Common use of Leistungen des Versicherers Clause in Contracts

Leistungen des Versicherers. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der gewählten Tarifstufe. - Untersuchung, Behandlung und Geburtshilfe (auch Hausgeburt) durch Ärzte, - Pränataldiagnostik bei Vorliegen von Risikofaktoren in der Schwan- gerschaft, - ambulante Operationen, - Labor- und Röntgendiagnostik durch Ärzte, - Blutdialyse (künstliche Niere), - Psychoanalyse und Psychotherapie durch Ärzte oder approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeuten, - Wegegeld des Arztes für den Weg, den der nächsterreichbare Arzt zurücklegen müsste, - Fahrten und Transporte in Notfällen und bei ärztlich attestierter Geh- unfähigkeit zum nächsterreichbaren und für die Heilbehandlung ge- eigneten Arzt bzw. Heilpraktiker oder zur ambulanten Behandlung in das nächsterreichbare und für die Heilbehandlung geeignete Kran- kenhaus, - Strahlenbehandlung (Röntgen, Radium, Isotopen), - Arzneien und Verbandmittel, - Behandlung und Untersuchung durch Heilpraktiker, - Geburtshilfe (auch Hausgeburt) durch Hebammen bzw. Entbin- dungspfleger einschließlich einer entsprechend den Bestimmungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung gestellten Betriebskostenpauschale bei Entbindung in einem Geburtshaus, - Vorsorgemaßnahmen bis zu 500 EUR jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren, soweit sie den Leistungsumfang im Sinne von § 1 (2) Allgemeine Versicherungsbedingungen, Teil I, übersteigen (hierzu gehören z. B. Schutzimpfungen gegen Hepatitis, Tollwut bei Tierhaltern und Jägern, Cholera, Typhus, Gelbfieber, Malaria und andere Tropenkrankheiten, Kurse und Gymnastik zur Geburtsvorbe- reitung und Rückbildung, Vorsorgekuren), - Miete von Überwachungsmonitoren für Säuglinge, - Schutzimpfungen (einschließlich Impfstoff) nach dem jeweils aktu- ellen Impfkalender (Standardimpfungen) der Ständigen Impfkom- mision beim Robert-Koch-Institut (STIKO) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. - Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (Maßnahmen der refraktiven Chirurgie) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen (hierzu gehören z. B. LASIK-Operationen, Femto-LASIK-Behand- lungen, LASEK/PRK-Operationen, Clear-Lens-Exchange). - kleinere Hilfsmittel. Das sind: • Brillen, • Blutzuckermessgerät, • Bruchbänder, • Bandagen, • Einlagen, • Leibbinden, • Kompressionsstrümpfe und • Verbrauchsartikel im Rahmen einer Stomaversorgung. - weitere Hilfsmittel in einjährigen Abständen. Hierzu gehören z.B.: • orthopädische Schuhe, • Hörhilfen (elektronische Hörgeräte), • Heimdialysegeräte bei Nierenversagen, • Körperersatzstücke, • Krankenfahrstühle, z. B. bei Querschnittslähmung, • elektronische Sprechhilfen nach Kehlkopfoperationen, • Blindenhund, • Haarersatz (Toupets bzw. Perücken) bei entstellenden Unfall-, Bestrahlungs- oder Operationsnarben, • Kontaktlinsen, • Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), • Gehstützen, • Stützapparate einschließlich Liegeschalen, • Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagu- lation und künstlichem Herzklappenersatz, • lebenserhaltende Hilfsmittel. - Reparatur, Wartung und Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmit- teln. - die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe nach der Kommunika- tionshilfenverordnung, z. B. Gebärdensprachdolmetscher, Schrift- dolmetscher, sofern dies für die Inanspruchnahme der tariflichen Leistungen erforderlich ist. - Heilmittel; zu den Heilmitteln gehören insbesondere: • Inhalationen, • Übungsbehandlungen (z.B. Krankengymnastik, medizinische Trainingstherapie), • Osteopathie bei orthopädischen Erkrankungen, • Massagen, • Hydrotherapie, Packungen