Laufzeit, Beendigung Musterklauseln

Laufzeit, Beendigung. Diese Vereinbarung tritt nach der Annahme durch Sie in Kraft und bleibt bis zur Beendigung für einen unbegrenzten Zeitraum wirksam.
Laufzeit, Beendigung. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch die letztunterzeichnende Partei in Kraft und wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren abgeschlossen, wobei die Parteien auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. Nach Ablauf dieser Dauer wird die Vereinbarung jährlich automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate verlängert, sofern sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt über die Beendigung dieser Vereinbarung für eine Dauer von 3 (drei) Jahren aufrecht.
Laufzeit, Beendigung. 9.1. Dieser Vertrag tritt spätestens mit erstmaliger Nutzung von Webbasierten Diensten in Kraft, beginnt an dem festgelegten Datum (Vertragsbeginn) und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Folgemonats schriftlich gekündigt werden. 9.2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Siemens kann zusätzlich den Zugang und die Nutzung von Webbasierten Diensten aussetzen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor (i) bei unbefugter Nutzung von Webbasierten Diensten, (ii) bei schuldhafter schwerer, wiederholter oder andauernder Vertragsverletzung durch die andere Seite, welche trotz Abmahnung nicht innert angemessener Nachfrist vollständig beseitigt wird, (iii) wenn der andere Vertragspartner dauerhaft zahlungsunfähig ist oder gegen ihn ein Konkursverfahren beantragt oder eröffnet wird oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird oder (iv) bei Beendigung der Vertragsbeziehung mit einem Dritten, soweit dessen Leistungen für die Erbringung der Webbasierten Dienste wesentlich ist. Gleiches gilt, falls Webbasierte Dienste nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen und dies von Dritten verursacht wurde oder dies infolge höherer Gewalt eintritt. Die Vergütung berechnet sich in diesem Fall pro rata temporis. 9.3. Endet das Vertragsverhältnis, ist Siemens berechtigt, den Nachweis von gegebenenfalls anderweitig vereinbarten Leistungen auf andere geeignete Art und Weise zu erbringen. Ist dies nicht möglich, wird vorbehaltlich offenkundiger Umstände oder Ihres Gegenbeweises vermutet, dass die Leistungen von Siemens im Durchschnitt denjenigen entsprechen, die Siemens in den dem Vertragsende vorgehenden 12 Monaten erbracht hat. 9.4. Ein allfällig anderweitiger Vertrag bleibt von einer Beendigung der Webbasierten Dienste unberührt. 9.5. Werden Webbasierte Dienste aus einem anderen Grund als wegen einer Vertragsverletzung Ihrerseits beendet, stellt Siemens während 30 Tage nach der Beendigung gegen Erstattung der Kosten eine Datei mit Ihren Daten zum Download oder auf einem Datenträger zur Verfügung, sofern Sie dies zum Zeitpunkt der Beendigung schriftlich verlangen und Ihre Daten bei Siemens gespeichert sind. In sonstigen Fällen behält sich Siemens vor, Ihre Daten (soweit vorhanden) oder Siemens-Daten zurückzubehalten, zu anonymisieren oder zu löschen, ohne zu deren Wiederherstellung oder weiteren Aufbewahrung verpflichtet zu sein.
Laufzeit, Beendigung. (a) Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und der Vertrag läuft, solange Sie für Ihr Nutzungsrecht für den Nuance-Dienst ordnungsgemäß bezahlt haben.
Laufzeit, Beendigung. (1) Diese Lizenzvereinbarung wird zeitlich unbegrenzt geschlossen. Die Lizenzvereinbarung bzw. das Recht zur Nutzung der Software endet, ohne dass es einer Kündigung oder einer Abmahnung durch Fraunhofer bedarf, bei Verstoß des LIZENZNEHMERS gegen die von ihm nach dieser Lizenzvereinbarung einzuhaltenden Verpflichtungen.“ (2) Durch Deinstallation der Key2B-CLIENT-SOFTWARE kann der LIZENZNEHMER diese Lizenzvereinbarung beenden. (3) Das Recht von Fraunhofer zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Laufzeit, Beendigung. 15.1 Die Vertragsparteien vereinbaren 🞎 eine Laufzeit von Monaten seit Vertragsunterzeichnung 🞎 eine Laufzeit bis zum ……………… 🞎 eine unbefristete Vertragslaufzeit. 15.2 Die Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem TÜV SÜD insbe- sondere zu, wenn der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer Bestimmungen oder Be- dingungen dieser Vereinbarung in erheblicher Weise verletzen oder Hauptleistungs- pflichten aus der Vereinbarung nicht nachkommen (beispielsweise den Hinterle- gungsgegenstand nicht einliefern) und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Ab- mahnung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen beseitigt wird. 15.3 Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit endet die Vereinbarung automa- tisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Herausgabe des Hinterlegungsge- genstands.
