Common use of Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung Clause in Contracts

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise der KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungenveranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte unter anderem gemäß nachstehender Nummer 4, die durch Dritte erbracht und insbesondere auch für Forderungen von der KG verauslagt werden. 3.3 Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise verstehen schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3. Das Hotel behält sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung das Recht auf Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben Mehrwertsteuer vor. Die Erhöhung des Preises beschränkt sich auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden erhöhten Umsatzsteuersatz. Soweit sich die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nurgesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, wenn ermäßigt sich der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetBeitragssatz entsprechend. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung 4. Zu vergüten sind auch Kosten und Gebühren zur Vertragserfüllung für Zolldeklaration und- Abfertigung, Einfuhrpapiere, Transporte, Veterinärzeugnisse, Pro-forma-Rechnungen, Pflanzenschutzzeugnisse, sowie Personalkosten für Hotelunterkunft und Spesen sowie der Transfer vor Ort gehen zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer Lasten des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtKunden. 3.5 5. Rechnungen der KG des Hotels für erbrachte Leistungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenabweichende spätere Fälligkeitsdaten bestimmen. 3.6 Die KG 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem geschlossenem Vertrag und die / oder der Kostenkalkulation für das Catering. Die Zahlungstermine können werden im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werdenund lauten nach aktuellem Stand wie folgt: a) 10% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bei Vertragsabschluss (nicht erstattbar i.V. mit IV. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben Nummer 3 und 5) b) 50% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bis 90 Tage vor Anreise / vor Veranstaltungsbeginn c) 40% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bis 30 Tage vor Anreise / vor Veranstaltungsbeginn Sofern die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungenvereinbarte Anzahlung nicht bis zum genannten Zahlungsziel eingegangen ist, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag unverzüglich und außerordentlich zu kündigen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder und eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nummer 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 8. Die KG ist ferner berechtigtRechnungsbegleichung für Veranstaltungen und Gruppenbuchungen kann in bar, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung per Überweisung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurdeBankeinzug erfolgen. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnenmindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht Xxxx veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werdenAuslagen des Hotels an Dritte. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenschließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitetund erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich verein- barten Preis gemäß § 315 BGB angemessen anheben. Dies gilt ebenso für Mehrkosten, die dem Hotel durch besondere Schutz- und Hygieneauflagen entstehen, welche aufgrund behördlicher Anordnungen zur Sicherheit des Gastes eingeführt werden. 3.4 3.4. Die KG kann ihre Zustimmung zu einer Preise können vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung Hotel ferner geändert werden, wenn der Xxxx oder der buchende Dritte nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich Aufenthaltsdauer der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtGäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 3.5. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 3.6. Die KG kann die Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Hotel berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 3.7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechtes, vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 3.8. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist Ammerseehäuser sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung bestellten und die von ihm in Anspruch An- spruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter zu den vereinbarten bzw. geltender Preise geltenden Preisen der KG Ammerseehäuser zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte Ammerseehäuser beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG den Ammerseehäu- sern verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann Ammerseehäuser können ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG Ammerseehäuser oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG Ammerseehäuser erhöht. 3.5 Rechnungen der KG Ammerseehäuser ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann Ammerseehäuser können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten sind die ge- setzlichen RegelungenAmmerseehäuser berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Den Ammerseehäu- sern bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG ist Ammerseehäuser sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist sind die KG Ammerseehäu- ser berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG ist Ammerseehäuser sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Ammerseehäuser aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2) Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte Xxxx oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht vom Besteller veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenjeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Ver- tragserfüllung Anreise des Gastes vier Monate überschreitetund erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben. Die Zahlung hat unbar durch eine der angebotenen Zahlungsmethoden zu erfolgen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. 3.4 Die KG 3) Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtdes Hotels verändert. 3.5 4) Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Xxxx verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben. Sofern der Schuldner nicht Verbraucher ist, gelten die ge- setzlichen RegelungenRegelungen nach § 288 Abs. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten5 BGB (Verzugspauschale in Höhe von € 40,00). 3.6 Die KG 5) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6) In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden Gastes oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 und/oder Ziffer 3.7 Abs. 6 geleistet wurde. 3.9 8) Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 3.1. Die KG Tagungsstätte ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. 3.2 . Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren diese Leistungen vereinbarter bzw. geltender vereinbarten Preise der KG Tagungsstätte zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten, soweit die Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder vom Kunden direkte oder über genehmigt wurden. Darüber hinaus haftet der Kunde für die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellten Speisen und Getränken sowie sonstiger von der KG verauslagt werdenden Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten. 3.3 3.2. Die vereinbarten Preise verstehen schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit eine Umsatzsteuerpflicht gegeben ist. Ändert sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sindVertragsabschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss so werden die Preise entsprechend angepasst. 3.3. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Vertragserfüllung 12 Monate überschreitetund erhöht sich der von der Tagungsstätte allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Tagungsstätte den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 12 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen sind dem Kunden spätestens 4 Monate vor dem Erfüllungstermin bekannt zu geben. Erhöht sich der der vereinbarte Preis um mehr als 5% gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis, räumt die Tagungsstätte dem Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht ein, welches der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preisanpassung über 5% des ursprünglichen Preise schriftlich gegenüber der Tagungsstätte ausüben kann. Preisänderungen nach Punkt 3.2 bleiben dabei unberücksichtigt. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 3.4. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum Tagungsstätte sind sofort - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die Tagungsstätte ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist die ge- setzlichen RegelungenTagungsstätte berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der KG Tagungsstätte bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 3.5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an die Tagungsstätte zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. 3.6. Die KG Tagungsstätte ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form Sicherheitsleistung innerhalb einer Kreditkartengarantie, angemessenen Frist zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine deren Fälligkeit können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Tagungsstätte aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: Beherbergungsvertrag Und Veranstaltungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. 3.4. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG 3.5. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 3.6. Rechnungen der KG des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangenKundenverlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Hotel berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 3.7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 3.8. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes und / oder der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder 3.7oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 3.9. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 3.7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 3.7 und/oder Ziffer 3.7 3.8 geleistet wurde. 3.9 3.10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, schließen die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetjeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die KG 3. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Hotel berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. Schwarzwald-Sportzentrum Neubulach, STS Sport- und Tagungsservice GmbH Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxx, Amtsgericht Stuttgart, HRB 331383, USt.-IdNr.: DE203001072 Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: +00 0000 000000, Fax: +00 0000 000000 xxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx 3.6 Die KG 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des VertragsumfangesKunden, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 Nummern 5 und/oder Ziffer 3.7 6 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnenmindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter Leis- tungen vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG vom Gästehaus Hofgarten Rosa zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte Leistungendas Gästehaus Hofgarten Rosa beauftrag- te Leistungen Dritter, die durch Dritte erbracht und von der KG deren Vergütung vom Gästehaus Hof- garten Rosa verauslagt werden. 