und medizinische Bäder, • Kälte- und Wärmebehandlungen, • Elektro- und Lichttherapie, • Stimm-, Sprech- und Sprachübungen (Logopädie), • Ergotherapie, • Hippotherapie, • medizinische Fußpflege (Podologie), einschließlich ärztlich verordneter medizinisch notwendiger Haus- besuche und Fahrtkosten bei ärztlich verordneten medizinisch not- wendigen Hausbesuchen. - Erstattungsfähig sind der medizinisch notwendige Hin- und Rück- transport zu einer Dialysebehandlung, einer Chemo- oder Strahlen- behandlung wenn der Versicherer vor Beginn des Transports eine schriftliche Zusage erteilt hat. - Erstattungsfähig ist der medizinisch notwendige Hin- und Rück- transport zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kri- terien geeigneten Arzt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 ist. - Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete, medizinisch notwendige häusliche Behandlungspflege (z. B. Ver- bandswechsel, Wundversorgung, Katheterwechsel, Injektionen) durch staatlich geprüfte Pflegefachkräfte, mit dem Ziel die ärztliche Behandlung zu sichern (Sicherungspflege) oder eine Krankenhaus- behandlung zu vermeiden bzw. zu verkürzen (Krankenhausvermei- dungspflege). Versichert sind dabei alle Verrichtungen, die auch ein Arzt nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) er- bringen darf. Die Aufwendungen für einzelne Verrichtungen dürfen nicht höher sein als vergleichbare ärztliche Leistungen. - Erstattungsfähig sind die Kosten für ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V, sofern die Leistungserbringer über einen rechtswirksamen Versorgungsvertrag nach § 132d SGB V verfü- gen. - Erstattungsfähig sind die Kosten für sozialpädiatrische Behandlung im Sinne von § 119 SGB V sowie für Frühförderungsbehandlungen im Sinne der Frühförderungsverordnung in Einrichtungen, die über einen Vertrag mit der privaten oder der gesetzlichen Krankenver- sicherung verfügen. Die Erstattung erfolgt bis zu den Beträgen, die die gesetzliche Krankenversicherung oder der Verband der priva- ten Krankenversicherung mit den Leistungserbringern vereinbart hat. - Nähr-, Stärkungs-, Anregungsmittel und ähnliche Mittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten. Bade- zusätze, Desinfektions- und kosmetische Mittel, Brunnenkuren und Mineralwässer sowie Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmä- ßig genommen werden (keine Nähr- und Stärkungsmittel in diesem Sinne sind Mittel zur enteralen und parenteralen Ernährung (künstli- che Ernährung) sowie Mittel die im Rahmen lebenserhaltender Maß- nahmen verabreicht werden), - die Beschaffung oder Miete von Heilapparaten aller Art, sanitäre Be- darfsartikel, Fieberthermometer, Heizkissen und dergleichen, - Ausführungen von Hilfsmitteln, wenn diese keinen objektiven Nut- zen zum Ausgleich einer Behinderung haben, - Unterhaltungs- und Betriebskosten für Hilfsmittel, - Pflegehilfsmittel, auf die ein Anspruch aus der Pflegepflichtversi- cherung besteht, - Reinigungs- und Pflegemittel für Kontaktlinsen sowie Ersatzbatte- rien und Ladegeräte für elektrische und elektronische Geräte, - sonstige Fahrten zum Arzt und zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus, - Beseitigung von Schönheitsfehlern. Hierzu zählen nicht medizinisch notwendige kosmetische Behandlungen wegen Krankheit oder Un- fallfolgen. - Lebenspartnerin / Lebenspartner oder Partnerin / Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, - Lebenspartnerin / Lebenspartner oder Partnerin / Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eines Elternteils sowie - durch die Kinder einer Lebenspartnerin / eines Lebenspartners oder einer Partnerin / eines Partners in der nichtehelichen Lebensge- meinschaft.

