Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen. Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversiche- rung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag erge- benden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen. Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversiche- rung Haftpflichtversi> cherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle anstelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag erge- benden Versicherungs> verhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen ähnli> chen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen. Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversiche- rung Haftpflichtversicherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag erge- benden Versicherungs- verhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen. Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversiche- rung Haftpflichtversicherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag erge- benden Versicherungs- verhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten Drit- ten übernommen wird.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen. Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversiche- rung Haftpflichtversicherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle anstelle des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag erge- benden Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
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Samples: Versicherungsbedingungen