vertragsparteien kommen ihren Verpflichtungen vertragskonform nach, SEPA Lastschriftmandat bleibt bis Laufzeitende aufrecht. Ist — der Abschluss einer Kreditversicherung oder — die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszinssatz enthalten. Nein Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit Zinsen EUR 29.101,20 Bearbeitungsgebühr1) EUR 0,00 Lohnvormerkgebühr1) EUR 0,00 Einmalige Erhebungsgebühr1) EUR 0,00 Kontoführungsgebühr (gerechnet für die gesamte Laufzeit)2) EUR 0,00 Gesamtkosten des Kredites EUR 29.101,20 1) Wird mitfinanziert und ist in die Kreditrate eingerechnet. 2) Kontoführungsgebühr von EUR 0,00 wird zusätzlich zur jeweiligen Rate verrechnet (rabattierte Kontoführungsgebühr bei SEPA Lastschriftmandat, sonst EUR 0,00 p.m.). Die erstmalige Verständigung erfolgt rechtzeitig vor Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. Ja Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z.B. einer Kreditkarte) Nicht zutreffend Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag Neben den oben genannten „Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit“ können sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem KV entstehen. Dies sind beispielsweise Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben, welche aus Anlass der Einleitung oder des Abschlusses des KV und seiner Abwicklung (inklusive der in diesem Zusammenhang errichteten Urkunden) oder welche im Zusammenhang mit der Verwertung von K_EU_VIB_B1501_202012_01 Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 0000 Xxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Im Versicherungsvermittlerregister des BMDW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 (xxxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) Sicherheiten stehen. Sonstige Kosten können auch Kosten für sonstige Dienstleistungen der Bank sein, welche nicht im KV vereinbart wurden, vom KN zusätzlich in Anspruch genommen werden und welche das Preis-/Leistungsverhältnis des Kredites (also den Kreditbetrag und den vertraglich geschuldeten Rückzahlungsbetrag) nicht verändern (wie zB. Stundungsgebühren, Ratenplanänderung). Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich um außervertragliche, gesetzlich nicht kostenlos zu erbringende Nebenleistungen zum Kredit. Die Höhe dieser Kosten kann dem jeweils aktuellen Preisaushang der Bank entnommen werden. Dieser hängt in den Räumen der Filialen der Bank aus (der KN kann jederzeit in den Filialen der Bank eine Aushändigung einer Kopie des Preisaushangs verlangen) und kann unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxx- uns/daten-und-downloads online abgerufen werden. Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können Die in dieser Information in Punkt "3. Kreditkosten", Unterpunkt "Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit" genannten Gebühren (Bearbeitungsgebühr, Lohnvormerkgebühr, Erhebungsgebühr und Kontoführungsgebühr) können nicht verändert werden. Notariatsgebühren keine Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z.B. Zwangsversteigerung) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Der KN gerät in Verzug, wenn er eine Forderung der BANK nicht oder nicht zur Gänze am Fälligkeitstag bezahlt. Bei verschuldetem Zahlungsverzug wird auf sämtliche überfälligen Forderungen der jeweils aktuelle Sollzinssatz (siehe dazu in dieser Information Punkt 3. „Kreditkosten" Unterpunkt "Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten") als Verzugszinssatz verrechnet und am Ende eines jeden Kalenderquartals dem Kapital zugeschlagen. Der KN hat der FixzinsperiodeBank weiters die aufgrund seines Verschuldens tatsächlich entstandenen Kosten für außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu bezahlen, soweit die daraus resultierenden Beträge entweder gerichtlich bestimmt wurden oder zweckentsprechend und zur Rechtsverfolgung erforderlich waren sowie wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzuges fallen Mahnkosten iHv EUR 20,00 für jede Mahnung an den KN und iHv EUR 2,00 für jede Mahnung an einen Mitschuldner an, sofern diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig und im Verhältnis zur betriebenen Forderung angemessen sind. Zahlungserinnerungen per SMS oder telefonisch sind kostenfrei. K_EU_VIB_B1501_202012_01 Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 0000 Xxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Im Versicherungsvermittlerregister des BMDW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 (xxxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx)