3.3 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschul- det sind, wie zum Beispiel z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung Ab- schaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasstange- passt. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfül- lung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG 3. Das Gästehaus Hofgarten Xxxx kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung Verrin- gerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig abhän- gig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Gästehauses angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 5. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenFür jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an das Gästehaus Hofgar- ten Rosa zu erstatten. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenNachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. 3.6 Die KG 6. Das Gästehaus Hofgarten Rosa ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertrag- sabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel z. B. in Form einer KreditkartengarantieKreditkartenga- rantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel z. B. Zahlungsrückstand des Kunden Kun- den oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Gäste- haus Hofgarten Rosa berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 8. Das Gästehaus Hofgarten Rosa ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 Nummern 6 und/oder Ziffer 3.7 7 geleistet wurde. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechts- kräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG vom Gäste- haus Hofgarten Rosa aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG a. Der Hotelier ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 b. Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hoteliers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. c. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hoteliers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte den Hotelier beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotelier verauslagt werden. 3.3 Die x. Xxx vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx des Gastes selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. wie e. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG f. Der Hotelier kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hoteliers oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hoteliers erhöht. 3.5 g. Rechnungen der KG des Hoteliers ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Der Hotelier kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Regelungen. Der KG Dem Hotelier bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG h. Der Hotelier ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 i. In begründeten Fällen, zum Beispiel z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG der Hotelier berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 3.h. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG j. Der Hotelier ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 3.h. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 3.h. und/oder Ziffer 3.7 3.i. geleistet wurde. 3.9 k. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hoteliers aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom dem Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Zimmer be- reitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender verein- barten Preise der KG des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Gästehaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Gästehaus verauslagt werden. 3.3 3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten ent- halten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen Ver- trägen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG 4. Das Gästehaus kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten gewünsch- ten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Gästehauses oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen sons- tigen Leistungen der KG des Gästehauses erhöht. 3.5 5. Rechnungen der KG des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Gästehaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangenverlan- gen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Regelungen. Der KG Dem Gästehaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 6. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistun- gen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Gästehaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 III.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Vorauszahlung der Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 8. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes Aufent- haltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleis- tung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 III.6 für bestehende und künftige Forderungen Forde- rungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 III.6 und/oder Ziffer 3.7 III.7 geleistet wurde. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG Forde- rung des Gästehauses aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: Gästeaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 3.1. Das HENRI Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Veranstalter bestellten und die vereinbarten vom Resort zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Kunde Veranstalter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen vereinbarter die vereinbarten bzw. geltender üblichen Preise der KG des HENRI Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über von ihm veranlasste Leistun- gen und Auslagen des HENRI Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die KG beauf- tragte LeistungenBezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sons- tiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten. Dies gilt auch dann, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdenwenn Gäste als „Selbstzahler“ eingebucht wurden. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenschließen die jeweilige gesetzliche Mehrwert- steuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Veranstaltung vier Monate überschreitetund erhöht sich der vom HENRI Hotel allge- mein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Gleiches gilt, wenn durch behördliche Anordnungen besonderer Schutz- und Hygieneauflagen, auch zur Sicherheit des Gastes, dem Hotel Mehr- kosten entstehen. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer 3.4. Rechnungen des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG HENRI Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die Das HENRI Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das HENRI Hotel berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszin- sen in Höhe von derzeit 8 % bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu ver- langen. Dem HENRI Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 3.5. Das HENRI Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden jederzeit eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Vorauszah- lung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 3.6. Der Kunde Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des HENRI Hotels aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: General Terms and Conditions for Events

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Hunde sind auf Anfrage in einigen Zimmern erlaubt. Der Kunde ist verpflichtet, direkt bei der Reservierung das Hotel zu informieren. Po Hund und Tag ist das Hotel berechtigt eine Gebühr zu erheben. Der Kunde verpflichtet sich, Xxxxxx und Hundekorb/Decke mitzubringen. Das Hotel kann nur eine begrenzte Anzahl an Hunden aufnehmen. Eventuelle Schäden oder Verunreinigungen, die durch die Tiere in den Zimmern verursacht werden, werden vom Hotel in Rechnung gestellt. 3.4 In Baden-Württemberg gelten alle Gasträume und Zimmer/Suiten als Nichtraucherbereiche. Missachtung, Ausfallkosten und zusätzliche Reinigungskosten werden von dem Hotel in Rechnung gestellt. 3.5 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG 3.6 Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 3.7 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab Zugang der Rechnung vor Ort ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG kann Bezahlung erfolgt in bar, mit ec- oder Kredit-Karte. Wurde Zahlung auf Debit vereinbart, so hat die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten– vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. 3.6 Die KG 3.8 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 3.9 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 3.8 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 3.10 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 3.8 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 3.8 und/oder Ziffer 3.7 3.9 geleistet wurde. 3.9 3.11 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 3.12 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preisen des Restaurants zu zahlen. Als vereinbart gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Zimmerüberlassung und Preise der jeweils ausgehängten bzw. ausgelegten Speisekarten/Tageskarten. 3. Sämtliche angebotenen Speisen können nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt oder geändert werden. Durch Änderung kann sich eventuell ein von den Speisekarten/Tageskarten abweichender Preis ergeben. 4. Sämtliche Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Speisekarte /Tageskarte ihre Gültigkeit. 5. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommenen weiteren veranlassten Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise der KG und Auslagen des Restaurants an Dritte, insbesondere auch Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften, an das Restaurant zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdenerstatten. 3.3 6. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenschließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Veranstaltung vier Monate überschreitetund erhöht sich der vom Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer 7. Rechnungen des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum Restaurants sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. 8. Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen schriftlich anerkannten oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Restaurants aufrechnen oder verrechnenmindern. 10. Das Restaurant wird alle vereinbarten Speisen & Getränke, soweit es keine weiteren Vereinbarungen in schriftlicher Form vorliegen, in ausreichender Form zu Verfügung stellen. Für ausgegangene Speisen oder Getränke besteht kein weiterer Anspruch auf Nachreichen, wenn die volle Leistung vom Restaurant erbracht worden ist. Bei Getränkepauschalen darf das Restaurant ein Ersatz Artikel anbieten oder entsprechenden Ersatz nachbesorgen, falls dieses möglich ist und vereinbarte Absprachen vorliegen. 11. Sofern keine Vereinbarungen über die Dauer von Pauschalen getroffen worden, endet die vereinbarte Pauschale spätestens 7 Stunden nach Veranstaltungsbeginn (Ankunftszeit).

