Kündigung bei Unfall. Nach jedem Unfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, kann der Vertragspartner des Krankenversicherers spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, den Vertrag schriftlich kündigen. Der Vertrag erlischt mit dem Eintreffen der Kündigung beim Krankenversicherer. Bei vorzeitiger Vertragsaufhe- bung wird dem Vertragspartner des Krankenversicherers das nicht verbrauchte Entgelt zurückerstattet.
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Kündigung bei Unfall. Nach jedem Unfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, kann der Vertragspartner des Krankenversicherers Versicherungsnehmer spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, den Vertrag schriftlich kündigen. Der Vertrag erlischt mit dem Eintreffen der Kündigung beim Krankenversicherer. Bei vorzeitiger Vertragsaufhe- bung Vertragsaufhebung wird dem Vertragspartner des Krankenversicherers das Versicherten die nicht verbrauchte Entgelt Prämie zurückerstattet.
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Kündigung bei Unfall. Nach jedem Unfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, kann der Vertragspartner des Krankenversicherers spätestens spä testens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, den Vertrag schriftlich kündigen. Der Vertrag erlischt mit dem Eintreffen der Kündigung beim KrankenversichererKranken versicherer. Bei vorzeitiger Vertragsaufhe- bung Vertragsaufhebung wird dem Vertragspartner des Krankenversicherers das nicht verbrauchte ver brauchte Entgelt zurückerstattet.
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Kündigung bei Unfall. Nach jedem Unfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, kann der Vertragspartner des Krankenversicherers Versiche- rungsnehmer spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, den Vertrag schriftlich kündigen. Der Vertrag erlischt mit dem Eintreffen der Kündigung beim Krankenversicherer. Bei vorzeitiger Vertragsaufhe- bung Vertrags- aufhebung wird dem Vertragspartner des Krankenversicherers das Versicherten die nicht verbrauchte Entgelt zurückerstattetPrämie zurücker- stattet.
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Kündigung bei Unfall. Nach jedem Unfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, kann der Vertragspartner des Krankenversicherers spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, den Vertrag schriftlich kündigen. Der Vertrag erlischt mit dem Eintreffen der Kündigung beim Krankenversicherer. Bei vorzeitiger Vertragsaufhe- bung Vertragsauf- hebung wird dem Vertragspartner des Krankenversicherers Krankenversi- cherers das nicht verbrauchte Entgelt zurückerstattet.
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