Laufzeit, Beendigung a) Dieser Vertrag tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und bliebt während der im Bestellformular angegebenen Anzahl von Monaten in Kraft („Anfangslaufzeit”). b) Nach Ablauf der Anfangslaufzeit erfolgt eine automatische monatliche Verlängerung des Bestellformulars („monatliche Laufzeit”), sofern nicht eine der Vertragsparteien schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Ende der laufenden monatlichen Laufzeit kündigt (wobei die Anfangslaufzeit und die monatliche Laufzeit jeweils als „Laufzeit” bezeichnet werden). c) Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag schriftlich kündigen, wenn die andere Vertragspartei eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags nicht binnen fünfzehn (15) Tagen nach Aufforderung oder binnen einer durch die Vertragsparteien vereinbarten Nachfrist behebt. d) Nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer muss der Kunde umgehend die Nutzung des Service einstellen, und PB sendet dem Kunden umgehend eine elektronische Datei mit sämtlichen Kundendaten zurück. Die Beendigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf die Pflicht des Kunden, PB geschuldete Beträge zu zahlen. e) Abschnitte 4 (Gebühren, Zahlungsbedingungen), 6 (Vertraulichkeit), 7 (Schutzrechte, Vorschläge), 8 (Schutzrechte Dritter), 11 (Gewährleistung), 12 (Haftung), 16 (Geltendes Recht), 17 (Prüfungsrechte) und 20 (Datenschutz) bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags auf unbegrenzte Zeit bzw. in dem darin festgelegten Umfang bestehen.
Laufzeit, Beendigung. 6.1 Die Multibanking-Funktion endet automatisch, - wenn kein bei der Bank geführtes Konto mehr in die Kunden-ID eingebunden ist, - wenn die „Rahmenvereinbarung über die Teilnahme an elektronischen Dienstleistungen“ beendet wird oder - wenn die ZV-App der jeweiligen Kunden-ID beendet wird. 6.2 Die über die Multibanking-Funktion angezeigten Konten kann der Kunde nur über eine Rücksprache mit dem Drittanbieter aus der ZV-App der Bank dau- erhaft entfernen. Hierdurch werden die gespeicherten Daten der jeweiligen Konten automatisch gelöscht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschrif- ten entgegenstehen oder diese zur Erfüllung weiterer Leistungspflichten der Bank gegenüber dem Teilneh- mer benötigt werden. 6.3 Der Kunde kann die Vereinbarung über die Nut- zung der Multibanking-Funktion gegenüber der Bank jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ordentlich kündigen. Die Bank kann die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking- Funktion bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich kündigen. Ergänzend gilt Nr. 26 AGB der Bank.
Laufzeit, Beendigung. 6.1 Die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion und die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten, sobald der Konto-/Depotinhaber diese durch das Hinzufügen des ersten Xxxxxx bei einem Drittanbieter in das Online-Banking der Sparkasse akzeptiert und die Sparkasse die Einbeziehung des betreffenden Xxxxxx in das Online-Banking vornimmt. Die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion läuft auf unbestimmte Zeit. 6.2 Der Konto-/Depotinhaber kann Konten bei Drittanbietern jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über den Menüpunkt "Online-Banking/Service/Multibanking-Einstellungen/" des Online-Banking der Sparkasse aus der Ansicht im Online-Banking der Sparkasse entfernen. Hierdurch werden die zu den jeweiligen Konten gespeicherten Daten automatisch gelöscht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen oder diese zur Aufrechterhaltung von weiteren, vom Konto- /Depotinhaber beauftragten, Funktionen benötigt werden. Die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion erlischt automatisch zum Ende des nachfolgenden Kalendermonats, wenn der Konto-/Depotinhaber sein letztes Konto bei einem Drittanbieter aus der Ansicht im Online-Banking der Sparkasse entfernt hat und zwischenzeitlich nicht erneut mindestens ein Konto bei Drittanbietern hinzu gefügt hat. 6.3 Bei Beendigung der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking endet die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion zeitgleich mit der Online-Banking- Rahmenvereinbarung. 6.4 Der Konto-/Depotinhaber kann die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion gegenüber der Sparkasse jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen. Die Sparkasse kann die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich kündigen. 6.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Laufzeit, Beendigung. Die erste Vertragslaufzeit dauert von Datum zu Datum und verlängert sich am Ende jeder Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit von 1 Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt die andere schriftlich mindestens 60 Tage vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit.