Common use of Kündigung des Versicherungsvertrags Clause in Contracts

Kündigung des Versicherungsvertrags. Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich kündigen. Die Kündigung Ihres Versicherungsvertrags wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zu- gang Ihres Kündigungsschreibens folgt, wirksam. Eine Kündigung während des Rentenbezugs ist nicht möglich. Wenn Sie den Rückkauf verlangen, müssen Sie uns den aktuellen Versicherungsschein vorlegen. Beim Vorhandensein eines unwiderruflichen Be- zugsrechts oder eines Drittrechts müssen die Kündigung und die Zahlungsverfügung vom Versi- cherungsnehmer und vom Bezugsberechtigten grundsätzlich gemeinsam unterzeichnet werden. Durch die Kündigung führen Sie den Rückkauf des Versicherungsvertrags und damit die Auszah- lung des Fondsguthabens herbei. Bei einer Kündigung vor Beginn der Abrufphase erstatten wir das Fondsguthaben Ihres Versiche- rungsvertrags am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Eine Kündigung nach Beginn der Abrufphase behandeln wir als Bestimmung eines tatsächli- chen Rentenbeginns, zu welchem Sie eine Kapi- talauszahlung wünschen. Wir werden Sie nach Eingang der Kündigung bei uns darauf hinweisen, damit Sie gegebenenfalls andere Bestimmungen treffen können. Die Höhe der Kapitalauszahlung bestimmt sich nach dem Fondsguthaben am für die Kapitalauszahlung vereinbarten Bewertungs- stichtag.

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Kündigung des Versicherungsvertrags. Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode schrift- lich vollständig kündigen. Sie können auch früher als zum Ende einer Ver- sicherungsperiode (=Versicherungsjahr) kündi- gen, und zwar mit einer Frist von einem Monat zum Ende des darauf folgenden Monatsersten schriftlich kündigenMonats. Die Kündigung Kündi- gung Ihres Versicherungsvertrags wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zu- gang Zugang Ihres Kündigungsschreibens folgt, wirksam. Eine Kündigung während des Rentenbezugs ist nicht möglich. Eine Teilkündigung ist möglich. Hierfür gelten die Regelungen zur Fondsentnahme gemäß Kapitel 4.9. Wenn Sie den Rückkauf verlangen, müssen Sie uns den aktuellen Versicherungsschein vorlegenvorle- gen. Beim Vorhandensein eines unwiderruflichen Be- zugsrechts unwiderrufli- chen Bezugsrechts oder eines Drittrechts müssen müs- sen die Kündigung und die Zahlungsverfügung vom Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer und vom Bezugsberechtigten Bezugsbe- rechtigten grundsätzlich gemeinsam unterzeichnet unterzeich- net werden. Durch die Kündigung führen Sie den Rückkauf des Versicherungsvertrags und damit die Auszah- lung Auszahlung des Fondsguthabens herbei. Bei einer Kündigung vor Beginn der Abrufphase Flexibilitäts- phase erstatten wir das Fondsguthaben Ihres Versiche- rungsvertrags Versicherungsvertrags am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Bewer- Eine Kündigung nach Beginn der Abrufphase Flexibilitäts- phase behandeln wir als Bestimmung eines tatsächli- chen tatsächlichen Rentenbeginns, zu welchem Sie eine Kapi- talauszahlung Kapitalauszahlung wünschen. Wir werden Sie nach Eingang der Kündigung bei uns darauf hinweisen, damit Sie gegebenenfalls andere Bestimmungen treffen können. Die Höhe der Kapitalauszahlung bestimmt sich nach dem Fondsguthaben am für die Kapitalauszahlung vereinbarten Bewertungs- stichtagBewertungsstichtag.

