Kurzschlussfestigkeit Musterklauseln

Kurzschlussfestigkeit. Zum Einsatz kommen nur MS-Schaltanlagen mit einer Bemessungsspannung Ur = 24 kV, welche folgende Werte aufweisen: Bemessungskurzzeitstrom 20 kA, 1 s, und Bemessungsstoßstrom 50 kA. Die so dimensionierten Anlagen werden auch in Netzen mit Nennspannung 10 und 15 kV eingesetzt. Bei luftisolierten MS-Schaltanlagen ist die Druckentlastung nach oben vorzusehen. Kabelanschlussräume sind nach unten zu verschließen.
Kurzschlussfestigkeit. Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer verursachen. In nicht selektiv abgesicherten Netzteilen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den technischen Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen und von ihm freigegeben sind. Folgende Werte sind einzuhalten: Thermischer Kurzzeitstrom Ith: 60*IN Bemessungs-Stoßstrom I(dyn): 100 kA Grenzwerte für Übertemperatur: Isolierklasse E (75K) Thermischer Kurzzeitstrom Ith: 100*IN mind. 16 kA Bemessungs-Stoßstrom I(dyn): 2,5*Ith Grenzwerte für Übertemperatur: Isolierklasse E (75K) Bemessungs-Spannungsfaktor: 1,9*UN (8h) 1,2*UN (dauernd) Sollen Wandler eingesetzt werden, die nicht diesen Anforderungen genügen oder vom Netzbetreiber nicht freigegeben sind, rüstet der Netzbetreiber auf Kosten des Messstellenbetreibers Übergabeschalter nach, welche zwischen der Messung und dem Entnahmepunkt installiert werden, die im Störungsfall eine selektive Trennung der Anlagenteile des Anschlussnehmers sicherstellen.
Kurzschlussfestigkeit. In Einzelfällen kann der VNB vom Kunden Einrichtungen zur Begrenzung des von der Kun- denanlage in das VNB-Netz eingespeisten Anfangskurzschlusswechselstromes verlangen, um Betriebsmittel zu schützen bzw. Schutzfunktionen im Netz zu gewährleisten. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch in seiner Anlage entstehenden Maßnahmen.
Kurzschlussfestigkeit. 10-kV-Schaltanlagen einschließlich ihrer Betriebsmittel sind mindestens für folgende Parameter auszulegen: Nenn-Kurzzeitstrom (t=1 s) Ith = 20 kA Nenn-Stoßstrom IS = 50 kA 30-kV-Schaltanlagen einschließlich ihrer Betriebsmittel sind mindestens für folgende Parameter auszulegen: Nenn-Kurzzeitstrom (t=1s) Ith = 25 kA Nenn-Stoßstrom IS = 75 kA
Kurzschlussfestigkeit. Die Schaltanlage ist für die thermischen und dynamischen Beanspruchungen eines Kurzschlussstro- mes von 20 kA / 1 s (11 kV) auszulegen.
Kurzschlussfestigkeit. Alle mittelspannungsseitigen Betriebsmittel der Übergabestation müssen für die auftretenden ther- mischen und dynamischen Beanspruchungen durch einen Nennkurzzeitstrom von mindestens 20 kA (Bemessungskurzschlussdauer: 1 s) bemessen sein. Art und Umfang der netzseitigen Überspannungsschutzeinrichtungen werden vom NB festgelegt. Die im Abschnitt 1.2 dargestellten Übersichtsschaltpläne bilden die Basis für die jeweilige Schalt- anlagengestaltung der Übergabestationen im Netz des NB. Beim Anschluss eines Kundentransformators mit einer Nennscheinleistung von bis zu 800 kVA setzt der NB im Übergabefeld einen Lasttrennschalter mit Sicherungen entsprechend Beispiele im Abschnitt 1.2 ein. Ab zwei Kundentransformatoren oder einer Leistung größer 800 kVA oder einem ausgelagerten Kundenmittelspannungsnetz/Unterstationen wird im Übergabefeld ein Lasttrennschalter eingesetzt. Schaltung und Aufbau der Mittelspannungsschaltanlage sind ebenfalls den Beispielen dem Ab- schnitt 1.2 zu entnehmen. An das Übergabefeld schließt der Kunde seine Schaltanlage mit einer kurzschlussfesten Kabelver- bindung an. Die Mittelspannungsschaltanlage des Kunden hat der geltenden Bestimmung DIN EN 62271-200 (DIN VDE 671 Teil 200) zu entsprechen. Ist im Abgangsfeld der Kundenanlage ein Transformator mit einer Nennscheinleistung bis 800 kVA angeschlossen, so ist dieses mit Lasttrennschalter und Sicherung unter Berücksichtigung der DIN VDE 0671 Teil105 auszurüsten. Beim Anschluss eines Transformator mit einer Nennscheinleistung größer 800 kVA oder eines ausgelagerten Mittelspannungsnetzes ist im jeweiligen Abgang ein Leis- tungsschalter mit Überstromzeitschutz einzusetzen. Beispiele sind im Abschnitt 1.2 dargestellt. Bei Übergabestationen, die einseitig bzw. im Stich gespeist werden, endet die Leistung des NB, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Kabelendverschluss des Einspeisekabels. Das Erden und Kurzschließen des Einspeisekabels mit einem Erdungsschalter muss in der Schaltanlage gefahrlos möglich sein. Schaltung und Aufbau der Mittelspannungsschaltanlage sind den Beispielen dem Ab- schnitt 1.2 zu entnehmen. Bei luftisolierten Anlagen müssen Kabelendverschlüsse mit einer Länge von 600 mm montierbar sein. Wird vom Kunden in einer Übergabestation mit Stichversorgung eine SF6-isolierte Schaltanlage eingesetzt, so ist der Mittelspannungsanschluss des NB- Kabels mittels Außenkonusdurchführungen nach DIN EN 50181 Tabelle 1, Typ C zum Anschluss von schraubbaren Kabelanschlüssen (T-Form) 24kV/630A au...
Kurzschlussfestigkeit. Bei Neuanlagen müssen alle mittelspannungsseitigen Betriebsmittel der Übergabestation für die auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen durch einen Nennkurz- zeitstrom von mindestens 20 kA (Bemessungskurzschlussdauer: Is) bemessen sein.

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