Common use of Kündigung einzelner Versicherungsarten Clause in Contracts

Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, und Kfz-Unfallversicherung sind je- weils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen Anderer nicht. Mit der Beendigung der Kaskoversicherung enden auch die für dasselbe Fahrzeug bestehenden SchutzBrief-Leistungen, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung be- darf. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsan- lasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer Fortsetzung der an- deren ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind, gilt die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den SchutzBrief, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Fahrzeug- und Kfz-Unfallversicherung Unfallversiche- rung sowie der Schutzbrief Classic sind je- weils jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Ver- träge berührt das Fortbestehen anderer nicht. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen Anderer Fortbe- stehen anderer nicht. Mit der Beendigung der Kaskoversicherung enden auch die für dasselbe Fahrzeug bestehenden SchutzBrief-Leistungen, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung be- darf. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsan- lasses Kündi- gungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen abgeschlos- senen Verträgen nur einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer Fortsetzung der an- deren ungekündigten anderen ungekündig- ten Verträge nicht einverstanden sind, gilt die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den SchutzBriefSchutzbrief Classic, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 Kündigen Sie oder wir nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, enden auch die für das Fahrzeug bestehenden Verträge zum Schutzbrief Classic. G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.

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Samples: KFZ Versicherung

Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Fahrzeug- und Kfz-Unfallversicherung Unfallversicherung, die Fahrer-Schutzversicherung sowie der Schutzbrief Classic sind je- weils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen Anderer anderer nicht. Mit der Beendigung der Kaskoversicherung enden auch die für dasselbe Fahrzeug bestehenden SchutzBrief-Leistungen, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung be- darf. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsan- lasses Kündigungs- anlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen abgeschlosse- nen Verträgen nur einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer Fortsetzung Fort- setzung der an- deren anderen ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind, gilt die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug als gekündigtgekün- digt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen ei- nen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den SchutzBriefSchutzbrief Classic oder die Fahrer-Schutzversicherung, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 Kündigen Sie oder wir nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, en- den auch die für das Fahrzeug bestehenden Verträge zum Schutz- brief Classic. G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Fahrzeug- und Kfz-Unfallversicherung Unfallversicherung, sowie der Schutzbrief Classic sind je- weils jeweils rechtlich selbstständige selbst- ständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt be- rührt das Fortbestehen Anderer anderer nicht. Mit der Beendigung der Kaskoversicherung enden auch die für dasselbe Fahrzeug bestehenden SchutzBrief-Leistungen, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung be- darf. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsan- lasses Kündigungs- anlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung Versi- cherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen abgeschlosse- nen Verträgen nur einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer Fortsetzung der an- deren anderen ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind, gilt die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den SchutzBriefSchutzbrief Classic, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 Kündigen Sie oder wir nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, enden auch die für das Fahrzeug bestehenden Verträge zum Schutzbrief Classic. G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.

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Samples: KFZ Versicherung