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Samples: Vertrag Über Die Mietweise Überlassung Von Veranstaltungsräumen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte Xxxx oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht vom Besteller veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, schließen die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetein. 3.4 Die KG 3. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG Leistungen des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Xxxx verlangen. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf die Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzinsungssatz 8 Prozentpunkte über dem Basissatz. Dem Hotel bleibt die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis Geltendmachung eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 15,00 erheben. 3.6 Die KG 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Vorauszahlung der Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden Gastes oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss Vertragsabschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes Aufenthalts vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 und/oder Ziffer 3.7 Abs. 6 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Vertrags- schlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Bei- spiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung Ab- schaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Das Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig ab- hängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Klinik ist nach Abschluss des Klinikaufnahmevertrages verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten weiteren Leistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. 3.2 Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG Klinik zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über Xxxx veranlasste Leistungen und Auslagen der Klinik gegenüber Dritten. Sofern bei Vertragsschluss keine gesonderte Preisvereinbarung getroffen wird, gelten die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdenKlinik für den gebuchten Zeitraum allgemein für derartige Leistungen berechneten und an öffentlichen Stellen ausgewiesenen Listenpreise als vereinbart. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum schließen die jeweilige im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabengültige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Vertragserfüllung 4 Monate überschreitetund erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer, ist die Klinik berechtigt, die vereinbarten Preise auch ohne vorherige Zustimmung des Gastes entsprechend anzupassen. Erhöht sich in diesem Fall der von der Klinik für den gebuchten Zeitraum allgemein für derartige Leistungen berechnete Listenpreis, so kann die Klinik den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen. Der Xxxx ist in diesem Fall zum Rucktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung Preise können von der Klinik ferner geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG Klinik oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für Aufenthaltsdauer wünscht und die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtKlinik dem zustimmt. 3.5 Rechnungen Der Xxxx kann bar oder per EC-Karte vor Ort bezahlen. 3.5.1 Bei berechtigtem Anlass prüft und bewertet die Klinik die Datenangaben des Gastes und pflegt einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen innerhalb der KG ohne Fälligkeitsdatum Johannesbad Gruppe, Wirtschaftsauskunfteien und ggf. der Burgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Xxxxxxxx 0000 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx. Weitere Angaben zur Datenerhebung der Klinik sind sofort ab Zugang der ebenfalls zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung zu entnehmen. 3.5.2 Die Klinik behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten. 3.5.3 Die Rechnung ohne Abzug zahlbarder Klinik ist zwei Tage vor der Abreise, spätestens jedoch zum Abreisezeitpunkt bei der Klinikrezeption zu begleichen. Die KG kann die Klinik ist ferner berechtigt, schuldhaft aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. 3.5.4 Bei Zahlungsverzug ist die Klinik berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Der Klinik bleibt die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis Geltendmachung eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Klinik eine Mahngebühr von Euro 5,00 erheben. 3.6 Die KG Klinik ist jederzeit berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung die Zahlung einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form Sicherheitsleistung innerhalb einer Kreditkartengarantie, angemessenen Frist zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine deren Fälligkeit können im Vertrag in Textform Klinikaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Klinik aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: Klinikaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 3.1. Das Tagungshaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten vom Tagungshaus zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung gebuchte Leistung und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen vereinbarter die vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Tagungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungenvon ihm veranlassten Leistungen und Auslagen des Tagungshauses an Dritte, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdeninsbesondere auch für Forderungen aus Urheberrechteverwertungsgesellschaften. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenschließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitetund erhöhen sich die vom Tagungshaus allgemein für derartige Leistungen berechneten Preise, so können diese erhöht werden. Die Gäste haben in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung 3.4. Wenn der Anzahl Xxxx nachträglich Veränderungen der gebuchten Zimmervereinbarten Leistungen wünscht und das Tagungshaus dem zustimmt, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass dann ändern sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtPreise entsprechend. 3.5 3.5. Rechnungen der KG des Tagungshauses ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die Das Tagungshaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Tagungshaus berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Tagungshaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Tagungshaus eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erheben. 3.6 Die KG 3.6. Das Tagungshaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden jederzeit eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Das Tagungshaus Der Katholischen Akademie Der Erzdiözese Freiburg

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Zimmer bereitzu- halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender gelten- den Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten ent- halten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung Än- derung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen Ver- trägen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG Leis- tung des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 Rechnungen der KG des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche unver- zügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Regelungen. Der KG Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung angemes- sene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden Kun- den gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen Forderun- gen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG von Harrier Hof zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte LeistungenHarrier Hof beauftragte Xxxxx ungen Dritter, die durch Dritte erbracht und deren Vergütung von der KG Harrier Hof verauslagt werdenwird. 3.3 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG 3. Harrier Hof kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/und/ oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 5. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an Harrier Hof zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden verlangenfrei. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Kunden, die ge- setzlichen Regelungenkeine Verbraucher sind, kann Harrier Hof stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten5 BGB geltend machen. 3.6 Die KG 6. Harrier Hof ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des VertragsumfangesVertragsumfangs, ist die KG Xxxxxxx Hof berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 8. Harrier Hof ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/Nummern 6 und/ oder Ziffer 3.7 7 geleistet wurde. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen von Harrier Hof aufrech nen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung bestellten und die von ihm weiteren in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarte bzw. geltender übliche Preise der KG Maritimen Service Gesellschaft mbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte LeistungenMaritime Service Gesellschaft mbH veranlasste Leistungen Dritter, die durch Dritte erbracht und deren Vergütung von der KG Maritimen Service Gesellschaft mbH verauslagt werdenwird, sowie für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. 3.3 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabengesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale AbgabenÄndert sich diese nach Vertragsschluss, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Ver- tragserfüllung Leistungserbringung mehr als vier Monate überschreitetliegen. 3.4 Die KG 3. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung die Maritime Service Gesellschaft mbH 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG Kunde einen niedrigeren oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtMaritime Service Gesellschaft mbH einen höheren Schaden nachweist. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an die Maritime Service Gesellschaft mbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. 6. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG Maritime Service Gesellschaft mbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG Maritime Service Gesellschaft mbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Maritimen Service Gesellschaft mbH aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Agb Für Hotelaufnahme

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 1. Die KG Holsteins Mühle ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Veranstalter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung vereinbarten und die von ihm sonstigen in Anspruch genommenen weiteren Lieferungen und Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender von der Holsteins Mühle üblicherweise verlangten Preise der KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte LeistungenLieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdenTe l e f o n a t e u s w . ) a n D r i t t e u n d a u c h f ü r F o r d e r u n g e n v o n Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3.3 3. Die vereinbarten Preise verstehen schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgabenauf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Veranstaltung ein Jahr und erhöht sich der von der Holsteins Mühle allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, erhöht werden. Die Holsteins Mühle ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn kommunale Abgaben (Kulturförderabgabe, Kurtaxe etc.) auf die Durchführung von Veranstaltungen erhoben werden. Die Preiserhöhung ist begrenzt auf die Kosten der oben angegebenen Abgaben. Bei einer darüber hinausgehenden Erhöhung hat der Veranstalter die Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Zugang des Erhöhungsschreibens vom Vertrag zurückzutreten. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer4. Ist eine Tagungsveranstaltung festgelegt, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machenversteht sich diese pro Veranstaltungstag und Teilnehmer, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtsofern nichts anderes vereinbart ist. 3.5 5. Die Holsteins Mühle ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie in Höhe von 30 % der geschätzten Gesamtkosten der Veranstaltung inklusive aller Raummieten, Speise-, Getränke- und gegebenenfalls Hotelzimmerkosten geltend zu machen. Etwaige andere Regelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Holsteins Mühle sind- soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind- mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG kann die Holsteins Mühle ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist die ge- setzlichen RegelungenHolsteins Mühle berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 9 % und bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der KG Holsteins Mühle bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen6. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des VertragsumfangesKunden, ist die KG Holsteins Mühle berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genweitere Leistungen abzulehnen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige 7. Der Veranstalter kann gegenüber Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann der Holsteins Mühle nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder verrechnenbzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Aparthotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise des Hotels bei der KG Anreise in bar zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdenjeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG Zimmer oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 4 Ziffer 1 3.4 Nachträgliche Zahlungen durch Überweisung sind nur mit der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Zustimmung des Aparthotels vor dem Vertrag möglich. Rechnungen der KG des Aparthotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 3 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Aparthotel berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Aparthotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 3.5 Das Aparthotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung bis zur Höhe 100% des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Aparthotels aufrechnen oder verrechnen. 3.7 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Aparthotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Unser Haus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx reservierten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG unseres Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über veranlasste Leistungen und Auslagen unseres Hauses an Dritte. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie Musik- kapellen, Künstler, Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten und dgl. werden extra berechnet und werden nicht in die KG beauf- tragte LeistungenUmsatzgarantie mit eingerechnet. Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese unserem Hause in Rechnung gestellt wird. 3. Unsere Rechnung wird nach Ende der Veranstaltung sofort zur Bezahlung fällig! 4. Eine Debitorenrechnung ist nur in besonderen Fällen mit einer, min. 1 Tag vor der Veranstaltung abgegebenen, schriftlichen Bestätigung mit genauer Rechnungsanschrift möglich. Bei Debitorenrechnungen unter € 200,-- berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 5,--. 5. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die durch Dritte erbracht und jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unserem Haus bleibt der KG verauslagt werdenNachweis eines höheren Scha- dens vorbehalten. 3.3 6. Die Berechnung von Stornogebühren erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl und der gebuchte Leistungsumfang, die bis 7 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wurde. 7. Bei größeren Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Unser Haus ist dabei berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu verlangen. Die restlichen 50% der Rechnung werden nach Ende der Veranstaltung zur Bezahlung sofort fällig. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht (14 Tage vor der Veranstal- tung) geleistet, steht unserem Haus ein Rücktrittsrecht zu, außer es wurde eine individuelle Regelung vereinbart. 8. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, bei Veranstaltungen für Firmenkunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen AbgabenRegel zzgl. Nicht enthalten sind lokale Abgabender gesetzli- chen Mehrwertsteuer, die nach im Einzelnen dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxeentsprechenden Angebot zu entnehmen. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetund erhöht sich der vom Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbar- ten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Dies wird dem Auftragnehmer min. 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt. Dies gilt auch insbesondere für gesetzliche Mehrwertsteuererhöhungen. 3.4 9. Die KG kann ihre Zustimmung Preise können von unserem Haus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Personenzahl der zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmerbewirtenden Personen, oder der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtunseres Hauses wünscht und unser Haus dem zustimmt. