Common use of Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Clause in Contracts

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangen der Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.

Appears in 4 contracts

Samples: Seite, www.gefa-bank.de, Seite

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.4 (1) Veräußern Sie das Fahrzeug oder bzw. wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag Versicherungsvertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangen der Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmenbestim- men, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.

Appears in 1 contract

Samples: www.hvs-online.de