Kündigung nach dem Versicherungsfall. 14.1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. 14.2 Kündigt der Versicherte, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherte kann jedoch bestimmen, dass dieKündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. 14.3 Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherten wirksam. 14.4 Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
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Samples: Produktinformationsblatt/ Versicherungsbedingungen/ Kundeninformationen, Elektronik Und Garantieversicherung, Insurance Policy
Kündigung nach dem Versicherungsfall. 14.1 11.1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
14.2 11.2 Kündigt der Versicherte, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherte kann jedoch bestimmen, dass dieKündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.
14.3 11.3 Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherten wirksam.
14.4 11.4 Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
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Samples: Produktinformationsblatt, Garantieversicherung