Kündigungsfristen. 1Die Arbeitsverhältnisse sind ordentlich kündbar. ²Innerhalb der Probezeit (§ 2 Absatz 2) be- trägt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. ³Im Übrigen beträgt die Kündi- gungsfrist sechs Wochen zum Monatsschluss. 4Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 5Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Tarifvertrag Für Studentische Beschäftigte (Tv Stud Iii Kav), Tarifvertrag Für Studentische Beschäftigte (Tv Stud Iii)
Kündigungsfristen. 1Die ¹Die Arbeitsverhältnisse sind ordentlich kündbar. ²Innerhalb der Probezeit (§ 2 Absatz 2) be- trägt beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. ³Im Übrigen beträgt die Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist sechs Wochen zum Monatsschluss. 4Das ⁴Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 5Eine ⁵Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
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