Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages Musterklauseln

Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Vertrag ist für die in der Police genannte Dauer abgeschlossen. Er verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr. Der Vertrag kann auf Ende des dritten Versicherungsjahres oder jedes darauffolgenden Versicherungs- jahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich oder in einer anderen Textform gekündigt werden. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsbeginn und dauert bis zu der in der Police fest- gesetzten Fälligkeit der nächsten Jahresprämie. Jedes darauffolgende Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Ist der Vertrag mit einer Einmalprämie für die gesamte Vertragsdauer abgeschlossen, erlischt dieser per vereinbartem Vertragsablauf.
Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages. Wann beginnt der Versicherungsvertrag zu laufen?
Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag beginnt an dem Tag, der im Antrag, in der Offerte bzw. in der Police aufgeführt ist. Wurde ein Versicherungsnachweis oder eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt Chubb bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlich gewährten Deckungszusage, resp. gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Der Versicherungsvertrag ist für die in diesem Antrag, der Offerte genannte Dauer abgeschlossen. Befristete Versicherungsverträge ohne Prolongationsklausel enden ohne weiteres an dem im Antrag, in der Offerte bzw. in der Police festgesetzten Tag. Der Versicherungsnehmer kann sodann den Versicherungsvertrag durch Kündigung beenden: • Spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages, bzw. sofern vereinbart 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei Chubb eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich aufgrund der vereinbarten Prolongationsklausel jeweils stillschweigend um ein Jahr; • nach jedem Versicherungsfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage seit Kenntnis von der durch Chubb geleisteten Auszahlung; • wenn Chubb die Versicherungsprämien ändert; die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Versicherungsjahres bei Chubb eintreffen; • wenn Chubb die gesetzliche Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG verletzt haben sollte, wobei die Kündigung spätestens 4 Wochen nach Kenntnisnahme von der Verletzung zu erfolgen hat, auf jeden Fall aber nach Ablauf eines Jahres seit der Pflichtverletzung. Chubb kann den Vertrag durch Kündigung beenden: • Spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages, bzw. sofern vereinbart 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist beim Versicherungsnehmer eintrifft. Wird der Vertrag durch Chubb nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um ein Jahr; • nach jedem Versicherungsfall, für den Chubb eine Leistung zu erbringen hat, sofern die Kündigung spätestens mit der durch Chubb zu erbringenden Auszahlung erfolgt; • wenn erhebliche Gefahrentatsachen durch den Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung verschwiegen oder Chubb unrichtig mitgeteilt wurden; das Kündigungsrecht von Chubb erlischt 4 Wochen nach Kenntnisnahme von der Verletzung der Anzeigepflicht. Chubb kann den Versicherungsvertrag durch Rücktritt beende...
Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Vertrag ist für die im Antrag genannte Dauer abgeschlos- sen. Er verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens drei Monate vorher gekündigt hat. Ist der Vertrag für weniger als ein Jahr abgeschlossen, erlischt er am aufgeführten Tag.
Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Vertrag ist für die in der Police genannte Dauer abgeschlossen. Er verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens drei Monate vorher gekündigt hat. Davon ausgenommen ist die Versicherung gegen Erdbeben und Vulkanausbruch, welche von beiden Vertragsparteien jeweils auf das Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden kann, unter Einhal- tung einer einmonatigen Kündigungsfrist. Ist der Vertrag für weniger als ein Jahr abgeschlossen, erlischt er am aufgeführten Tag.
Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag beginnt an dem Tag, der in der Offerte bzw. der Police aufgeführt ist. Wurde ein Versicherungsnachweis oder eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt die LSM bis zur Zustel- lung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlich gewährten Deckungszusage, respektive ge- mäss den gesetzlichen Bestimmungen. Der Versicherungsvertrag ist für die Offerte bzw. die Police ge- nannte Dauer abgeschlossen.