Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. 2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. 3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen. 4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend). 5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen. 7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- denwerden.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten; sie dürfen einen Monat nicht unterschreiten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis 2 Monate zum Monatsende nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr fünfjähriger Betriebszugehörigkeit 1 Monat im 2zum Monatsende nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit Für Arbeiter und Angestellte gilt einheitlich eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen, entweder zum 15. bis und mit 9eines jeden Monats oder zum Ende des Kalendermonats (§ 622, Abs. Dienstjahr 2 Monate ab 101 BGB). Dienstjahr Ferner gelten einheitlich gestaffelte Fristen, die sich aus der Dauer des Arbeitsverhält- nisses ergeben. Die verlängerten Kündigungsfristen betragen: nach achtjähriger Betriebszugehörigkeit 3 Monate zum Monatsende nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Monatsende nach zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Monatsende nach fünfzehnjähriger Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Monatsende nach zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Monatsende Diese verlängerten Fristen dürfen abgeändert werden gelten nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber, nicht jedoch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer. Hier ist grundsätzlich die 4-Wochen-Frist maßgebend. ☝ Wichtig: Dort, wo der Gesetzgeber den Tarifpartnern die Kompetenz einräumt, von gesetzlichen Rege- lungen abzuweichen, können Kündigungsfristen tarifvertraglich abgekürzt werden. Hier soll den Besonderheiten einzelner Wirtschaftszweige Rechnung getragen werden. Aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen können Kündigungsfristen verlängert und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhaltenver- kürzt werden. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des Hier ist jedoch Folgendes zu beachten: Bei einer Verlängerung der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss Kündigungs- fristen darf für die Kündigung schriftlich begründen, wenn des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden als für die andere Partei dies verlangtKündigung durch den Arbeitgeber (gem. § 622 Abs. 6 BGB). Längere Fristen für den Arbeitgeber sind dagegen zulässig.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.
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Samples: Tarifverträge
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen je auf das Ende eines Monats gekündigt wer- denwerden: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhaltenMonate
2. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen KündigungsfristenKündigungs- fristen.
4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den Kündigenden empfangen werden (das Datum des Poststempels der Postaufgabe einer schriftlichen Kün- digung Kündigung ist nicht massgebend). Der Beginn der Kündigungsfrist fällt jeweils auf den ersten Tag eines Monats. Der letzte Tag der im konkreten Fall einzuhaltenden Kündigungsfrist entspricht dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin) und somit jeweils dem letzten Tag eines Monats.
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rienFerien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeitenVerrechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigenauszu- händigen.
76. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages Arbeitstages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- denwerden. In diesem Fall sind LohnXxxx, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer Arbeitnehmer nachzusenden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- denwerden. Diese Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit schriftlich dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhaltenMonate
3. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
34. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
45. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann Ist das Arbeitsverhältnis jederzeit für eine befristete Zeit eingegangen, so endet es ohne Kündigung mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- dendem Ablauf dieser Zeit.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen je auf das Ende eines Monats gekündigt wer- denwerden: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen Die Kündigungsfristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhaltenEinzelarbeitsverhältnis in Abstimmung mit dem vorliegenden GAV abgeändert werden.
3. Sofern die Lehrzeit beim gleichen Arbeitgeber absolviert wurde, zählen die Lehrjahre als Dienstjahre.
4. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Ersten des der Kündigung folgenden Monats Mo- nats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
35. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen KündigungsfristenKündigungsfris- ten.
46. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den Kündigenden empfangen werden (das Datum des Poststempels der Postaufgabe einer schriftlichen Kün- digung schrift- lichen Kündigung ist nicht massgebend). Der Beginn der Kündigungsfrist fällt jeweils auf den ersten Tag eines Monats. Der letzte Tag der im konkre- ten Fall einzuhaltenden Kündigungsfrist entspricht dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin) und somit jeweils dem letzten Tag eines Monats.
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
67. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rienFerien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten Überzeit (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeitenVerrechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7Arbeitszeugnis aus- zuhändigen. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages Ar- beitstages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- dener- stellt werden. In diesem Fall sind LohnLohnabrechnung, Schlussabrechnung und Zeugnis Arbeitszeugnis dem Arbeitneh- mer Arbeitnehmer nachzusenden.
8. Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jeder- zeit das Arbeitsverhältnis gemäss Art. 21 fristlos auflösen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- denwerden. Diese Kündi- gungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit schriftlich dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden nach- stehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- denwerden: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhaltenMonate
3. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
34. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
45. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den Kündigenden empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung Kündigung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rienFerien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeitenVerrech- nungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages Arbeitstages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- denwerden. In diesem Fall sind LohnXxxx, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusendenArbeitnehmer nach- zusenden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit Die Dienstleistung DZH.bridge ist mit einer Kündi- gungsfrist Frist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- dendrei Mona- ten zum Jahresende isoliert kündbar. In diesem Fall sind Lohnwird der Ver- trag nach den AGB Abrechnung weitergeführt. Die Kündigung der Dienstleistungen XXX.xxxxxx oder DZH.star.pickup erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende und kann separat vom Grundvertrag gekündigt werden. Darüber hinaus haben beide Vertragsparteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB), Schlussabrechnung z.B. im Falle drohender Zahlungsun- fähigkeit des Kunden ist DZH berechtigt, die Leistung XXX.xxxxxx und Zeugnis DZH.star.pickup mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für jeden Verordnungseingang, der vor dem Arbeitneh- mer nachzusendenBeendigungszeitpunkt im Haus der DZH eingeht, gelten die Regelungen des XXX.xxxxxx. Für Forderungen, die im Zeitpunkt des Vertragsendes noch nicht seitens der Kostenträger abschließend anerkannt wurden, gilt die Einschränkung, dass diese maximal für eine Dauer von drei Mona- ten noch von der DZH bearbeitet werden. Vorgänge die in diesem Zeitraum nicht geklärt werden können, werden an den Kunden zu- rückübertragen (Rückabtretung und Rückbelastung). Sollte der Kunde bei Vertragsschluss der Dienstleistungsvereinba- rung Abrechnung auch die Leistungen DZH.bridge, XXX.xxxxxx und DZH.star.pickup gewählt haben, beginnt die Lauf-zeit für diese Leistungen ebenfalls mit Eingang der ersten Beleglie-ferung bzw. Datenlieferung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Eine vorherige Leistungspflicht der DZH besteht nicht. Im Üb-rigen gel- ten die Regelungen zur Wirksamkeit des Vertrages aus den AGB Abrechnung. Mit Kündigung der Dienstleistungsvereinbarung Ab- rechnung ist auch immer eine Kündigung der Ergänzungsleis-tun- gen verbunden.
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Samples: Dienstleistungsvereinbarung
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist Kündigungs- frist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- denwerden. Diese Kün- digungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden nachste- hender Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: werden. im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich schrift- lich festzuhalten; sie dürfen einen Monat nicht unterschreiten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den Kündigenden empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung Kündigung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei Par- tei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeitenVerrech- nungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis Arbeitszeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages Arbeitsta- ges nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- denwerden. In diesem Fall sind LohnLohn-, Schlussabrechnung und Zeugnis Arbeitszeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. Diese Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit schrift- lich dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhaltenMonate
3. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
34. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
45. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- denwerden. Diese Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit schriftlich dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- denwerden: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhaltenMonate
3. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
34. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
45. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den Kündigenden empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung Kündigung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rienFerien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeitenVerrechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages Arbeitstages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- denwerden. In diesem Fall sind LohnXxxx, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer Arbeitnehmer nachzusenden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit Die Dienstleistung DZH.bridge ist mit einer Kündi- gungsfrist Frist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab.
3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen.
4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend).
5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen.
7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- dendrei Mona- ten zum Jahresende isoliert kündbar. In diesem Fall sind Lohnwird der Ver- trag nach den AGB Abrechnung weitergeführt. Die Kündigung der Dienstleistungen XXX.xxxxxx oder DZH.star.pickup erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende und kann separat vom Grundvertrag gekündigt werden. Darüber hinaus haben beide Vertragsparteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB), Schlussabrechnung z.B. im Falle drohender Zahlungsun- fähigkeit des Kunden ist DZH berechtigt, die Leistung XXX.xxxxxx und Zeugnis DZH.star.pickup mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für jeden Verordnungseingang, der vor dem Arbeitneh- mer nachzusendenBeendigungszeitpunkt im Haus der DZH eingeht, gelten die Regelungen des XXX.xxxxxx. Für Forderungen, die im Zeitpunkt des Vertragsendes noch nicht seitens der Kostenträger abschließend anerkannt wurden, gilt die Einschränkung, dass diese maximal für eine Dauer von drei Mona- ten noch von der DZH bearbeitet werden. Vorgänge die in diesem Zeitraum nicht geklärt werden können, werden an den Kunden zu- rückübertragen (Rückabtretung und Rückbelastung). Sollte der Kunde bei Vertragsschluss der Dienstleistungsvereinba- rung Abrechnung auch die Leistungen DZH.bridge, XXX.xxxxxx und DZH.star.pickup gewählt haben, beginnt die Lauf- zeit für diese Leistungen ebenfalls mit Eingang der ersten Beleglie- ferung bzw. Datenlieferung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Eine vorherige Leistungspflicht der DZH besteht nicht. Im Üb- rigen gelten die Regelungen zur Wirksamkeit des Vertrages aus den AGB Abrechnung. Mit Kündigung der Dienstleistungsvereinbarung Abrechnung ist auch immer eine Kündigung der Ergänzungsleis- tungen verbunden.
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Samples: Dienstleistungsvereinbarung