Appears in 2 contracts

Samples: www.universa.de, www.universa.de

Leistungen des Versicherers. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der gewählten Tarifstufe. - Untersuchung, Behandlung und Geburtshilfe (auch Hausgeburt) durch Ärzte, - Pränataldiagnostik bei Vorliegen von Risikofaktoren in der Schwan- gerschaft, - ambulante Operationen, - Labor- und Röntgendiagnostik durch Ärzte, - Blutdialyse (künstliche Niere), - Psychoanalyse und Psychotherapie durch Ärzte oder approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeuten, - Wegegeld des Arztes für den Weg, den der nächsterreichbare Arzt zurücklegen müsste, - Fahrten und Transporte in Notfällen und bei ärztlich attestierter Geh- unfähigkeit zum nächsterreichbaren und für die Heilbehandlung ge- eigneten Arzt bzw. Heilpraktiker oder zur ambulanten Behandlung in das nächsterreichbare und für die Heilbehandlung geeignete Kran- kenhaus, - Strahlenbehandlung (Röntgen, Radium, Isotopen), - Arzneien und Verbandmittel, - Behandlung und Untersuchung durch Heilpraktiker, - Geburtshilfe (auch Hausgeburt) durch Hebammen bzw. Entbin- dungspfleger einschließlich Entbindungspfleger einschließ- lich einer entsprechend den Bestimmungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung gestellten Betriebskostenpauschale Betriebskostenpau- schale bei Entbindung in einem Geburtshaus, - Vorsorgemaßnahmen bis zu 500 EUR jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren, soweit sie den Leistungsumfang im Sinne von § 1 (2) Allgemeine Versicherungsbedingungen, Teil I, übersteigen (hierzu gehören z. B. Schutzimpfungen gegen Hepatitis, Tollwut bei Tierhaltern und Jägern, Cholera, Typhus, Gelbfieber, Malaria und andere Tropenkrankheiten, Kurse und Gymnastik zur Geburtsvorbe- reitung und Rückbildung, Vorsorgekuren)übersteigen, - Miete von Überwachungsmonitoren für Säuglinge, - Schutzimpfungen (einschließlich Impfstoff) nach dem jeweils aktu- ellen Impfkalender (Standardimpfungen) der Ständigen Impfkom- mision beim Robert-Koch-Institut (STIKO) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. - Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (Maßnahmen der refraktiven Chirurgie) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen (hierzu gehören z. B. LASIK-Operationen, Femto-LASIK-Behand- lungen, LASEK/PRK-Operationen, Clear-Lens-Exchange). - kleinere Hilfsmittel. Das sind: • Brillen, • Blutzuckermessgerät, • Bruchbänder, • Bandagen, • Einlagen, • Leibbinden, • Kompressionsstrümpfe Leibbinden und • Verbrauchsartikel im Rahmen einer StomaversorgungKompressionsstrümpfe. - weitere Hilfsmittel in einjährigen Abständen. Hierzu gehören z.B.: • orthopädische Schuhe, • Hörhilfen (elektronische Hörgeräte), • Heimdialysegeräte bei Nierenversagen, • Körperersatzstücke, • Krankenfahrstühle, z. B. bei Querschnittslähmung, • elektronische Sprechhilfen nach Kehlkopfoperationen, • Blindenhund, • Haarersatz (Toupets bzw. Perücken) bei entstellenden Unfall-, Bestrahlungs- oder Operationsnarben, • Kontaktlinsen, • Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), • Gehstützen, • Stützapparate einschließlich Liegeschalen, • Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagu- lation und künstlichem Herzklappenersatz, • lebenserhaltende Hilfsmittel. - Reparatur, Wartung und Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmit- teln. - die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe nach der Kommunika- tionshilfenverordnung, z. B. Gebärdensprachdolmetscher, Schrift- dolmetscher, sofern dies für die Inanspruchnahme der tariflichen Leistungen erforderlich ist. - Heilmittel; zu den Heilmitteln gehören insbesondere: • Inhalationen, • Übungsbehandlungen (z.B. Krankengymnastik, medizinische Trainingstherapie), • Osteopathie bei orthopädischen Erkrankungen, • Massagen, • Hydrotherapie, Packungen und medizinische Bäder, • Kälte- und