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Kündigung des Versicherungsvertrags. Soweit die Bestimmungen des Betriebsrentenge- setzes dies zulassen, können Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit Versiche- rungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich kündigenkündi- gen. Die Kündigung kann durch Tarifvertrag, Ge- setz oder Vereinbarung vor Bezug einer gesetz- lichen Altersrente ausgeschlossen sein. Die Kündigung Ihres Versicherungsvertrags wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zu- gang Ihres Kündigungsschreibens folgt, wirksam. Eine Kündigung während des Rentenbezugs ist nicht möglich. Wenn Sie den Rückkauf verlangenVersicherungsvertrag kündigen, müssen Sie uns den aktuellen Versicherungsschein Versicherungs- schein vorlegen. Beim Vorhandensein eines unwiderruflichen Be- zugsrechts unwi- derruflichen Bezugsrechts oder eines Drittrechts müssen die Kündigung und die Zahlungsverfügung Zahlungsverfü- gung vom Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer und vom Bezugsberechtigten Be- zugsberechtigten grundsätzlich gemeinsam unterzeichnet werden. Durch die Kündigung führen füh- ren Sie den Rückkauf des Versicherungsvertrags und damit durch die Auszah- lung Auszahlung des Fondsguthabens herbeiher- bei. Bei einer Kündigung vor Beginn der Abrufphase Flexibilitäts- phase erstatten wir das Fondsguthaben Ihres Versiche- rungsvertrags Versicherungsvertrags am maßgeblichen Bewertungs- stichtagBewer- tungsstichtag. Eine Kündigung nach Beginn der Abrufphase Flexibilitäts- phase behandeln wir als Bestimmung eines tatsächli- chen tatsächlichen Rentenbeginns, zu welchem Sie eine Kapi- talauszahlung Kapitalauszahlung wünschen. Wir werden Sie nach Eingang der Kündigung bei uns darauf hinweisen, damit Sie gegebenenfalls andere Bestimmungen Be- stimmungen treffen können. Die Höhe der Kapitalauszahlung Kapital- auszahlung bestimmt sich nach dem Fondsguthaben Fonds- guthaben am für die Kapitalauszahlung vereinbarten Bewertungs- stichtagverein- barten maßgeblichen Bewertungsstichtag.

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Kündigung des Versicherungsvertrags. Soweit die Bestimmungen des Betriebsrentenge- setzes dies zulassen, können Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit Versiche- rungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich kündigenkündi- gen. Die Kündigung Ihres Versicherungsvertrags wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zu- gang Zugang Ihres Kündigungsschreibens folgt, wirksam. Eine Kündigung während des Rentenbezugs Ren- tenbezugs ist nicht möglich. Wenn Sie den Rückkauf verlangen, müssen Sie uns den aktuellen Versicherungsschein vorlegen. Beim Vorhandensein eines unwiderruflichen Be- zugsrechts oder eines Drittrechts müssen die Kündigung und die Zahlungsverfügung vom Versi- cherungsnehmer und vom Bezugsberechtigten grundsätzlich gemeinsam unterzeichnet werden. Durch die Kündigung führen Sie den Rückkauf des Versicherungsvertrags und damit durch die Auszah- lung Auszahlung des Fondsguthabens herbei. Bei einer Kündigung vor Beginn der Abrufphase Flexibilitäts- phase erstatten wir das Fondsguthaben Ihres Versiche- rungsvertrags Versicherungsvertrags am maßgeblichen Bewertungs- stichtagBewer- tungsstichtag. Eine Kündigung nach Beginn der Abrufphase Flexibilitäts- phase behandeln wir als Bestimmung eines tatsächli- chen tatsächlichen Rentenbeginns, zu welchem Sie eine Kapi- talauszahlung Kapitalauszahlung wünschen. Wir werden Sie nach Eingang der Kündigung bei uns darauf hinweisen, damit Sie gegebenenfalls andere Bestimmungen Be- stimmungen treffen können. Die Höhe der Kapitalauszahlung Kapital- auszahlung bestimmt sich nach dem Fondsguthaben Fonds- guthaben am für die Kapitalauszahlung vereinbarten Bewertungs- stichtagvereinbar- ten maßgeblichen Bewertungsstichtag.