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen10. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Veranstaltungen, die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltensich unvereinbart über die Öffnungszeiten ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Zuschlag in Höhe von € 30,-- für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangene Stunde. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen11. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG unseres Hauses aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: Bewirtungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. S. 1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 3.1 Die KG ist verpflichtetvertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Irrtümer vorbehalten. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Xxxxxx des Auftraggebers. Sollten die in Ihrer Reservierungsbestätigung gedruckten Preise von der Preisliste abweichen, gelten immer die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Preise laut aktueller Appartement- Preisliste und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Homepage xxx.xxxx-xx-xxx-xxxxxx.xxx. Das Appartement-Haus behält sich das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO. Mit Erscheinen einen neuen Preisliste werden alle vorhergehenden ungültig. Die ortsübliche Kurtaxe wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender geltenden Preise der KG zu zahlen. Dies , dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte JKP GmbH beauftrage Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG JKP GmbH verauslagt werden. 3.3 . Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG JKP GmbH kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerAppartement, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. Pauschalarrangements gültig laut genannten Bedingungen bzw. Konditionen. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar3.2 Die Preise können laufend aktualisiert werden. Die KG aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil des Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Kunden mindestens 1 Monat vor Check In schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Xxxx neben den unter 7 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter. Die JKP GmbH kann – auch wenn die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Aufenthaltsdauer befristet ist – die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 3.3 Die KG JKP GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. 3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von den JKP GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die JKP GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Bei Vorauszahlungen 1 Liegen die Kosten für Heizung, Energie und Wasserverbrauch nachweislich 15 % über dem Jahresdurchschnitt des bisher abgerechneten Verbrauchs, behalten sich die JKP GmbH das Recht vor, diese Mehrbelastung anteilig entsprechend der Aufenthaltsdauer nachzuberechnen. Vom Kunden mitgebrachte elektronische Geräte müssen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht benutzt werden. Die Benutzung von zusätzlichen technischen Geräten mit übermäßig hohem Stromverbrauch (elektrische Heizgeräte, Klimaanlagen, IT und PC über normalen Haushaltsgebrauch, Kochplatten) ist anzuzeigen. Der Gebrauch derartiger Geräte wird mit einer zusätzlichen Betriebskostenpauschale von 5 € pro Tag pro Gerät berechnet. 3.5 Die Preise können von den JKP GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Personenzahl, der Leistung der JKP GmbH oder Sicherheitsleis- tungen der Aufenthaltsdauer wünscht und die JKP GmbH dem zustimmen. 3.6 Für einen verkürzten Aufenthalt gelten die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste. Die JKP GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung der JKP GmbH oder der Aufenthaltsdauer des S. 2 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührtApartments und/oder für die sonstigen Leistungen erhöht. 3.7 Die vereinbarte Vergütung ist bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen der JKP GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind mit Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die JKP GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG JKP GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis Zinsen für das laufende Jahr in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im berechnen und den Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genkündigen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch die JKP GmbH ist vorbehalten. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche Kreditkartenzahlungen sind nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurdemöglich. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen JKP GmbH aufrechnen, zurückbehalten oder verrechnenmindern. 3.10 Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden. 3.11 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Unser Haus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx reservierten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG unseres Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte veranlasste Leistungen und Auslagen unseres Hauses an Dritte. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten und dgl. werden extra berechnet und werden nicht in die Umsatzgarantie mit eingerechnet. Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese unserem Hause in Rechnung gestellt wird. 3. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder über sie werden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sowie die KG beauf- tragte LeistungenAnmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den Veranstalter. Unser Haus kann darüber vom Veranstalter einen entsprechenden Nachweis verlangen. 4. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die durch Dritte erbracht und von 7 Werktage vor der KG verauslagt werdenVeranstaltung gemeldet wurde. 3.3 5. Bei Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Unser Haus ist dabei berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 70% des Gesamtpreises zu verlangen. Die restlichen 30% der Rechnung werden nach Ende der Veranstaltung zur Bezahlung sofort fällig. Die Vorauszahlung ist spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung in Höhe von 70% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, steht unserem Haus ein Rücktrittsrecht zu. Außer es wurde eine individuelle Regelung vereinbart. 6. Die Öffnungszeiten sind Dienstag bis Samstag von 11.30 Uhr bis 24.00 Uhr , Sonntag von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Veranstaltungen die Montags stadtfinden, gelten die gleichen Vereinbarungen Bei Veranstaltungen, die sich über 24.00 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von € 30,-- für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangene Stunde. Sperrzeit für unser Restaurant ist 24.00 Uhr. Musik ist aufgrund der Lage in einem Wohngebiet nur bis 22.00 Uhr, max. bis 24.00 Uhr, in angemessener Lautstärke gestattet. 7. Eine Debitorenrechnung ist mit einer vorausgegangenen schriftlichen Bestätigung mit genauer Rechnungsanschrift möglich. Bei Debitorenrechnungen unter € 100,-- berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 5,--. 8. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen. 9. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenschließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitetund erhöht sich der vom Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich verein barten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. 3.4 10. Die KG kann ihre Zustimmung Preise können von unserem Haus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Personenzahl der zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmerbewirtenden Personen, oder der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis unseres Hauses wünscht und unser Haus dem zustimmt. Dies gilt auch für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtgesetzliche Mehrwertsteuererhöhungen. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen11. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist unser Haus berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unserem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen12. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG unseres Hauses aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: Bewirtungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Xxxxxx/Wohnung(en) bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte. Sofern nicht anders vereinbart schließen die KG beauf- tragte Leistungen, vereinbarten Preise die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdenjeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben3. