Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfallversicherung sind jeweils recht- lich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahr- zeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Ver- trägen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz- Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entspre- chend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. Ende der Kfz-Umweltschadenversicherung bei Kündigung der Kfz- Haftpflichtversicherung G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, endet abweichend von G.4.1 die Kfz-Umweltschadenversicherung zum glei- chen Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.
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Samples: KFZ Versicherung
Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die KfzKraftfahrzeug-Haftpflicht-, Kasko-Fahrzeug-, Fahrer-UnfallPlus-, MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Unfallversicherung Umweltschaden- und Ausland- SchadenPlusversicherung sind jeweils recht- lich selbstständige rechtlich selbststän- dige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht. Ausgenommen hiervon ist die MobilPlus-, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt istFahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und die Ausland-Schaden- Plusversicherung, die jeweils enden, wenn die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung endet. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses Kündigungs- anlasses zu einem dieser der in G.4.1 Satz 1 genannten Verträge die gesamte Kfz-Versicherung Kraftfahrtversicherung für das Fahr- zeug Fahrzeug zu kündigenkündigen (Ausnahme hiervon: G.4.4). G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Ver- trägen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz- Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilenmit, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind. Entspre- chend haben wir das Recht, gilt die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigenKraftfahrtversicherung für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. Ende der Aus- genommen hiervon ist die MobilPlus-, die Fahrerschutz-, die Kfz-Umweltschadenversicherung bei Kündigung der Kfz- Haftpflichtversicherung Umweltschaden- und die Ausland-SchadenPlusversiche- rung. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur die MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-HaftpflichtversicherungUm- weltschaden- oder Ausland-SchadenPlusversicherung nach einem Schadenereignis in der jeweils selben Versicherungs- art, endet abweichend von G.4.1 die Kfz-Umweltschadenversicherung zum glei- chen Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarfgelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind. Gleiches gilt für die Kfz-Umweltschadenversicherung.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung Unfall-, Ausland-Schadenschutz- und Kfz-Umweltschaden- versicherung sind jeweils recht- lich rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen Fortbe- stehen anderer nicht, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Bei Beendigung des Kfz- Haftpflichtvertrages endet beim Komfortschutz auch die Ausland-Schadenschutz- und die Kfz-Umweltschaden- versicherung sowie eine eventuelle Autoschutzbriefversi- cherung. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses Kündi- gungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Kfz- Versicherung für das Fahr- zeug Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Ver- trägen abgeschlos- senen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz- Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilenmit, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge ungekündigten Ver- träge nicht einverstanden sind. Entspre- chend haben wir das Recht, gilt die gesamte Kfz-Kfz- Versicherung zu kündigenfür das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt ent- sprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag Ver- trag kündigen. Ende der Kfz-Umweltschadenversicherung bei Kündigung der Kfz- Haftpflichtversicherung G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur die Kfz-Haftpflichtversicherungden Autoschutzbrief, endet abweichend von G.4.1 die Kfz-Umweltschadenversicherung zum glei- chen Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarfgelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.
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Samples: KFZ Versicherung
Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-Vollkasko-, Teilkasko-, Autoschutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung sind jeweils recht- lich rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen Fortbe- stehen anderer nicht. Kündigen Sie jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt istso enden auch die für dasselbe Fahrzeug bestehende Umweltschadensver- sicherung und sofern beantragt die Autoschutzbriefversicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses Kündigungs- anlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahr- zeug Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Ver- trägen abgeschlos- senen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz- Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilenmit, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen ungekündigten Verträge nicht einverstanden einver- standen sind. Entspre- chend haben wir das Recht, gilt die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigenfür das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie einen von mehreren nur einen Vertrag für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen kündigen. Ende der Kfz-Umweltschadenversicherung bei Kündigung der Kfz- Haftpflichtversicherung G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur die Kfz-Haftpflichtversicherungden Autoschutzbrief, endet abweichend von G.4.1 die Kfz-Umweltschadenversicherung zum glei- chen Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.4.5 G.4.1 gelten G.4.2 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sindG.4.3 nicht.
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Samples: KFZ Versicherung
Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Schutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung Unfallversiche- rung sowie die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind jeweils recht- lich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt be- rührt das Fortbestehen anderer nicht. Abweichend hiervon enden bei einer Kündigung der Kfz-Haftpflichtver- sicherung auch die Kasko-, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt istdie Schutzbrief- und die Kfz-Unfallversiche- rung sowie die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (siehe X.0, X.0, X.0 und A.5). Bei Kündigung der Kaskoversicherung endet auch die Schutz- brief-Versicherung (siehe hierzu auch G.4.5). G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses Kündigungsan- lasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahr- zeug Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Ver- trägen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz- Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilenmit, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen ande- ren ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind. Entspre- chend haben wir das Recht, gilt die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigenfür das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. Ende der Kfz-Umweltschadenversicherung bei Kündigung der Kfz- Haftpflichtversicherung G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur die KfzSchutzbrief-HaftpflichtversicherungVersicherung, endet abweichend von G.4.1 gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. VWK 844 (09.14) G.4.5 Ihr Beitrag für die KfzSchutzbrief-Umweltschadenversicherung zum glei- chen ZeitpunktVersicherung wird in Abhängigkeit Ihrer Kaskoversicherung (Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung) erho- ben. Kündigen Sie die Vollkaskoversicherung und schließen stattdessen die Teilkaskoversicherung ein (Umwandlung Vollkasko in Teilkasko), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarfso ändert sich Ihr Beitrag ab dem Zeitpunkt der Umwandlung gemäß dem bei Vertragsabschluß (bzw. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendungbei Tarifumstellung) geltenden Tarif. Das gleiche gilt, wenn Sie den Leistungsumfang von der Teilkaskoversiche- rung auf die Vollkaskoversicherung erweitern (Umwandlung Teilkasko in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sindVollkasko). Auch in diesen Fällen gelten G.4.2 und G.4.3 nicht.
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