Laufzeit / ordentliche Kündigung. Die Zusatzvereinbarung kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats / zum Ende eines vierteljährlichen Abrechnungszeitraums / zum Ende eines halbjährlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Erfolgt die ordentliche Kündigung durch den Lieferanten, wird dieser dem Kunden so rechtzeitig eine Nachfolgever- einbarung anbieten, dass eine ununterbrochene Fortsetzung des Abrechungsturnus möglich ist. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Vereinbarung endet, ohne dass es einer Kündi- gung bedarf, mit Beendigung des Lieferverhältnisses.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. 9.1 Wenn ein Bestandteil des Pakets im Falle eines Paketvertrags im Sinne des § 66 TKG bei Nichteinhaltung der Vertragsbestim- mungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Kunde an- stelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. 1.1 Der Vertrag wird je nach Tarifmodell ohne Mindestvertrags- laufzeit, für eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Mo- nat oder 24 Monaten geschlossen, soweit nicht ausdrück- lich anders vereinbart.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. 2.10.1 Der Nutzungsvertrag für Nutzung einer Software von asello wird entweder - auf unbestimmte Zeit mit monat- licher Kündigungsmöglichkeit - oder für ein Abrechnungsjahr geschlossen.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. 10.1 Der Vertrag wird je nach Tarifmodell ohne Mindestvertrags- laufzeit, für eine Mindestvertragslaufzeit von sechs (6), zwölf (12) oder 24 Monaten geschlossen. In der Variante ohne Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von den Par- teien jederzeit in Textform (z.B. mittels E-Mail, Brief, Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils zum Kalendermonatsende gekündigt werden. Er verlängert sich in der Variante mit der sechs (6) bzw. zwölf (12)-mo- natigen Mindestvertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat bzw. drei (3) weiteren Monaten (Verlängerungszeit- raum), wenn eine der Parteien nicht in Textform unter Ein- haltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums kündigt. Ein Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate (Verlängerungszeitraum), wenn eine der Parteien nicht in Textform unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslauf- zeit bzw. eines Verlängerungszeitraums kündigt. Sofern im Antragsformular abweichende Fristen für die Mindestver- tragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. Ein Werbevertrag mit einer Laufzeit bis zu einem Monat kann mit einer Frist von einer Woche, mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat, mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende schriftlich (Brief, E-Mail) gekündigt werden. Unterbleibt eine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Werbevertrag jeweils um eine weitere Laufzeit. Ein Werbevertrag auf unbestimmte Zeit kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. Die Vereinbarung kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalen- dermonates gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des Monats nach dem in Ziffer 4 genannten Beginn der Vereinbarung (ordentliche Kündigung). Erfolgt die ordentliche Kündigung durch den Lieferanten, wird dieser dem Kunden so rechtzeitig eine Nachfolgevereinbarung anbieten, dass eine ununterbrochene Fortsetzung des Abrechnungsturnus‘ möglich ist. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Vereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Lieferverhältnisses. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Lieferanten liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt seiner Pflicht nach Ziffer 6. zur Mitteilung des Zählerstandes nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. Der Vertrag wird ab dem vereinbarten Datum zunächst für die Dauer der vereinbarten Laufzeit abgeschlossen. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen. Der Vertrag kann im Übrigen mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, außer er wurde mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, es sei denn, eine der Parteien beschließt, diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten schriftlich zu kündigen. Diese Vereinbarung läuft jedoch nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus.
Laufzeit / ordentliche Kündigung. Die Vereinbarung kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats / zum Ende eines vierteljährlichen Abrechnungszeitraums / zum Ende eines halbjährlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden (ordentliche Kündi- gung). Erfolgt die ordentliche Kündigung durch den Lieferanten, wird dieser dem Kunden so rechtzeitig eine Nachfolgevereinbarung anbie- ten, dass eine ununterbrochene Fortsetzung des Abrechnungsturnus möglich ist. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Vereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Lieferverhältnisses. Ort / Datum, Unterschrift Kunde (bei Wohngemeinschaften bitte jeder unterschreiben) Ort / Datum, Unterschrift Lieferant Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Xxxxxxxxx- xxx XxxX, Xxxxx-Xxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Fax: 00000 000 000, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Wi- derrufsfrist absenden.