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Kündigung des Versicherungsvertrags. Soweit die Bestimmungen des Betriebsrenten- gesetzes dies zulassen, können Sie Ihren Versi- cherungsvertrag jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode schriftlich vollständig kün- digen. Die Kündigung kann durch Tarifver- trag, Gesetz oder Vereinbarung vor Bezug einer gesetzlichen Altersrente ausgeschlos- sen sein. Falls Sie eine vierteljährliche, halbjähr- liche oder jährliche Prämienzahlung vereinbart haben, können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit Sie auch früher als zum Ende einer Versicherungsperiode kündigen, und zwar mit einer Frist von einem Monat zum Ende des darauf folgenden Monatsersten schriftlich kündigenMonats. Die Kündigung Ihres Versicherungsvertrags Versi- cherungsvertrags wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zu- gang Zugang Ihres Kündigungsschreibens Kündi- gungsschreibens folgt, wirksam. Eine Kündigung während des Rentenbezugs ist nicht möglich. Soweit die Bestimmungen des Betriebsrenten- gesetzes dies zulassen, ist auch eine Teilkündi- gung möglich. Hierfür gelten die Regelungen zur Fondsentnahme gemäß Kapitel 4.9. Wenn Sie den Rückkauf verlangen, müssen Sie uns den aktuellen Versicherungsschein vorlegenvorle- gen. Beim Vorhandensein eines unwiderruflichen Be- zugsrechts unwiderrufli- chen Bezugsrechts oder eines Drittrechts müssen müs- sen die Kündigung und die Zahlungsverfügung vom Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer und vom Bezugsberechtigten Bezugsbe- rechtigten grundsätzlich gemeinsam unterzeichnet unterzeich- net werden. Durch die Kündigung führen Sie den Rückkauf des Versicherungsvertrags und damit durch die Auszah- lung Auszahlung des Fondsguthabens herbei. Bei einer Kündigung vor Beginn der Abrufphase erstatten wir das Fondsguthaben Ihres Versiche- rungsvertrags am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Eine Kündigung nach Beginn der Abrufphase behandeln wir als Bestimmung eines tatsächli- chen Rentenbeginns, zu welchem Sie eine Kapi- talauszahlung wünschen. Wir werden Sie nach Eingang der Kündigung bei uns darauf hinweisen, damit Sie gegebenenfalls andere Bestimmungen treffen können. Die Höhe der Kapitalauszahlung bestimmt sich nach dem Fondsguthaben am für die Kapitalauszahlung vereinbarten Bewertungs- stichtag.

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Kündigung des Versicherungsvertrags. Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich kündigen. Die Kündigung Ihres Versicherungsvertrags wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zu- gang Ihres Kündigungsschreibens folgt, wirksam. Eine Kündigung während des Rentenbezugs ist nicht möglich. Wenn Sie den Rückkauf verlangen, müssen Sie uns den aktuellen Versicherungsschein vorlegen. Beim Vorhandensein eines unwiderruflichen Be- zugsrechts oder eines Drittrechts müssen die Kündigung und die Zahlungsverfügung vom Versi- cherungsnehmer und vom Bezugsberechtigten grundsätzlich gemeinsam unterzeichnet werden. Durch die Kündigung führen Sie den Rückkauf des Versicherungsvertrags und damit durch die Auszah- lung Auszahlung des Fondsguthabens herbei. Bei einer Kündigung vor Beginn der Abrufphase Flexibilitäts- phase erstatten wir das Fondsguthaben Ihres Versiche- rungsvertrags Versicherungsvertrags am maßgeblichen Bewertungs- stichtagBewer- tungsstichtag. Eine Kündigung nach Beginn der Abrufphase Flexibilitäts- phase behandeln wir als Bestimmung eines tatsächli- chen tatsächlichen Rentenbeginns, zu welchem Sie eine Kapi- talauszahlung Kapitalauszahlung wünschen. Wir werden Sie nach Eingang der Kündigung bei uns darauf hinweisen, damit Sie gegebenenfalls andere Bestimmungen Be- stimmungen treffen können. Die Höhe der Kapitalauszahlung Kapital- auszahlung bestimmt sich nach dem Fondsguthaben Fonds- guthaben am für die Kapitalauszahlung vereinbarten Bewertungs- stichtagmaßgeblichen Bewertungsstichtag.

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