Wärmebehandlungen, • Elektro- und Lichttherapie, • Stimm-, Sprech- und Sprachübungen (Logopädie), • Ergotherapie, • Hippotherapie, • medizinische Fußpflege (Podologie), einschließlich ärztlich verordneter medizinisch notwendiger Haus- besuche und Fahrtkosten bei ärztlich verordneten medizinisch not- wendigen Hausbesuchen. - Erstattungsfähig sind der medizinisch notwendige Hin- und Rück- transport zu einer Dialysebehandlung, einer Chemo- oder Strahlen- behandlung wenn der Versicherer vor Beginn des Transports eine schriftliche Zusage erteilt hat. - Erstattungsfähig ist der medizinisch notwendige Hin- und Rück- transport zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kri- terien geeigneten Arzt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 ist. - Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete, medizinisch notwendige häusliche Behandlungspflege (z. B. Ver- bandswechsel, Wundversorgung, Katheterwechsel, Injektionen) durch staatlich geprüfte Pflegefachkräfte, mit dem Ziel die ärztliche Behandlung zu sichern (Sicherungspflege) oder eine Krankenhaus- behandlung zu vermeiden bzw. zu verkürzen (Krankenhausvermei- dungspflege). Versichert sind dabei alle Verrichtungen, die auch ein Arzt nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) er- bringen darf. Die Aufwendungen für einzelne Verrichtungen dürfen nicht höher sein als vergleichbare ärztliche Leistungen. - Erstattungsfähig sind die Kosten für ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V, sofern die Leistungserbringer über einen rechtswirksamen Versorgungsvertrag nach § 132d SGB V verfü- gen. - Erstattungsfähig sind die Kosten für sozialpädiatrische Behandlung im Sinne von § 119 SGB V sowie für Frühförderungsbehandlungen im Sinne der Frühförderungsverordnung in Einrichtungen, die über einen Vertrag mit der privaten oder der gesetzlichen Krankenver- sicherung verfügen. Die Erstattung erfolgt bis zu den Beträgen, die die gesetzliche Krankenversicherung oder der Verband der priva- ten Krankenversicherung mit den Leistungserbringern vereinbart hat. - Nähr-, Stärkungs-, Anregungsmittel und ähnliche Mittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten. Bade- zusätze, Desinfektions- und kosmetische Mittel, Brunnenkuren und Mineralwässer sowie Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmä- ßig genommen werden (keine Nähr- und Stärkungsmittel in diesem Sinne sind Mittel zur enteralen und parenteralen Ernährung (künstli- che Ernährung) sowie Mittel die im Rahmen lebenserhaltender Maß- nahmen verabreicht werden), - die Beschaffung oder Miete von Heilapparaten aller Art, sanitäre Be- darfsartikel, Fieberthermometer, Heizkissen und dergleichen, - Ausführungen von Hilfsmitteln, wenn diese keinen objektiven Nut- zen zum Ausgleich einer Behinderung haben, - Unterhaltungs- und Betriebskosten für Hilfsmittel, - Pflegehilfsmittel, auf die ein Anspruch aus der Pflegepflichtversi- cherung besteht, - Reinigungs- und Pflegemittel für Kontaktlinsen sowie Ersatzbatte- rien und Ladegeräte für elektrische und elektronische Geräte, - sonstige Fahrten zum Arzt und zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus, - Beseitigung von Schönheitsfehlern. Hierzu zählen nicht medizinisch notwendige kosmetische Behandlungen wegen Krankheit oder Un- fallfolgen. - Lebenspartnerin / Lebenspartner oder Partnerin / Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, - Lebenspartnerin / Lebenspartner oder Partnerin / Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eines Elternteils sowie - durch die Kinder einer Lebenspartnerin / eines Lebenspartners oder einer Partnerin / eines Partners in der nichtehelichen Lebensge- meinschaft.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Leistungen des Versicherers. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der gewählten Tarifstufe. - Untersuchung, Behandlung und Geburtshilfe (auch Hausgeburt) durch Ärzte, - Pränataldiagnostik bei Vorliegen von Risikofaktoren in der Schwan- gerschaft, - ambulante Operationen, - Labor- und Röntgendiagnostik durch Ärzte, - Blutdialyse (künstliche Niere), - Psychoanalyse und Psychotherapie durch Ärzte oder approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeutenÄrzte, - Wegegeld des Arztes für den Weg, den der nächsterreichbare Arzt zurücklegen müsste, - Fahrten und Transporte in Notfällen und bei ärztlich attestierter Geh- unfähigkeit Notfalltransporte bis zu zweimal je Versicherungsfall zum nächsterreichbaren nächster- reichbaren und für die Heilbehandlung ge- eigneten geeigneten Arzt bzw. Heilpraktiker oder zur ambulanten Behandlung in das nächsterreichbare und für die Heilbehandlung Heil- behandlung geeignete Kran- kenhausKrankenhaus, - Strahlenbehandlung (Röntgen, Radium, Isotopen), - Arzneien und Verbandmittel, - Behandlung und Untersuchung durch Heilpraktiker, - Geburtshilfe (auch Hausgeburt) durch Hebammen bzw. Entbin- dungspfleger einschließlich einer entsprechend den Bestimmungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung gestellten Betriebskostenpauschale bei Entbindung in einem Geburtshaus, - Vorsorgemaßnahmen bis zu 500 EUR jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren, soweit sie den Leistungsumfang im Sinne von § 1 (2) Allgemeine Versicherungsbedingungen, Teil I, übersteigen (hierzu gehören z. B. Schutzimpfungen gegen Hepatitis, Tollwut bei Tierhaltern und Jägern, Cholera, Typhus, Gelbfieber, Malaria und andere Tropenkrankheiten, Kurse und Gymnastik zur Geburtsvorbe- reitung und Rückbildung, Vorsorgekuren), - Miete von Überwachungsmonitoren für Säuglinge, Säuglinge - Schutzimpfungen (einschließlich Impfstoff) nach dem jeweils aktu- ellen Impfkalender (Standardimpfungen) der Ständigen Impfkom- mision beim Robert-Koch-Institut (STIKO) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. - Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (Maßnahmen der refraktiven Chirurgie) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen (hierzu gehören z. B. LASIK-Operationen, Femto-LASIK-Behand- lungen, LASEK/PRK-Operationen, Clear-Lens-Exchange). - kleinere Hilfsmittel. Das sind: • BrillenBrillen • Blutzuckermessgerät, • BlutzuckermessgerätBlutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagu- lation und künstlichem Herzklappenersatz, • Bruchbänder, • Bandagen, • Einlagen, • Leibbinden, • Kompressionsstrümpfe und • Verbrauchsartikel im Rahmen einer Stomaversorgung. - weitere größere Hilfsmittel in einjährigen Abständen. Hierzu gehören z.B.Das sind: • orthopädische Schuhe, • Hörhilfen (elektronische Hörgeräte), • Heimdialysegeräte bei Nierenversagen, • Körperersatzstücke, • Krankenfahrstühle, z. B. bei Querschnittslähmung, • elektronische Sprechhilfen nach Kehlkopfoperationen, • Blindenhund, • Haarersatz (Toupets bzw. Perücken) bei entstellenden Unfall-, Bestrahlungs- oder Operationsnarben, • Kontaktlinsen, • Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), • Gehstützen, Gehstützen und • Stützapparate einschließlich Liegeschalen. Darüber hinaus sind lebenserhaltende Hilfsmittel erstattungsfähig, • Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagu- lation und künstlichem Herzklappenersatz, • wenn die lebenserhaltende HilfsmittelFunktion durch kein hier genanntes Hilfs- mittel gewährleistet werden kann. - Reparatur, Wartung und Unterweisung im Gebrauch Instandsetzung von Hilfsmit- telnHilfsmitteln. - die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe nach der Kommunika- tionshilfenverordnung, z. B. Gebärdensprachdolmetscher, Schrift- dolmetscher, sofern dies für die Inanspruchnahme der tariflichen Leistungen erforderlich ist. - Heilmittel; zu den Heilmitteln gehören insbesondere: • Inhalationen, • Übungsbehandlungen (z.B. Krankengymnastik, medizinische Trainingstherapie), • Osteopathie bei orthopädischen