Common use of Kündigung nach dem Versicherungsfall Clause in Contracts

Kündigung nach dem Versicherungsfall. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Kündigung nach dem Versicherungsfall. 14.1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Eine Kündigung des Versicherers wird anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksamAuszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.

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Kündigung nach dem Versicherungsfall. 11.1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Eine Kündigung des Versicherers wird anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksamAuszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.

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Kündigung nach dem Versicherungsfall. E.1.3.1 Kündigungsrecht Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. E.1.3.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis Versi- cherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform zu kündigen. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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