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt ein Fixzinssatz von 4,980% p.a. p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode). Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Sollzinssatz von 9,980% p.a. als vereinbart. 1. Die vertraglich vereinbarten Zinsen werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und des offenen Saldos berechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt. Dies führt zum Anfallen von Zinseszinsen, die in die Gesamtkosten und in den effektiven Jahreszinssatz bereits eingerechnet sind. 2. Der nach Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Referenzwertes Indikators – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge wie folgt ändern: a) Referenzwert Indikator für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)EURIBOR". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz), welcher vom European Money Markets Institute (EMMI), 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99 als Administrator unter xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlicht wird. b) Die auf der website xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jeden Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätze werden aufgerundet (Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartals dar. c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen. Ist die Differenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sie negativ erfolgt ein entsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember 0,25% pa betragen haben, dann beträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa). 3. Sollte sich durch die Berechnungsmethode gemäß Punkt 2. ein negativer Zinssatz ergeben, kommt stattdessen ein Sollzinssatz von 0% zur Anwendung. Eine Zinszahlungspflicht der BANK an den KN ist somit ausgeschlossen. 4. Die Zinsanpassung wird erstmals zu jenem Stichtag durchgeführt, der nach Ablauf der Fixzinsperiode liegt. Danach wird sie zu jedem folgenden Stichtag durchgeführt. 54. Der Wird der "3-Monats-EURIBOR" wird auch dann weiter als Referenzwert in Zukunft nicht an der in Punkt 2 lit a) genannten Stelle veröffentlicht, so gilt für die Zwecke dieser Zinsanpassungsklausel herangezogen, wenn er in Zukunft an einer anderen Stelle oder von einem anderen Administrator als dem European Money Markets Institute veröffentlich wirddie neue Veröffentlichungsstelle. Wird der "3-Monats- Monats-EURIBOR" in Zukunft gar nicht mehr veröffentlicht, so tritt an seine Stelle der vom European Money Markets Institute oder dessen Nachfolgeorganisation Institute, 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99, ersatzweise veröffentlichte oder empfohlene Nachfolgezinssatz. Von einer solchen Änderung wird die BANK den KN unverzüglich informieren. 65. Die BANK wird den KN von einer Änderung des Sollzinssatzes und der Höhe der Kreditrate rechtzeitig vor dem Stichtag, ab dem die geänderte Kreditrate gilt, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger schriftlich verständigen. Die erstmalige Verständigung erfolgt rechtzeitig vor dem Ende der Fixzinsperiode.

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Kreditkosten. Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt ein Fixzinssatz von 4,980% p.a. p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode). Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Sollzinssatz von 9,980% p.a. als vereinbart. 1. Die vertraglich vereinbarten Zinsen werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und des offenen Saldos berechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt. Dies führt zum Anfallen von Zinseszinsen, die in die Gesamtkosten und in den effektiven Jahreszinssatz bereits eingerechnet sind. 2. Der nach Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Referenzwertes – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge wie folgt ändern: a) Referenzwert für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz), welcher vom European Money Markets Institute (EMMI), 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99 als Administrator unter xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlicht wird. b) Die auf der website xxxx://xxx.xxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx veröffentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jeden Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätze werden aufgerundet (Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartals dar. c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen. Ist die Differenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sie negativ erfolgt ein entsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember 0,25% pa betragen haben, dann beträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa). 