Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den.
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Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- denwerden.
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Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist Kün- digungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den.werden. (...)
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Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist Kün- digungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den.
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Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- denwerden. Diese Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit schriftlich dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden.
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Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist Kün- digungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. Diese Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden.
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