Common use of Kündigung nach Beitragsangleichung Clause in Contracts

Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- den sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- recht.

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Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- gang Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- den werden sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer Versicherungsteuer begründet kein Kündigungs- recht.

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Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- den sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer Versicherungsteuer begründet kein Kündigungs- recht.

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Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 4.1.2, 15.3 ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes Versicherungsschut- zes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- gang Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung Beitrags- erhöhung wirksam wer- den werden sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisenhinzuwei- sen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden Wirksamwerden der Beitragserhöhung Beitragerhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer Versicherungsteuer begründet kein Kündigungs- rechtKündi- gungsrecht.

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