Erkrankungen, • Massagen, • Hydrotherapie, Packungen und medizinische Bäder, • Kälte- und Wärmebehandlungen, • Elektro- und Lichttherapie, • Stimm-, Sprech- und Sprachübungen (Logopädie), • Ergotherapie, • Hippotherapie, • medizinische Fußpflege (Podologie), einschließlich ärztlich verordneter medizinisch notwendiger Haus- besuche und Fahrtkosten bei ärztlich verordneten medizinisch not- wendigen Hausbesuchen. - Erstattungsfähig sind der medizinisch notwendige Hin- und Rück- transport zu einer Dialysebehandlung, einer Chemo- oder Strahlen- behandlung Strah- lenbehandlung, wenn der Versicherer vor Beginn des Transports eine schriftliche Zusage erteilt hat. - Erstattungsfähig ist der medizinisch notwendige Hin- und Rück- transport zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kri- terien geeigneten Arzt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 ist. - Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete, medizinisch notwendige häusliche Behandlungspflege (z. B. Ver- bandswechsel, Wundversorgung, Katheterwechsel, Injektionen) durch staatlich geprüfte Pflegefachkräfte, mit dem Ziel Ziel, die ärztliche Behandlung zu sichern (Sicherungspflege) oder eine Krankenhaus- behandlung zu vermeiden bzw. zu verkürzen (Krankenhausvermei- dungspflege). Versichert sind dabei alle Verrichtungen, die auch ein Arzt nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) er- bringen darf. Die Aufwendungen für einzelne Verrichtungen dürfen nicht höher sein als vergleichbare ärztliche Leistungen. - Erstattungsfähig sind die Kosten für ambulante Palliativversorgung Palliativversor- gung gemäß § 37b SGB V, sofern die Leistungserbringer über einen rechtswirksamen Versorgungsvertrag nach § 132d SGB V verfü- genverfügen. - Erstattungsfähig sind die Kosten für sozialpädiatrische Behandlung im Sinne von § 119 SGB V sowie für Frühförderungsbehandlungen im Sinne der Frühförderungsverordnung in Einrichtungen, die über einen Vertrag mit der privaten oder der gesetzlichen Krankenver- sicherung verfügen. Die Erstattung erfolgt bis zu den Beträgen, die die gesetzliche Krankenversicherung oder der Verband der priva- ten pri- vaten Krankenversicherung mit den Leistungserbringern vereinbart hat. - Nähr-, Stärkungs-, Anregungsmittel und ähnliche Mittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten. Bade- zusätze, Desinfektions- und kosmetische Mittel, Brunnenkuren und Mineralwässer sowie Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmä- ßig genommen werden (keine Nähr- und Stärkungsmittel in diesem Sinne sind Mittel zur enteralen und parenteralen Ernährung (künstli- che künst- liche Ernährung) sowie Mittel die im Rahmen lebenserhaltender Maß- nahmen Maßnahmen verabreicht werden), - die Beschaffung oder Miete von Heilapparaten aller Art, sanitäre Be- darfsartikel, Fieberthermometer, Heizkissen Heizkissen, Blutdruckmessgeräte und dergleichen, - Ausführungen von Hilfsmitteln, wenn diese keinen objektiven Nut- zen zum Ausgleich einer Behinderung haben, - Unterhaltungs- und Betriebskosten für Hilfsmittel, - Pflegehilfsmittel, auf die ein Anspruch aus der Pflegepflichtversi- cherung besteht, . - Reinigungs- und Pflegemittel für Kontaktlinsen sowie Ersatzbatte- rien und Ladegeräte für elektrische und elektronische Geräte, - sonstige Fahrten zum Arzt und zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus, - Beseitigung von Schönheitsfehlern. Hierzu zählen nicht medizinisch notwendige kosmetische Behandlungen wegen Krankheit oder Un- fallfolgen. - Lebenspartnerin / Lebenspartner oder Partnerin / Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, - Lebenspartnerin / Lebenspartner oder Partnerin / Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eines Elternteils sowie - durch die Kinder einer Lebenspartnerin / eines Lebenspartners oder einer Partnerin / eines Partners in der nichtehelichen Lebensge- meinschaft.

