Common use of Leistungen des Versicherers Clause in Contracts

Leistungen des Versicherers. 1. Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche in Verfahren sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher sowie schiedsgerichtlicher Art durch den Versicherer. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens gilt dies aber nur, soweit dem Versicherer die Verfahrensführung, insbesondere die Auswahl des Schiedsrichters und die Schiedsverfahrensordnung, überlassen wird. Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung umfasst die Erstattung der Eigenschäden. Dies gilt nur, soweit der Haftpflichtanspruch, die Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen. Ist dies der Fall, wird der Selbstbehalt von der Haftpflichtsumme, den Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder dem Eigenschaden abgezogen. 2. Erfüllung eines Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag Der Versicherer weist den zu zahlenden Betrag spätestens innerhalb einer Woche nach Fälligkeit, etwaige Renten an den Fälligkeitsterminen zur Auszahlung an. 3.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.easy-insure.eu, www.alt-partner.at

Leistungen des Versicherers. 1. Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche in Verfahren sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher sowie schiedsgerichtlicher Art durch den Versicherer. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens gilt dies aber nur, soweit dem Versicherer die Verfahrensführung, insbesondere die Auswahl des Schiedsrichters und die Schiedsverfahrensordnung, überlassen wird. Der Versicherungsschutz in der Eigenschadenversicherung Umweltschadenversicherung umfasst die Erstattung der EigenschädenPrüfung gesetzlicher Verpflichtungen, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen und die Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber einer Behörde oder einem sonstigen Dritten. Dies gilt nur, soweit der Haftpflichtanspruch, Haftpflichtanspruch oder die Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen. Ist dies der Fall, wird der Selbstbehalt von der Haftpflichtsumme, Haftpflichtsumme oder den Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder dem Eigenschaden abgezogen. 2. Erfüllung eines Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag Der Versicherer weist den zu zahlenden Betrag spätestens innerhalb einer Woche nach Fälligkeit, etwaige Renten an den Fälligkeitsterminen zur Auszahlung an. 3.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.easy-insure.eu, www.alt-partner.at