Beginn und Ende des Vertrages Musterklauseln

Beginn und Ende des Vertrages. 21. Dieser Vertrag tritt frühestens mit der Bereitstellung im Reservierungssystem, danach 7 Werktage nach beidseitiger Unterzeichnung und Eingang bei der TGD in Kraft.
Beginn und Ende des Vertrages. 17.1) Dieser Vertrag tritt am 01.01.2022 in Kraft und wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei (3) Monate vor Ablauf eine Kün- digung in Schriftform zugegangen ist.
Beginn und Ende des Vertrages. (1) Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
Beginn und Ende des Vertrages. 19. Der Vertrag tritt nach beidseitiger Unterzeichnung in Kraft, sofern das Spital dem nationalen Qualitätsvertrag beitritt. Er wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Beginn und Ende des Vertrages. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes entsprechen dem vom Versicherten bezahlten Prämienzeitraum, max. aber 12 Monate.
Beginn und Ende des Vertrages i. Möglichkeit und Verfahren der Vertragsverlängerung
Beginn und Ende des Vertrages. Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit werden im Auftrag festgelegt. Wurde der Vertrag auf unbegrenzte Dauer geschlossen, kann jede Partei den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten per 31. Dezember kündigen. Im Falle einer erheblichen vertraglichen Pflichtverletzung durch eine der Parteien, die nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Anzeige der betreffenden Pflichtverletzung behoben wird, kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen kündigen. In allen Kündigungsfällen verpflichtet sich der Kunde, die Honorare für die Leistungen anteilsmäßig entsprechend ihrem Bearbeitungsstand zu zahlen sowie die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entstandenen Kosten zu erstatten. Hinzukommen, außer bei einer Kündigung aufgrund eines ausschließlich der Xxxx.xxxxx AG anzulastenden Fehlers, etwaige angemessene Kosten, die in Verbindung mit der vorzeitigen Auflösung des Vertrags entstehen.
Beginn und Ende des Vertrages. Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit werden im Auftrag festgelegt. Wurde der Vertrag auf unbegrenzte Dauer geschlossen, kann jede Partei den Vertrag schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten per 31. Dezember kündi- gen. Unbesehen davon werden von der Vanta AG die Dienstleistungen für den finanzbuch- halterischen Jahresabschluss fortgeführt und entsprechend erfolgen Dienstleistungen der Vanta AG über den Kündigungstermin hinaus. Jene Leistungen werden entsprechend den Bestimmungen in Ziffer 8 vergütet. Im Falle einer erheblichen vertraglichen Pflichtverletzung durch eine der Parteien, die nicht innerhalb von dreißig Tagen nach An- zeige der betreffenden Pflichtverletzung beho- ben wird, kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen kündigen. In allen Kündigungsfällen verpflichtet sich der Kunde, die Honorare für die Leistungen an- teilsmäßig entsprechend ihrem Bearbeitungs- stand zu zahlen sowie die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entstande- nen Kosten zu erstatten. Hinzukommen, außer bei einer Kündigung aufgrund eines aus- schließlich der Vanta AG anzulastenden Feh- lers, etwaige angemessene Kosten, die in Ver- bindung mit der vorzeitigen Auflösung des Ver- trags entstehen.
Beginn und Ende des Vertrages. Siehe Titelseite zur Police/zum Nachtrag.
Beginn und Ende des Vertrages a) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Police vereinbarten Datum.