Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kün- digungsfrist von sieben Tagen auf Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden. (...) 2. (Nach Ablauf der Probezeit:) Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. (...)
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Autogewerbe, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Autogewerbe
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kün- digungsfrist von sieben Tagen auf Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden. (...)wer- den.
2. (Nach Ablauf der Probezeit:) Die Probezeit (…) beginnt die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats Mo- nats ab. (...…)
4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigenden empfangen werden (das Datum der Postaufgabe einer schriftlichen Kündigung ist nicht massgebend). (…)
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Kündigungsfristen. 1. 1 Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kün- digungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt der folgenden Woche aufgelöst werden. (...).
2. (2 Nach Ablauf der Probezeit:) Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Probezeit kann das unbefristete Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats ab. (...)aufgelöst werden:
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Samples: Branchenvertrag
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kün- digungsfrist von sieben Tagen auf Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. Diese Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden. (...).
2. (Nach Ablauf der Probezeit:) Die Probezeit (…) beginnt die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats Mo- nats ab. (...…)
4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigenden empfangen werden (das Datum der Postaufgabe einer schriftlichen Kündigung ist nicht massgebend). (…)
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag