Common use of Leistungen des Versicherers Clause in Contracts

Leistungen des Versicherers. Der Versicherer übernimmt neben der Prüfung der Haftpflichtfrage - die Kosten gemäß Teil B für die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche und - die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Erfüllungsansprüche und Erfüllungssurrogate gemäß § 281 i. V. m. § 280 BGB. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn ein Versicherter aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt- nisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Versicherten ohne Zustim- mung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherten mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherten binnen zwei Wochen von dem Schadensersatzanspruch freizustellen.

Appears in 1 contract

Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de

Leistungen des Versicherers. Der Versicherer übernimmt neben der Prüfung der Haftpflichtfrage - die Kosten gemäß Teil B 2. für die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche und - die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Erfüllungsansprüche und Erfüllungssurrogate gemäß § 281 i. V. m. in Verbindung mit § 280 BGB. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn ein Versicherter aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt- nisses Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Versicherten ohne Zustim- mung Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherten mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherten binnen zwei Wochen von dem Schadensersatzanspruch freizustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ov-boerse.de

Leistungen des Versicherers. Der Versicherer übernimmt neben der Prüfung der Haftpflichtfrage - die Kosten gemäß Teil B 2. für die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche und - die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen Schadenersatzverpflichtungen. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Erfüllungsansprüche und Erfüllungssurrogate gemäß § 281 i. V. m. in Verbindung mit § 280 BGB. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn ein Versicherter aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt- nisses Anerkenntnisses oder Vergleiches Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Versicherten ohne Zustim- mung Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherten mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherten binnen zwei Wochen von dem Schadensersatzanspruch freizustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.buchhalter-haftpflicht.de

Leistungen des Versicherers. Der Versicherer übernimmt neben der Prüfung der Haftpflichtfrage - die Kosten gemäß Teil B 2. für die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche und - die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen berechtigen Schadenersatzverpflichtungen. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Erfüllungsansprüche und Erfüllungssurrogate gemäß § 281 i. V. m. 218 in Verbindung mit § 280 BGB. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn ein Versicherter Versicherer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt- nisses Anerkenntnisses oder Vergleiches Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse Anerkenntnis und Vergleiche, die von Versicherten ohne Zustim- mung Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung Schadenersatzverpflichtung des Versicherten mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherten binnen zwei Wochen von vor dem Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch freizustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.bass-makler.de

Leistungen des Versicherers. Der Versicherer übernimmt neben der Prüfung der Haftpflichtfrage - die Kosten gemäß Teil B für die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche und - die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen Schadensersatzverpflichtungen. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Erfüllungsansprüche und Erfüllungssurrogate gemäß § 281 i. V. m. § 280 BGB. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn ein Versicherter aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt- nisses Aner-kenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Versicherten ohne Zustim- mung Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherten mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherten binnen zwei Wochen von dem Schadensersatzanspruch freizustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de