Kündigungsfristen. 1 Bei wirtschaftlich bedingten Entlassungen betragen die Kündigungsfristen mindestens: – einen Monat für Arbeitnehmer mit weniger als einem Dienstjahr im Betrieb; – zwei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als einem Dienst- jahr im Betrieb; – drei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als neun Dienst- jahren im Betrieb.
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Kündigungsfristen. 1 Bei wirtschaftlich bedingten Entlassungen betragen die Kündigungsfristen Kündi- gungsfristen mindestens: – I einen Monat für Arbeitnehmer mit weniger als einem Dienstjahr Dienst- jahr im Betrieb; – I zwei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als einem Dienst- jahr Dienstjahr im Betrieb; – I drei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als neun Dienst- jahren Dienstjahren im Betrieb.
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Samples: cpih.ch
Kündigungsfristen. 1 Bei wirtschaftlich bedingten Entlassungen betragen die Kündigungsfristen mindestens: – - einen Monat für Arbeitnehmer mit weniger als einem Dienstjahr im Betrieb; – - zwei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als einem Dienst- jahr im Betrieb; – - drei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als neun Dienst- jahren im Betrieb.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Kündigungsfristen. 1 Bei wirtschaftlich bedingten Entlassungen betragen die Kündigungsfristen mindestens: – einen Monat für Arbeitnehmer mit weniger als einem Dienstjahr im Betrieb; – zwei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als einem Dienst- jahr Dienstjahr im Betrieb; – drei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als neun Dienst- jahren im Betrieb.
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Samples: cpih.ch