Basisbetrieb Musterklauseln

Basisbetrieb. Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Erstellung, Pflege und Bereitstellung Betriebshandbuch (BSI-Grundschutz) V, D B, I Inhaltliche Abstimmung des Betriebshandbuchs mit dem Auftraggeber V, D B, I Steuerung und Überwachung der Systeme. Proaktives Erkennen und Vermeiden von Störungen V, D I Überwachung der einzelnen Komponenten auf wesentliche Kenngrößen wie CPU Auslastung, Performance, Speicherressourcen und Störanzeichen durch Einsatz entsprechender System Monitoring Tools. V, D I Sammlung und Übermittlung von Kenngrößen für die Anfertigung von Berichten V, D I Beseitigung von Störungen, Restart / Recovery von Systemkomponenten unter Einhaltung der Eskalationsverfahren V, D I Antwort auf Anfragen zu Störungen und Problemen beim Kunden V, D I Durchführung von Diagnoseprozeduren entsprechend der Betriebsanweisungen V, D I Benennung möglicher Produktveränderungen zur Leistungsoptimierung oder Kostensenkung für den Auftraggeber V, D I Durchführung und Koordination von Konfigurationsmanagement und Change Management für alle betriebsrelevanten Bereiche V, D I Abhängig von der gewählten SLA-Klasse wird eine Zuordnung der Aufgaben und Zuständigkeiten im Teil B beschrieben. Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Definition von Backup Anforderungen und Aufbewahrungszeiträumen I V, D Definition von Backup mit Zeitplänen, Vorgehensweisen, Parametern V, D I Implementierung der System- und Datenbanksicherung V, D B, I Durchführung der Datensicherung von System- und Applikationsdaten entsprechend der festgelegten Verfahrensweise (dezentral mit Unterstützung des Auftraggebers) V, D I Durchführung von Recovery Maßnahmen entsprechend der bestehenden Richtlinien V, D I Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Bereitstellung der Auftraggeber relevanten Informationen und Vorgehensweisen, die für das Berechtigungskonzept erforderlich sind I, B V, D Definition von Richtlinien für Administration (Berechtigungskonzept) V, D I Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Beauftragung von Berechtigungsänderungen mit Bereitstellung der im Rahmen des Berechtigungskonzeptes definierten administrativen Daten (z. B. Personalnummer, erforderliche Berechtigungsstufe) bei neuen, geänderten und ausscheidenden Benutzern. D V Einrichten und Verwaltung von Zugriffsberechtigungen von Anwendern für die einzelnen Systeme D V Anfertigung von Berichten zu administrativen Tätigkeiten nach Abstimmung (z. B. Statistik User ne...
Basisbetrieb. Der Basisbetrieb stellt den Betrieb der eBill Infrastruktur rund um die Uhr sicher. Dazu gehören die automatische Überwachung, die Erstbeurteilung der Störung und die schnellstmögliche Behebung. Abhängig vom Störungsbild werden die entsprechenden Massnahmen ausgelöst, um die Plattform rechtzeitig zu Beginn des Servicebetriebs wieder zur Verfügung zu stellen.
Basisbetrieb. Der Basisbetrieb stellt den Betrieb des Systems rund um die Uhr sicher. Dazu gehört eine automatische Überwachung und eine Erstbeurteilung der Störung. Abhängig vom Störungsbild werden die entsprechenden Massnahmen ausgelöst, um die Systeme rechtzeitig zu Beginn des Servicebetriebes wieder zur Verfügung zu stellen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.