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Der Vermieter kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer/Anzahl der Gäste, der Leistung der KG des Beherbergungsbetriebes oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer Zimmer/Wohnung und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Beherbergungsbetriebes erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG des Beherbergungsbetriebes ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Der Beherbergungsbetrieb kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist der Vermieter berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. Bei Vorkasse ist der vereinbarte Mietzins bis spätestens 20 Tage vor Anreise per Überweisung zu entrichten, andernfalls erlischt der Berherbergungsvertrag. 3.6 Die KG 5. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 3.1. Das Hotel ist verpflichtetverpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beau,ragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG 3.4. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 3.5. Rechnungen der KG des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Regelungen. Der KG Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 3.8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer Ziffer 3.6 für bestehende und künftige kün,ige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer Ziffer 3.6 und/oder Ziffer Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechtskrä,igen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hofgut ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Besteller ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren diese Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hofguts zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und/oder vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte LeistungenBesteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hofguts gegenüber Dritten, die durch Dritte erbracht und insbesondere auch für Forderungen von der KG verauslagt werdenUrheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3.3 3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxegesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung mehr als vier Monate überschreitetliegen. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung 4. Bei der Berechnung für Leistungen, die das Hofgut nach Anzahl der gebuchten Zimmergemeldeten Personen vornimmt, wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke, wird bei einer Erhöhung der Leistung gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der KG Personen berechnet. 5. Bei der Bestellung von Speisen gelten die vereinbarten bzw. geltenden Preise für einen normalen Service. Ist kein Nachservice vereinbart, besteht seitens des Bestellers kein Anspruch auf zusätzliche Speisen oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machenNachservice. 6. Unvorhersehbare Mehraufwände, dass sich der Preis für die Zimmer durch den Besteller und/oder seine Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, werden nach Verbrauch zusätzlich berechnet. 7. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Hofguts in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hofgut zusätzliche Kosten für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtVorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hofgut hat die Verschiebung zu vertreten. 3.5 8. Es gilt für alle Veranstaltungen die Sperrstunde um 01:00 Uhr, soweit nicht anders vereinbart. 9. Soweit Veranstaltungsteilnehmer Speisen und/oder Getränke selbst zu zahlen haben, werden diese den Veranstaltungsteilnehmern berechnet. Sollten diese Kosten – unabhängig aus welchem Grund – von den Veranstaltungsteilnehmern nicht bezahlt werden, haftet der Besteller für die Bezahlung sämtlicher noch offener Kosten für von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten. 10. Die Endreinigung ist in der Raummiete enthalten. Diese umfasst die übliche Grundreinigung. Mehraufwand, der über die übliche Grundreinigung hinausgeht, wird pauschal mit € 1.000,00 in Rechnung gestellt. Übersteigt der Mehraufwand € 1.000,00 werden die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. 11. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hofguts sind sofort binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungenzu bezahlen, soweit nicht anders vereinbart. Der KG bleibt Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Besteller, der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenVerbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hofgut eine Mahngebühr von € 15,00 erheben. 3.6 Die KG 12. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Besteller über alle Leistungen des Hofguts eine Gesamtrechnung. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach Erhalt der Rechnung dem Hofgut mitzuteilen. 13. Das Hofgut ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Besteller eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden Bestellers gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 . Ist nichts Anderweitiges vereinbart, gilt: • Für die verbindliche Buchung von Veranstaltungsräumen ist bis 14 Tage nach der Bestätigung und Rechnungstellung über die Verfügbarkeit der Veranstaltungsräume durch das Hofgut, jedenfalls aber 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung in voller Höhe zu leisten. • Bei Buchungen von Xxxxx im Zusammenhang mit einer Veranstaltung ist der sich aus der Buchungsbestätigung und Rechnung ergebenen Menüpreis bis 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung in voller Höhe zu leisten. In begründeten Fällen, zum Beispiel z. B. Zahlungsrückstand des Kunden Bestellers oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hofgut berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine weitere Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 14. Das Hofgut ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes der Veranstaltung vom Kunden Besteller eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Absatzes für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 15. Der Kunde Besteller kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hofgut aufrechnen. 16. Der Besteller ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung bestellten und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen vereinbarter verein- barten bzw. geltender üblichen Preise der KG von TW Gastro GmbH (R- Cafe Lohne) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte di- rekt oder über die KG beauf- tragte LeistungenTW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) veran- lasste Leistungen Dritter, die durch Dritte erbracht und deren Vergütung von der KG TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) verauslagt werdenwird, sowie für Forde- rungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. 3.3 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich ein- schließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabengel- tenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale AbgabenÄndert sich diese nach Vertragsschluss, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss so werden die Preise entsprechend angepasstan- gepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Ver- tragserfüllung Leistungserbringung mehr als vier Monate überschreitetliegen. 3.4 Die KG 3. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) 60% des Differenzbetrages als entgangenen Ge- winn verlangen, sofern nicht der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG Kunde einen niedrigeren oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtTW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) einen höheren Schaden nachweist. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinba- rung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 5. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden verlangenfrei. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Kunden, die ge- setzlichen Regelungenkeine Verbraucher sind, kann TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten5 BGB geltend ma- chen. 3.6 Die KG 6. TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand Zahlungs- rückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des VertragsumfangesVertragsum- fangs, ist die KG TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Si- cherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung Vergü- tung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG von TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) aufrechnen oder verrechnenver- rechnen.

