Kündigung / Beendigung Musterklauseln

Kündigung / Beendigung a) Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. b) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien auf der Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. c) Bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den/die Arbeitnehmer/in, während der Kündi- gungsfrist ganz oder teilweise unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizustellen. d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außeror- dentliche Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit als ordentliche Kündigung zum nächst zu- lässigen Termin. e) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversi- cherung erreicht.
Kündigung / Beendigung. 8.1 Der Endbenutzer-Lizenzvertrag kann von jeder Partei fristlos gekündigt werden, wenn die andere Partei auf schwerwiegende Weise gegen eine Bestimmung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags verstößt und (sofern der Verstoß behoben werden kann) diesen schwerwiegenden Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung behebt. 8.2 Jeder Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Endbenutzer- Lizenzvertrags oder andere anwendbare Bestimmungen zu der Lizenz des Kunden für die Nutzung der LINAK-Software, der zugehörigen Dokumentation und/oder der standardmäßigen Schulungsunterlagen gemäß den Abschnitten 1 und 2 oben ist als schwerwiegender Verstoß gegen diesen Endbenutzer- Lizenzvertrag zu werten. 8.3 Bei Beendigung des Endbenutzer-Lizenzvertrags muss der Kunde jede Nutzung der LINAK-Software einstellen. Der Kunde muss außerdem alle Kopien der Software den Anweisungen von LINAK entsprechend zerstören oder zurückgeben.
Kündigung / Beendigung. Das Vertragsverhältnis kann von der Mieterin/vom Mieter unter Einhaltung der ge- setzlichen Frist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonates zum Ablauf des übernächsten Monates schriftlich gekündigt werden.
Kündigung / Beendigung a. Im Fall einer Vertragsbeendigung durch den Vertragspartner ist Xxxxxxx berechtigt, bis zum Zeitpunkt der Beendigung die ihr zustehenden Zahlungen zu erhalten. Bei Beendigung ohne Verschulden von Xxxxxxx ist Xxxxxxx berechtigt, vom Vertragspartner i) den Vertragspreis abzüglich der bei ihr nicht angefallenen Kosten und Ausgaben zu erhalten, und (ii) hinsichtlich sämtlicher nicht von Xxxxxxx verschuldeter Schäden, welche aus der Beendigung resultieren, freigestellt zu werden. b. Der Verstoß des Vertragspartners gegen Bestimmungen gemäß der Punkte 9. und 10. dieser AGB berechtigt Xxxxxxx zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung von etwaigen gesetzlichen und/oder vertraglichen Ansprüchen, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Kündigung / Beendigung. Beide Parteien können den MV und jede Bestellung mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. MV und Bestellungen enden automatisch mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen DKV und dem Kunden. Sie enden ebenfalls automatisch mit der Beendigung des Vertrags zwischen DKV und tolltickets, der dem MV zugrunde liegt. Bestellungen enden zudem automatisch spätestens mit der Beendigung des MV.
Kündigung / Beendigung. 9.1 Wenn Sie bei uns ein Abonnement erworben haben, das sich automatisch verlängert oder für das ein anfänglicher gebührenfreier Zugriffszeitraum vorgesehen ist, können Sie es jederzeit vor Ablauf des jeweiligen Abonnementzeitraums (oder des gebührenfreien Zugriffszeitraums) kündigen. Bei einer Kündigung können Sie Ihr Abonnement bis zum Ende des laufenden Abonnementzeitraums (oder des gebührenfreien Zugriffszeitraums) weiter nutzen und erhalten daher keine Erstattung für den laufenden Abonnementzeitraum. Um Ihr Abonnement zu verwalten oder zu kündigen, gehen Sie zu Ihrem Konto. 9.2 Bei Abschluss eines Abonnements werden Sie über die geltende Mindestlaufzeit informiert, auch darüber, ob diese immer mit Ihrem Abrechnungszeitraum übereinstimmt. 9.3 Wenn Sie sich für ein Abonnement angemeldet haben, das über einen Dritten (z. B. über einen App-Store oder einen unserer Partner) automatisch verlängert wird und Sie Ihr Abonnement kündigen möchten, müssen Sie dies gegenüber diesem Dritten tun. Sie können hierzu zum Beispiel die Einstellungen Ihres Xxxxxx aufrufen oder Ihr App-Store-Konto besuchen und die automatische Verlängerung für Eurosport oder Eurosport Player deaktivieren.
Kündigung / Beendigung. Die Assistancedienstleistungen bilden mit dem zugrundeliegenden Risiko eine Einheit, so dass die jeweiligen Altersgrenzen auch für die entsprechenden Assistancedienstleistungen gelten. Der Fortbestand des Versicherungsschutzes im Hinblick auf die Assistancedienstleistun- gen ist im Übrigen an den Fortbestand des BDK Move On geknüpft.

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  • Kündigung Xxxxxx wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Beendigung (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden.

  • Kündigungsfrist Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

  • Kündigungsfristen 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. 2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. 3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen. 4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend). 5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen. 7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.

  • Kündigungsschutz 62.1 Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräulich, wenn eine Partei sie ausspricht:48) a) wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht, es sei denn, diese Eigenschaft stehe in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder beein- trächtige wesentlich die Zusammenarbeit im Betrieb; b) weil die andere Partei ein verfassungsmässiges Recht ausübt, es sei denn, die Rechtsausübung verletze eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis oder beeinträchtige wesentlich die Zusam- menarbeit im Betrieb; c) ausschliesslich um die Entstehung von Ansprüchen der ande- ren Partei aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln; d) weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht; e) weil die andere Partei schweizerischen obligatorischen Militär- dienst, Zivil- und Zivilschutzdienst, militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienst leistet oder eine nicht freiwillig übernom- mene gesetzliche Pflicht erfüllt. 62.2 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist im weiteren missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird:49) a) weil der Arbeitnehmende einem Arbeitnehmendenverband angehört oder nicht angehört oder weil er eine gewerkschaft- liche rechtmässige Tätigkeit ausübt; b) während der Arbeitnehmende gewählter Arbeitnehmenden- vertreter in einer betrieblichen oder in einer dem Unterneh- men angeschlossenen Einrichtung ist und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte. 62.3 Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der andern Partei eine Entschädigung auszurichten.50) 62.4 Die Entschädigung wird vom Richter unter Würdigung aller Um- stände festgesetzt, darf aber den Betrag nicht übersteigen, der dem Lohn des Arbeitnehmenden für sechs Monate entspricht. Schadenersatzansprüche aus einem anderen Rechtstitel sind vorbehalten.51) 62.5 Wer gemäss diesen Bestimmungen eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben.52) 62.6 Ist die Einsprache gültig erfolgt und einigen sich die Parteien nicht über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so kann die Partei, der gekündigt worden ist, ihren Anspruch auf Entschädi- gung geltend machen. Wird nicht innert 180 Tagen nach Beendi- gung des Arbeitsverhältnisses eine Klage anhängig gemacht, ist der Anspruch verwirkt.53)

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Kündigungsgründe Jeder Xxxxxxxxx ist berechtigt, seine Schuldverschreibung zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschrieben), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls: (a) Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werden; oder (b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, oder (c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, oder (d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, oder (e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, oder (f) in Deutschland irgendein Gesetz, eine Verordnung oder behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.

  • Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Fristlose Kündigung Die USB kann die Vereinbarung über die Möglichkeit zur Abwicklung von Aufträgen per Telefax ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers, die Fortsetzung dieses Teils der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach er- folgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, diese ist wegen der Besonderheiten des Einzel- falles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

  • Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.