Kündigungsmodalitäten. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung der Kündigung dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Dazu gehören unter anderem: • Eine aktuelle Darstellung der im Zusammenhang mit diesem Vertrag genutzten Hardware. • Eine aktuelle Aufstellung der für den Systembetrieb installierten Software. • Die Übergabe der Lizenzunterlagen, soweit der Auftraggeber Lizenznehmer ist. • Eine aktuelle Version der eingesetzten Standardkonfigurationen. • Eine Dokumentation des eingesetzten Datensicherungssystems. • Ein Exemplar einer aktuellen Datensicherung bzw. eines Datenexportes. • Die Dokumentation der zu dem Zeitpunkt offenen Problemmeldungen und Aufträge. • Jeweils eine Kopie der dem AG zuzuordnenden Handbücher, Hand-Outs und Dokumentationen. Am Ende des letzten Tages des Vertrages bzw. der tatsächlichen Nutzung der Systeme sind vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben: • der aktuelle Datenbestand, • der Bestand der gesicherten Daten, • alle dem Auftraggeber zuzuordnenden mobilen Datenträger (z. B. lnstallations-CDs, Sicherungsbänder) Der Auftragnehmer wirkt auf Wunsch des Auftraggebers an einer durch Vertragsende durchzuführenden Migration mit. Aufwand, der durch eine solche Migration beim Auftragnehmer entsteht, sowie Materialaufwendungen und Aufwandsleistungen für individuelle Abschluss- und Sicherungsarbeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Vertragsende alle aus diesem Vertrag bezogenen Dateien und Programme in seiner Systemumgebung zu löschen.
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