Appears in 1 contract

Samples: www.universa.de

Leistungen des Versicherers. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der gewählten Tarifstufe. - Untersuchung, Behandlung und Geburtshilfe (auch Hausgeburt) durch Ärzte, - Pränataldiagnostik bei Vorliegen von Risikofaktoren in der Schwan- gerschaft, - ambulante Operationen, - Labor- und Röntgendiagnostik durch Ärzte, - Blutdialyse (künstliche Niere), - Psychoanalyse und Psychotherapie durch Ärzte oder approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeutenJugendlichen- psychotherapeuten, - Wegegeld des Arztes für den Weg, den der nächsterreichbare Arzt zurücklegen müsste, - Fahrten und Transporte in Notfällen und bei ärztlich attestierter Geh- unfähigkeit zum nächsterreichbaren und für die Heilbehandlung ge- eigneten Arzt bzw. Heilpraktiker oder zur ambulanten Behandlung in das nächsterreichbare und für die Heilbehandlung geeignete Kran- kenhaus, - Strahlenbehandlung (Röntgen, Radium, Isotopen), - Arzneien und Verbandmittel, - Behandlung und Untersuchung durch Heilpraktiker, - Geburtshilfe (auch Hausgeburt) durch Hebammen bzw. Entbin- dungspfleger einschließlich Entbindungspfleger einschließ- lich einer entsprechend den Bestimmungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung gestellten Betriebskostenpauschale Betriebskostenpau- schale bei Entbindung in einem Geburtshaus, - Vorsorgemaßnahmen bis zu 500 EUR jeweils innerhalb von zwei KalenderjahrenKa- lenderjahren, soweit sie den Leistungsumfang im Sinne von § 1 (2) b) Allgemeine Versicherungsbedingungen, Teil I, übersteigen (hierzu gehören z. B. Schutzimpfungen gegen Hepatitis, Tollwut bei Tierhaltern und Jägern, Cholera, Typhus, Gelbfieber, Malaria und andere Tropenkrankheiten, Kurse und Gymnastik zur Geburtsvorbe- reitung und Rückbildung, Vorsorgekuren)übersteigen, - Miete von Überwachungsmonitoren für Säuglinge, - Schutzimpfungen (einschließlich Impfstoff) nach dem jeweils aktu- ellen Impfkalender (Standardimpfungen) der Ständigen Impfkom- mision mission beim RobertXxxxxx-KochXxxx-Institut (STIKO) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. - Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (Maßnahmen der refraktiven Chirurgie) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen (hierzu gehören z. B. LASIK-Operationen, Femto-LASIK-Behand- lungen, LASEK/PRK-Operationen, Clear-Lens-Exchange). - kleinere Hilfsmittel. Das sind: • Brillen, • Blutzuckermessgerät, • Bruchbänder, • Bandagen, • Einlagen, • Leibbinden, • Kompressionsstrümpfe Leibbinden und • Verbrauchsartikel im Rahmen einer StomaversorgungKompressionsstrümpfe. - weitere Hilfsmittel in einjährigen Abständen. Hierzu gehören z.B.: • orthopädische Schuhe, • Hörhilfen (elektronische Hörgeräte), • Heimdialysegeräte bei Nierenversagen, • Körperersatzstücke, • Krankenfahrstühle, z. z.B. bei Querschnittslähmung, • elektronische Sprechhilfen nach Kehlkopfoperationen, • Blindenhund, • Haarersatz (Toupets bzw. Perücken) bei entstellenden Unfall-, Bestrahlungs- oder Operationsnarben, • Kontaktlinsen, • Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), • Gehstützen, • Stützapparate einschließlich Liegeschalen, • Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagu- lation und künstlichem Herzklappenersatz, • lebenserhaltende Hilfsmittel. - Reparatur, Wartung und Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmit- Hilfsmit-teln. - die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe nach der Kommunika- tionshilfenverordnung, z. B. Gebärdensprachdolmetscher, Schrift- dolmetscher, sofern dies für die Inanspruchnahme der tariflichen Leistungen erforderlich ist. - Heilmittel; zu den Heilmitteln gehören insbesondere: • Inhalationen, • Übungsbehandlungen (z.B. Krankengymnastik, medizinische Trainingstherapie), • Osteopathie bei orthopädischen