Common use of Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung Clause in Contracts

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Der Mieter ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Vermieterin zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Vermieterin an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte- Verwertungsgesellschaften. 2. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann die Vermieterin 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Mieter einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachweist. 3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst. 4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Vermieterin allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 % erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 15 %. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt. 5. Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Vermieterin ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu verlangen. Der Vermieterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Für die verzugsbegründende Erstmahnung hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von 5,- € an die Vermieterin zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Mieter frei. 7. Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern im Vertrag die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine nicht anderweitig schriftlich vereinbart wurden, beträgt die Höhe der Vorauszahlung bei Vertragsabschluss 50 % der Gesamtsumme. 8. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Vermieterin aufrechnen.

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Samples: Vermietung Von Veranstaltungsräumen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Das Boardinghouse ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Mieter Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten Zimmerüberlassung und weitere die von ihm in Anspruch genommene genommenen weiteren Leistungen vereinbarten geltenden bzw. üblichen vereinbarten Preise der Vermieterin des Boardinghouses zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Vermieterin des Boardinghou- ses an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte- Verwertungsgesellschaften. 2. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann die Vermieterin 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Mieter einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachweist. 3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst. 4Mehrwertsteuer ein. Überschreitet Überschrei- tet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Vermieterin vom Boardinghouse allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 5 % erhöht anheben. 4. Die Preise können vom Boardinghouse ferner geändert werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss , wenn der Kunde nachträg- lich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer des Boardinghouses oder der Aufent- haltsdauer der Gäste wünscht und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 15 %. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigtdas Boardinghouse dem zustimmt. 5. Rechnungen des Boardinghouses ohne Fälligkeitsdatum sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Vermieterin Das Boardinghouse ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen Forde- rungen jederzeit fällig zu stellen und stellenund unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin das Boardinghouse berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % p.abzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Vermieterin Dem Boardinghouse bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Für die verzugsbegründende Erstmahnung hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von 5,- € an die Vermieterin zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Mieter frei. 7. Die Vermieterin Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsabschluss Vertragsschluss oder danach danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Si- cherheitsleistung zu verlangen. Sofern im Vertrag die Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine nicht anderweitig können im Vertrag schriftlich vereinbart wurden, beträgt die Höhe der Vorauszahlung bei Vertragsabschluss 50 % der Gesamtsummewerden. 87. Der Mieter Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Vermieterin aufrechnendes Boardinghouses aufrechnen oder mindern. 8. Hunde (Haustiere) sind nur bei Voranmeldungen gegen Entgelt erlaubt. Bei Mitnahme eines Hundes (Haustier) ohne Voranmeldung behält sich das Boardinghouse in jedem Fall das Recht vor, eine erforderliche Endreinigung in Rechnung zu stellen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1Die PRG&C ist verpflichtet, die vom Kunden/Veranstalter bestellten und von der PRG&C zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Mieter Kunde/Veranstalter ist verpflichtet, die für die bestellten diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Vermieterin PRG&C zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Vermieterin PRG&C an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte- Verwertungsgesellschaften. 2Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA). Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann Die vereinbarten Preise schließen die Vermieterin 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Mieter einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachweist. 3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst. 4Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Vermieterin PRG&C allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 15 %. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt. 5. Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Vermieterin PRG&C ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu verlangen. Der Vermieterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Für die verzugsbegründende Erstmahnung hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von 5,- € an die Vermieterin zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Mieter frei. 7. Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern im Vertrag die Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine nicht anderweitig können im Vertrag schriftlich vereinbart wurden, beträgt die Höhe der Vorauszahlung bei Vertragsabschluss 50 % der Gesamtsumme. 8werden. Der Mieter Kunde/Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Vermieterin PRG&C aufrechnen oder mindern. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, die PRG&C ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. PRG&C ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.Der Kunde/Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von PRG&C aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann PRG&C vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch PRG&C hat der Kunde/Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Kunde/Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist PRG&C berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde/Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist PRG&C berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Der Mieter ist verpflichtet, Die fristgerechte Einhaltung unserer Leistungen setzt die für Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus; insbesondere die bestellten Leistung einer vereinbarten Anzahlung und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Vermieterin zu zahlen. Dies gilt auch für die rechtzeitige Zurverfügungstellung von ihm veranlasste Leistungen erforderlichen Unterlagen und Auslagen der Vermieterin an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte- VerwertungsgesellschaftenAngaben durch den Kunden. 2. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden Soweit wir für den Kunden Leistungen und wird dieser nicht erreichtAuslagen an Dritte erbringen, kann die Vermieterin 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht hat uns der Mieter einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachweistKunde diese zu erstatten. Musiker und Künstlergagen sind vom Kunden bei Veranstaltungen direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen. Eventuell anfallende GEMA- Gebühren trägt der Kunde. 3. Liegen zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und der Veranstaltung oder Tagung des Kunden mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer4 Monate, so werden die behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend angepasst. 4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Vermieterin allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 5% zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Lebensmittel- oder Personalpreise eintreten oder die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), so kann die gesetzliche Umsatzsteuer jederzeit angepasst werden, wenn diese sich ändert. 4. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss Die Preise können von uns ferner geändert werden, wenn der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen an der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistungen des Restaurants oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 15 %. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigtwir dem zustimmen. 5. Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart Für eine Exklusivreservierung unserer Räume setzen wir einen Mindestumsatz bei Veranstaltungen in den verschiedenen Lokalitäten voraus. Der Mindestumsatz ist - binnen 10 Tagen ab Zugang dabei der Rechnung ohne Abzug zahlbarBetrag der in jedem Fall zur Zahlung fällig wird, auch wenn der tatsächliche Verzehr am Veranstaltungstag unterhalb dieses Betrages liegt. Umfasst die Reservierung mehrere Veranstaltungsräume, so gilt für den größten der Räume der folgend aufgeführte Mindestumsatz; für die anderen Räume wird in diesem Fall der hierzu aufgeführte Betrag nicht als Mindestumsatz sondern als separate Raummiete fällig. Des Weiteren setzen wir für eine Exklusivreservierung unserer Räume eine zusätzliche Raummiete bei Veranstaltungen in den verschiedenen Lokalitäten voraus. Die Vermieterin ist berechtigtRaummiete beinhaltet die exklusive Nutzung des Raumes inklusive Personal, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu verlangen. Der Vermieterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.Strom- & Heizkosten sowie Reinigung 6. Wir sind berechtigt, Reservierungen von Räumen, insbesondere für Veranstaltungen oder Tagungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Ist im Vertrag nichts gesondert vereinbart kann bei der Anmietung eines Raumes der unter der vorigen Ziffer aufgeführte Mindestumsatz & die Raummiete bzw. 50 % Raummiete & Pauschale als Vorauszahlung verlangt werden. Die Vorauszahlung muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Erfolgt die Reservierung der Veranstaltung in einem Zeitraum, der kürzer ist als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum, ist die Vorauszahlung sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgemäß, sind wir berechtigt von der Buchung zurückzutreten. 7. Ist eine Leistung von uns nach Personen berechnet, so muss uns die genaue Personenzahl 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Die Abrechnung sämtlicher Leistungen, die pro Personen berechnet werden, erfolgt auf der Grundlage der zuletzt fristwahrend genannten Personenzahl, bzw. wenn keine Mitteilung fristwahrend erfolgt, auf Grundlage der in der Reservierung bzw. Buchung genannten Zahl. Übersteigt die tatsächliche Personenzahl an der Veranstaltung die zuletzt verbindlich genannte Anzahl an Personen, so ist diese für eine Abrechnung maßgebend. 8. Die Einzelheiten von Veranstaltungen und die vertraglichen Absprachen hierzu, die sich nach Vertragsschluss ergeben, werden von uns in Veranstaltungs-Avis (VA-Avis) festgehalten, die wir an den Kunden versenden. Einwände und Änderungen hiergegen müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden, ansonsten wird der Inhalt des VA-Avis Bestandteil des Vertrages. In dem VA-Avis wird auf diese rechtliche Wirkung auch erneut hingewiesen. 9. Exklusiv gebucht werden können die Restaurants in den folgenden Zeiten: BellaVista: Wochentags ab 19:30 bis 03:00 Uhr Sonn- und Feiertags ganztags bis 03:00 Uhr Treibgut, Seestern: täglich bis 03:00 Uhr E61: täglich bis 22:00 Uhr Wiley Club, Barrel House: täglich bis 03:00 Uhr 10. Wird eine Veranstaltung musikalisch begleitet, ist dies zeitlich wie folgt beschränkt: BellaVista Terrasse: 23:00 Uhr LAGO Terrasse: 22:00 Uhr Wiley Club Terrasse 23:00 Uhr 11. Für die verzugsbegründende Erstmahnung Servicemitarbeiter erheben wir ab 01:00 Uhr einen Nachtzuschlag. 12. Die Inanspruchnahme unseres Personals bei eigenen Leistungen des Veranstalters, z.B. Unterstützung bei der Dekoration oder Anlieferungen, wird gesondert berechnet. 13. Das Einbringen von Speisen und Getränken durch den Veranstalter ist nur mit unserer vorherigen Erlaubnis gestattet. 14. Gelangt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so hat er nach der Mieter ersten Mahnung für jede weitere Mahnung Mahnkosten in Höhe von 5,- 5,00 € an die Vermieterin uns zu erstatten. Der Nachweis, dass uns keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seiensind, steht dem Mieter Kunden frei. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (siehe III 3.), hat dieser nach unserer Xxxx diese Mahnkosten oder die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale zu bezahlen. 7. Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern im Vertrag die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine nicht anderweitig schriftlich vereinbart wurden, beträgt die Höhe der Vorauszahlung bei Vertragsabschluss 50 % der Gesamtsumme. 815. Der Mieter Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Vermieterin uns aufrechnen.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. 3.1 Das Michaelis ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Mi- chaelis zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Mieter Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten diese und weitere in Anspruch genommene ge- nommenen Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen geltenden Preise der Vermieterin des Michaelis zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm vom Kunden veranlasste Leistungen Leis- tungen und Auslagen der Vermieterin des Michaelis an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte- Verwertungsgesellschaften. 2Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser Die ver- einbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein, wenn nicht erreicht, kann die Vermieterin 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Mieter einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachweist. 3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst. 4anders ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so behält sich das Mi- chaelis das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhö- hen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer erhöht hat. Erhöht sich in diesem Zeitraum der von der Vermieterin Michaelis allgemein für derartige Leistungen Leistun- gen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessenange- messen, höchstens jedoch um 15 5 % erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 15 %. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt. 53.3 Rechnungen des Michaelis sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - Ist zwischen dem Kunden und dem Michaelis „Zahlung auf Rechnung“ vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer ab- weichenden Vereinbarung – binnen 10 zehn Tagen ab Zugang der Rechnung Rech- nung ohne Abzug zahlbar. Die Vermieterin zu erfolgen. 3.4 Bei Zahlungsverzug ist das Michaelis berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu verlangen. Der Vermieterin Dem Xxxxxxxxx bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Für die verzugsbegründende Erstmahnung hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von 5,- € an die Vermieterin zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Mieter frei. 7. Die Vermieterin 3.5 Das Michaelis ist berechtigt, bei Vertragsabschluss Vertragsschluss vom Kunden eine an- gemessene Vorauszahlung oder danach Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus- zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform ver- einbart werden. 3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei einem Zahlungsrückstand des Kunden oder einer Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Michaelis berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziff. 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszah- lung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.7 Das Michaelis ist ferner berechtigt, zu Beginn und während der Ver- anstaltung vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Si- cherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziff. 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziff. Sofern im Vertrag die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine nicht anderweitig schriftlich vereinbart wurden, beträgt die Höhe der Vorauszahlung bei Vertragsabschluss 50 % der Gesamtsumme3.5 und/oder Ziff. 3.6 geleistet wurde. 8. 3.8 Der Mieter Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung Forde- rung gegenüber einer Forderung der Vermieterin aufrechnendes Michaelis aufrechnen oder verrech- nen. 3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektro- nischem Weg übermittelt werden kann.

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Samples: Michaelisaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Der Mieter Vermieter ist dazu verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten Wohnungsüberlassung und weitere die von ihm in Anspruch genommene genommenen weiteren Leistungen vereinbarten geltenden bzw. üblichen vereinbarten Preise der Vermieterin des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Vermieterin des Vermieters an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte- Verwertungsgesellschaften. 2. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann die Vermieterin 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Mieter einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachweist. 3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst. 4Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Vermieterin vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der dieser den vertraglich vereinbarte vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 10% erhöht anheben. 4. Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss , wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 15 %. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigtder Vermieter dem zustimmt. 5. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Vermieterin Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % p.abzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Vermieterin Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Für Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine Vorauszahlung i. H. von 50 % der vereinbarten Miete als Sicherheitsleistung zu verlangen. Die restliche Summe ist bei der Anreise / Schlüsselübergabe bar zu bezahlen. Zudem behält sich der Vermieter vor, eine Kaution i. H. v. 100,- Euro zu erheben, welche ebenfalls mit Schlüsselübergabe zu entrichten ist und bei Schlüsselrückgabe wieder ausbezahlt wird, vorausgesetzt die verzugsbegründende Erstmahnung hat der Mieter Mahnkosten Wohnung befindet sich in Höhe von 5,- € an die Vermieterin zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Mieter freieinem ordnungsgemäßen Zustand. 7. Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern im Vertrag die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine nicht anderweitig schriftlich vereinbart wurden, beträgt die Höhe der Vorauszahlung bei Vertragsabschluss 50 % der Gesamtsumme. 8. Der Mieter Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Vermieterin aufrechnendes Vermieters aufrechnen oder mindern.

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Samples: Mietvertrag