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Samples: Venue Rental Agreement

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG Landgrafen-Mühle GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte LeistungenLandgrafen-Mühle GmbH beauftragte Leistungen Dritter, die durch Dritte erbracht und deren Vergütung von der KG Landgrafen-Mühle GmbH verauslagt werdenwird. 3.3 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen AbgabenAb- gaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 3. Die KG Landgrafen-Mühle GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/und/ oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- kosten in Höhe von € 5 an die Landgrafe-Mühle GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Landgrafen-Mühle GmbH stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen. 6. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG Landgrafen-Mühle GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen Festlichkeiten und Arrangements bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des VertragsumfangesVertragsumfangs, ist die KG Landgrafen-Mühle GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 8. Die KG Landgrafen-Mühle GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicher- heitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/Nummern 6 und/ oder Ziffer 3.7 7 geleistet wurde. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung von der KG Landgrafen-Mühle GmbH aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Zur Post Kümmersbruck ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt vom Hotel ver- auslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gelten- den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht Kom- munalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler loka- ler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasstange- passt. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Das Zur Post Kümmersbruck kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Zur Post Kümmersbruck sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche nach 7 Tagen zur Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenfällig. 3.6 Die KG Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder SicherheitsleistungSi- cherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung Voraus- zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen Vorauszahlun- gen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des VertragsumfangesVertragsum- fanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG Das Zur Post Kümmersbruck ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Zur Post Kümmersbruck aufrechnen oder verrechnen. 3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht Besteller veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werdenAuslagen des Hotels an Dritte. 3.3 3. Die vereinbarten Preise verstehen sich gelten einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenjeweiligen gesetzlichen Umsatz- steuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Anreise des Kunden vier Monate überschreitetund erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsabschluss, so kann das Hotel die verein- barten Preise um den Betrag der Erhöhung der Umsatzsteuer bzw. der lokalen Steu- ern und Abgaben erhöhen. 3.4 4. Die KG kann ihre Zustimmung zu einer Preise können auch vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträg- lich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich Aufenthaltsdauer der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtGäste anfragt und das Hotel dem zustimmt. 3.5 5. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG kann Das Hotel ist berechtigt, die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. 6. Bei Zahlungsverzug des ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern bzw. in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gegenüber Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungenim Geschäftsver- kehr zu verlangen. Der KG Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbe- halten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5€ erheben. 3.6 Die KG 7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen danach oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleis- tung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszah- lung und die Zahlungstermine können im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurdeschriftlich vereinbart werden. 3.9 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über ge- genüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Gasthaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch An- spruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Xxxx- hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Gasthaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Gasthaus verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Vertrags- schlusses geltenden Steuern und lokalen AbgabenAbga- ben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel KurtaxeKurta- xe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung Ab- schaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand Leistungsge- genstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Das Gasthaus kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerZim- mer, der Leistung der KG des Gasthauses oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Gasthauses erhöht. 3.5 Rechnungen der KG des Gasthauses ohne Fälligkeitsdatum Fällig- keitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Xxxx- haus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Regelungen. Der KG Dem Gasthaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbe- halten. 3.6 Die KG Das Gasthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertrags- schluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine Zahlungs- termine können im Vertrag in Textform vereinbart verein- bart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicher- heitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen gesetzli- chen Regelungen.. GSN_AGB_V1.0 - gültig ab 16.10.2017 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand Zah- lungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigtdas Gasthaus berech- tigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicher- heitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung vereinbar- ten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG Das Gasthaus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Karten für Veranstaltungen werden dem Kunden erst ausgehändigt, wenn diese bezahlt sind, erst dann ist der Verkauf abgeschlossen. Eine Rückgabe/ Rückvergütung verkaufter Karten ist ausgeschlossen. 3.10 Wir stellen Ihnen in unseren Geschäfts- räumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspot) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hot- spot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht. Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkei- ten gewährleisten. Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwen- diger technischer Reparatur- und Wartungsar- beiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorge- nommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht. Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwen- dung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammen- hang werden ggf. auch die MAC- und/oder IP- Adressen von Endgeräten temporär gespeichert 3.11 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Gasthauses aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen be- reitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter gelten- den bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte Xxxx oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht vom Besteller veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenjeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertrags- schluss und Ver- tragserfüllung Anreise des Gastes vier Monate überschreitetund erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhö- hen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben. 3.4 Die KG 3. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ge- buchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthalts- dauer des Kunden Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Ho- tels erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Xxxx verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenDer Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewie- sen worden ist. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenFür jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben. 3.6 Die KG 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine Zahlungster- mine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden Gastes oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigtdas Hotel berech- tigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes Aufenthal- tes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung ver- einbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 für bestehende be- stehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangenver- langen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehen- den Abs. 5 und/oder Ziffer 3.7 Abs. 6 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG Maritimen Service Gesellschaft mbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte LeistungenMaritime Service Gesellschaft mbH beauftragten Leistungen Dritter, die durch Dritte erbracht und deren Vergütung von der KG Maritimen Service Gesellschaft mbH verauslagt werdenwird. 3.3 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden Vertragsschluss können die Preise entsprechend angepasstangepasst werden. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 3. Die KG Maritime Service Gesellschaft mbH kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 4. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich spätestens zur Abreise. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an die Maritime Service Gesellschaft mbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. 6. Die KG Maritime Service Gesellschaft mbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu Kreditkartengarantie verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG Maritime Service Gesellschaft mbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 8. Die KG Maritime Service Gesellschaft mbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 Nummern 6 und/oder Ziffer 3.7 7 geleistet wurde. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Maritimen Service Gesellschaft mbH aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Agb Für Hotelaufnahme

