Lagerungen. 5.2.1. Der Lagerhalter/Auftragnehmer verpflichtet sich, ein sauberes, trockenes, für die ordnungsgemäße Lagerung der angelieferten Güter in jeder Hinsicht geeignetes Lager zur Verfügung zu stellen. 5.2.2. Die Güter sind separat, getrennt von Gütern anderer Einlagerer aufzubewahren. 5.2.3. Jede Güterbewegung, Ein- und Auslagerung ist ordnungsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren. 5.2.4. Das Lager ist vor dem Zugang betriebsfremder Personen zu schützen. Bei dem Lagerpersonal sind regelmäßige und zu dokumentierende Personenkontrollen, auch hinsichtlich etwaigen Diebesgutes durchzuführen. 5.2.5. Schlüssel dürfen nur an das Betriebspersonal ausgegeben werden. Jedes Öffnen und Verschließen des Lagers ist mit Angabe von Person und Zeit zu dokumentieren. Bei Verschluss des Lagers ist eine auf die Polizei aufgeschaltete Xxxxxxxxxxx scharf zu schalten. 5.2.6. Die Lagerbestandsführung ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Jeder Schaden ist unverzüglich Skyline Express zu melden. 5.2.7. Sendungen sind nur an die Personen herauszugeben, die sich durch Original-Lagerscheine oder sonstige Original- Freistellungen von Skyline Express als Auslagerungberechtigte ausweisen. 5.2.8. Der Lagerhalter haftet ohne die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung nach § 475 HGB.
Appears in 1 contract
Samples: Transport Agreement
Lagerungen. 5.2.1. Der Lagerhalter/Auftragnehmer verpflichtet sich, ein sauberes, trockenes, für die ordnungsgemäße Lagerung der angelieferten Güter in jeder Hinsicht geeignetes Lager zur Verfügung zu stellen.
5.2.2. Die Güter sind separat, getrennt von Gütern anderer Einlagerer aufzubewahren.
5.2.3. Jede Güterbewegung, Ein- und Auslagerung ist ordnungsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren.
5.2.45.2.2. Das Lager ist vor dem Zugang betriebsfremder Personen zu schützen. Bei dem Lagerpersonal sind regelmäßige und zu dokumentierende Personenkontrollen, auch hinsichtlich etwaigen Diebesgutes durchzuführen.
5.2.5. Schlüssel dürfen nur an das Betriebspersonal ausgegeben werden. Jedes Öffnen und Verschließen des Lagers ist mit Angabe von Person und Zeit zu dokumentieren.
5.2.3. Bei Verschluss des Lagers ist eine auf die Polizei aufgeschaltete Xxxxxxxxxxx scharf zu schalten.
5.2.6. Die Lagerbestandsführung ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Jeder Schaden ist unverzüglich Skyline Express MERKUR zu melden.
5.2.7. Sendungen sind nur an die Personen herauszugeben, die sich durch Original-Lagerscheine oder sonstige Original- Original-Freistellungen von Skyline Express MERKUR als Auslagerungberechtigte ausweisen.
5.2.85.2.4. Der Lagerhalter haftet ohne die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung nach § 475 HGB.
5.3.1 Der Xxxxxx/Verfrachter verpflichtet sich, die ihm übergebenden Sendungen unter Xxxx zu laden und zu stauen. Dies gilt nicht für Container.
Appears in 1 contract
Samples: Transport Conditions
Lagerungen. 5.2.1. Der Lagerhalter/Auftragnehmer verpflichtet sich, ein sauberes, trockenes, für die ordnungsgemäße Lagerung der angelieferten Güter in jeder Hinsicht geeignetes Lager zur Verfügung zu stellen.
5.2.2. Die Güter sind separat, getrennt von Gütern anderer Einlagerer aufzubewahren.
5.2.3. Jede Güterbewegung, Ein- und Auslagerung (Lagerbestandsführung) ist ordnungsgemäß und nachvollziehbar in Schriftform zu dokumentieren.
5.2.4. Das Lager ist vor dem Zugang betriebsfremder Personen zu schützen. Bei dem Lagerpersonal sind regelmäßige und zu dokumentierende Personenkontrollen, auch hinsichtlich etwaigen Diebesgutes durchzuführen.
5.2.5. Schlüssel dürfen nur an das Betriebspersonal ausgegeben werden. Jedes Öffnen und Verschließen des Lagers ist mit Angabe von Person und Zeit zu dokumentieren. Bei Verschluss des Lagers ist eine auf die Polizei aufgeschaltete Xxxxxxxxxxx scharf zu schalten.
5.2.6. Die Lagerbestandsführung ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Jeder Schaden ist unverzüglich Skyline Express WORLÈE zu melden.
5.2.7. Sendungen sind nur an die Personen herauszugeben, die sich durch Original-Lagerscheine oder sonstige Original- Original-Freistellungen von Skyline Express WORLÈE als Auslagerungberechtigte Auslagerungs- berechtigte ausweisen.
5.2.8. Der Lagerhalter haftet ohne die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung Haftungsb- eschränkung nach § 475 HGB.
Appears in 1 contract
Samples: Transport Conditions
Lagerungen. 5.2.1. Der Lagerhalter/Auftragnehmer verpflichtet sich, ein sauberes, trockenes, für die ordnungsgemäße Lagerung der angelieferten Güter in jeder Hinsicht jederHinsicht geeignetes Lager zur Verfügung zu stellen.
5.2.2. Die Güter sind separat, getrennt von Gütern anderer Einlagerer aufzubewahren.
5.2.3. Jede Güterbewegung, Ein- und Auslagerung ist ordnungsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren.
5.2.4. Das Lager ist vor dem Zugang betriebsfremder Personen zu schützen. Bei dem Lagerpersonal sind regelmäßige und zu dokumentierende Personenkontrollen, auch hinsichtlich etwaigen Diebesgutes durchzuführen.
5.2.5. Schlüssel dürfen nur an das Betriebspersonal ausgegeben werden. Jedes Öffnen und Verschließen des Lagers ist mit Angabe von Person und Zeit zu dokumentieren. Bei Verschluss des Lagers ist eine auf die Polizei aufgeschaltete Xxxxxxxxxxx scharf zu schalten.
5.2.6. Die Lagerbestandsführung ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Jeder Schaden ist unverzüglich Skyline Express WORLEE zu melden.
5.2.7. Sendungen sind nur an die Personen herauszugeben, die sich durch Original-Lagerscheine oder sonstige Original- Original-Freistellungen von Skyline Express WORLEE als Auslagerungberechtigte ausweisen.
5.2.8. Der Lagerhalter haftet ohne die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung nach § 475 HGB.
Appears in 1 contract
Samples: Transport Conditions