Kündigungsfristen. (1) Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Schluss ei- nes Kalendervierteljahres gekündigt werden. Abweichend hiervon kann das Ar- beitsverhältnis in den ersten beiden Jahren der Praxiszugehörigkeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
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Samples: Tarifvertrag Zur Betrieblichen Altersversorgung Und Entgeltumwandlung, www.tieraerzteverband.de, www.tieraerztekammer-schleswig-holstein.de
Kündigungsfristen. (1) Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Schluss ei- nes eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Abweichend hiervon kann das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis in den ersten beiden Jahren der Praxiszugehörigkeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
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Samples: Manteltarifvertrag Für Tierarzthelferinnen/Tierarzthelfer1 Zwischen, www.tierarzt-saar.de
Kündigungsfristen. (1) Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Schluss ei- nes Kalendervierteljahres eines Kalender- vierteljahres gekündigt werden. Abweichend hiervon kann das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis in den ersten beiden Jahren der Praxiszugehörigkeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
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Samples: www.ltk-hessen.de