3. Sollte sich durch die Berechnungsmethode gemäß Punkt 2. ein negativer Zinssatz ergeben, kommt stattdessen ein Sollzinssatz von 0% zur Anwendung. Eine Zinszahlungspflicht der BANK an den KN ist somit ausgeschlossen. 4. Die Zinsanpassung wird erstmals zu jenem Stichtag durchgeführt, der nach Ablauf der Fixzinsperiode liegt. Danach wird sie zu jedem folgenden Stichtag durchgeführt. 5. Der "3-Monats-EURIBOR" wird auch dann weiter als Referenzwert für die Zwecke dieser Zinsanpassungsklausel herangezogen, wenn er in Zukunft an einer anderen Stelle oder von einem anderen Administrator als dem European Money Markets Institute veröffentlich wird. Wird der "3-Monats- EURIBOR" in Zukunft gar nicht mehr veröffentlicht, so tritt an seine Stelle der vom European Money Markets Institute oder dessen Nachfolgeorganisation ersatzweise veröffentlichte oder empfohlene Nachfolgezinssatz. Von einer solchen Änderung wird die BANK den KN unverzüglich informieren. 6. Die BANK wird den KN von einer Änderung des Sollzinssatzes und der Höhe der Kreditrate rechtzeitig vor dem Stichtag, ab dem die geänderte Kreditrate gilt, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger verständigen. Die erstmalige Verständigung erfolgt rechtzeitig vor dem Ende der Fixzinsperiode. Effektiver Jahreszins Der effektive Jahreszinssatz beträgt 10,51% p.a. Mit dem effektiven Jahreszinssatz werden die Gesamtkosten als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrages ausgedrückt und hilft dem KN dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen Dieser effektive Zinssatz wurde berechnet auf der Grundlage der vom KN gemachten und in diesem vorvertraglichen Informationsblatt aufgenommenen Angaben und den derzeit üblicherweise geltenden Bedingungen. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes wurden auf Grund der gesetzlichen Vorgaben in § 27 VKrG und Anhang I zum VKrG folgende Annahmen zugrunde gelegt: • Da die Überziehungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit eingeräumt wird, ist davon auszugehen, dass der Überziehungsrahmen (Kreditrahmen) mit Zustandekommen des Vertrages für eine Dauer von 3 Monaten in voller Höhe ausgenutzt wird und mit Ablauf der 3 monatigen Ausnutzungsfrist in voller Höhe zurückgezahlt wird. • Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes wurde der höchste vereinbarte Zinssatz (dies ist der im Punkt Sollzinssatz genannte variable Zinssatz, siehe dazu in dieser Information in Punkt "3. Kreditkosten", Unterpunkt "Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten") angesetzt und wird von der Annahme ausgegangen, dass dieser für den Zeitraum von 3 Monaten unverändert bleibt. Ist - der Abschluss einer Kreditversicherung oder - die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Nein. Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit EUR 50,58 Basierend auf denselben gesetzlichen Annahmen wie der Berechnung des Effektiven Jahreszinssatzes zu Grunde gelegt (siehe dazu in dieser Information in Punkt "3. Kreditkosten", Unterpunkt "Effektiver Jahreszins"). Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich Ja, die Führung eines Kreditkontos ist erforderlich. Die Kosten hierfür betragen EUR 0,00. Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels Die Behebungsgebühr pro Transaktion beträgt: - beim Bankomat EUR 2,50. - bei Bankomat Kassen POS EUR 0,00. Die Entgelte für die Erbringung von Zahlungsdiensten sind in der Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit vereinbart. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag Neben den oben genannten „Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit“ können sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Rahmenkredit entstehen. Dies sind beispielsweise Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben, welche aus Anlass der Einleitung oder des Abschlusses des Rahmenkreditvertrages und seiner Abwicklung (inklusive der in diesem Zusammenhang errichteten Urkunden) oder welche im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten stehen. Sonstige Kosten können auch Kosten für Dienstleistungen der BANK sein, welche der KN nicht iZm den vereinbarten Zahlungsdiensten im Kartenvertrag schuldet und welche im Rahmenkreditvertrag nicht vereinbart wurden, sondern welche vom KN zusätzlich in Anspruch genommen werden und welche das Preis-/Leistungsverhältnis des Rahmenkredites nicht verändern (wie z.B. Stundungsgebühren, Ratenplanänderung).

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