Erkrankungen, • Massagen, • Hydrotherapie, Packungen und medizinische Bäder, • Kälte- und Wärmebehandlungen, • Elektro- und Lichttherapie, • Stimm-, Sprech- und Sprachübungen (Logopädie), • Ergotherapie, • Hippotherapie, • medizinische Fußpflege (Podologie), einschließlich ärztlich verordneter medizinisch notwendiger Haus- besuche und Fahrtkosten bei ärztlich verordneten medizinisch not- wendigen Hausbesuchen. - Erstattungsfähig sind der medizinisch notwendige Hin- und Rück- transport zu einer Dialysebehandlung, einer Chemo- oder Strahlen- behandlung behandlung, wenn der Versicherer vor Beginn des Transports eine schriftliche Zusage erteilt hat. - Erstattungsfähig ist der medizinisch notwendige Hin- und Rück- transport zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kri- terien geeigneten Arzt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 ist. - Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete, medizinisch notwendige häusliche Behandlungspflege (z. B. Ver- bandswechsel, Wundversorgung, Katheterwechsel, Injektionen) durch staatlich geprüfte Pflegefachkräfte, mit dem Ziel die ärztliche Behandlung zu sichern (Sicherungspflege) oder eine Krankenhaus- behandlung zu vermeiden bzw. zu verkürzen (Krankenhausvermei- dungspflege). Versichert sind dabei alle Verrichtungen, die auch ein Arzt nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) er- bringen darf. Die Aufwendungen für einzelne Verrichtungen dürfen nicht höher sein als vergleichbare ärztliche Leistungen. - Erstattungsfähig sind die Kosten für ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V, sofern die Leistungserbringer über einen rechtswirksamen Versorgungsvertrag nach § 132d SGB V verfü- gen. - Erstattungsfähig sind die Kosten für sozialpädiatrische Behandlung im Sinne von § 119 SGB V sowie für Frühförderungsbehandlungen im Sinne der Frühförderungsverordnung in Einrichtungen, die über einen Vertrag mit der privaten oder der gesetzlichen Krankenver- sicherung verfügen. Die Erstattung erfolgt bis zu den Beträgen, die die gesetzliche Krankenversicherung oder der Verband der priva- ten Krankenversicherung mit den Leistungserbringern vereinbart hat. - Nähr-, Stärkungs-, Anregungsmittel und ähnliche Mittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten. , Bade- zusätze, Desinfektions- und kosmetische Mittel, Brunnenkuren und Mineralwässer sowie Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmä- ßig genommen werden (keine Nähr- und Stärkungsmittel in diesem Sinne sind Mittel zur enteralen und parenteralen Ernährung (künstli- che Ernährung) sowie Mittel die im Rahmen lebenserhaltender Maß- nahmen verabreicht werden), - die Beschaffung oder Miete von Heilapparaten aller Art, sanitäre Be- darfsartikel, Fieberthermometer, Heizkissen und dergleichen, - Ausführungen von Hilfsmitteln, wenn diese keinen objektiven Nut- zen zum Ausgleich einer Behinderung haben, - Unterhaltungs- und Betriebskosten für Hilfsmittel, - Pflegehilfsmittel, auf die ein Anspruch aus der Pflegepflichtversi- cherung besteht, - Reinigungs- und Pflegemittel für Kontaktlinsen sowie Ersatzbatte- rien und Ladegeräte für elektrische und elektronische Geräte, - sonstige Fahrten zum Arzt und zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus, - Beseitigung von Schönheitsfehlern. Hierzu zählen nicht medizinisch notwendige kosmetische Behandlungen wegen Krankheit oder Un- fallfolgen. - Lebenspartnerin / Lebenspartner oder Partnerin / Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, - Lebenspartnerin / Lebenspartner oder Partnerin / Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eines Elternteils sowie - durch die Kinder einer Lebenspartnerin / eines Lebenspartners oder einer Partnerin / eines Partners in der nichtehelichen Lebensge- meinschaft.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de