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG vom Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG das Hotel beauf- tragte LeistungenLeistungen Dritter, die durch Dritte erbracht und von der KG deren Vergütung vom Lakeside Burghotel verauslagt werdenwird. 3.3 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ver- tragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Ver- tragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragser- füllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG 3. Für Hochzeits-Veranstaltungsverträge sind die gebuchten Zimmer Bestandteil des Vertrags. Das Lakeside Burghotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG sind grundsätzlich nach erhalt ohne Fälligkeitsdatum sind Abzug sofort fällig. Wurde Zah- lung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 5. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenFür jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an das Hotel zu erstatten. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenNachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. 3.6 Die KG 6. Das Lakeside Burghotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel z. B. in Form einer KreditkartengarantieKreditkar- tengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicher- heitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicher- heitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 8. Das Lakeside Burghotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes Auf- enthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 vorste- hender Nummern 6 und/oder Ziffer 3.7 7 geleistet wurde. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG vom Lakeside Burghotel aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG von Maritim zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte LeistungenMaritim beauftragte Leistungen Dritter, die durch Dritte erbracht und deren Vergütung von der KG verauslagt werdenMaritim veraus- lagt wird. 3.3 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen gesetz- lichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG 3. Maritim kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. 5. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenFür jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an Maritim zu erstatten. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenNachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. 3.6 Die KG 6. Maritim ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 7. In begründeten Fällen, zum Beispiel z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG Maritim berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 8. Maritim ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 Nummern 6 und/oder Ziffer 3.7 7 geleistet wurde. 3.9 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG von Maritim aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten bestellten und von der Alten Mühle Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Xxxxxx zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über veranlasste Leistungen und Auslagen der Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdenjeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist die ge- setzlichen RegelungenAlte Mühle Xxxxxx Xxxxxx berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der KG Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 3.4 Die KG Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Vorauszahlung und eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 3.5 In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden Kunden, oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes Veranstaltung eine Vorauszahlung oder und eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nummer 4, oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung, oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx aufrechnen oder verrechnenmindern, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 3.7 Die Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx behält sich das Recht vor, bei der Unmöglichkeit der Leistung vereinbarter Weine, diese durch gleichwertige Weine eines anderen Jahrgangs zu ersetzen.

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Samples: Veranstaltungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenzu erfolgen. 3.6 Die KG Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu SPA-Resort Landlust in Dresden, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx S. 1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG Berlin/Bonn, Mai 2019, Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. (AGBH 8.0) verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 5.1 Die KG Casino Schwyz AG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Kunden/Veranstalter bestellten und die vereinbarten Leistungen von der Casino Schwyz AG zugesagten Leistun- gen zu erbringen. 3.2 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender vereinbarten Preise der KG Casino Schwyz AG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungenvon ihm veranlassten Leistungen und Auslagen der Casino Schwyz AG an Dritte, die durch Dritte erbracht und insbesondere auch für Forderungen von der KG verauslagt werdenUrheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3.3 5.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, schliessen die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetein. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 5.4 Rechnungen der KG ohne Casino Schwyz AG sind mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann Sollte kein Fälligkeitsdatum erwähnt sein, ist die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangenRechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist die ge- setzlichen RegelungenCasino Schwyz AG berechtigt, die jeweils gelten- den gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der KG Casino Schwyz AG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 5.5 Die KG Casino Schwyz AG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden jederzeit eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können werden im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungenschriftlich vereinbart. 3.7 5.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG Casino Schwyz AG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Sicherheits- leistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 5.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen schriftlich anerkannten oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Casino Schwyz AG aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Der Ratskeller Augsburg ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Veranstalter bestellten und die vereinbarten vom Ratskeller Augsburg zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde Veranstalter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Ratskeller Augsburgs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte Veranstalter direkt oder über die KG beauf- tragte den Ratskeller Augsburg beauftragte Stand Mai2014 Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Ratskeller Augsburg verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel KurtaxeSteuern. Bei Änderung Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer Rechnungen des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG Ratskeller Augsburgs ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Der Ratskeller Augsburg kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Veranstalter verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist der Ratskeller Augsburg berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Ratskeller Augsburg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 3.5 Das Ratskeller Augsburg ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Veranstalter eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden Veranstalters oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG der Ratskeller Augsburg berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Ratskeller Augsburgs aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: General Terms and Conditions for Events

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Gästehaus „Apartment Lichtenwald“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Apartments sowie weiterer in Klausel I, Nr. 1 aufgeführten Bereiche bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Apartmentüberlassung sowie weiterer in Klausel I, Nr. 1 aufgeführten Bereiche und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltende bzw. geltender vereinbarte Preise der KG des Gästehauses „Apartment Lichtenwald“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht veranlasste Leistungen und Auslagen von der KG verauslagt werden„Apartment Lichtenwald“ an Dritte. 3.3 3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenschließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie Abgaben (zum Beispiel Kurtaxe). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitetund erhöht sich der von „Apartment Lichtenwald“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. 3.4 4. Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung Preise können von „Apartment Lichtenwald“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Gästehauses oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich Aufenthaltsdauer der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtGäste wünscht und „Apartment Lichtenwald“ dem zustimmt. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG I. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Zimmerkategorie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 II. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender Preise der KG zu dem gültigen Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werdenAuslagen des Hotels an Dritte. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen AbgabenIII. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das/die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. Eine Änderungsvereinbarung bedarf der KG erhöhtSchriftform. 3.5 IV. Die Möglichkeit der kontinuierlichen Aktualisierung der Preise des Hotels (u.a. aufgrund einer angepassten Belegungssituation) können dazu führen, dass die Preise des Hotels von den zuvor gebuchten Preisen abweichen. Für den Kunden ist der zum Abschluss des Buchungsvorgangs/Vertragsunterzeichnung angegebene Endpreis maßgeblich. V. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen Vereinbarungen vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. VI. Das Hotel ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn kommunale Abgaben (Kulturförderabgabe, Kurtaxe, etc.) auf die Beherbergung erhoben werden. Die Preiserhöhung ist begrenzt auf die Höhe der oben angegebenen Abgaben. VII. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. VIII. Die Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG kann die Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungengilt § 288 BGB. Der KG Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangenIX. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ) ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung in Höhe der zu verlan- generwartenden Beherbergungskosten zu verlangen. 3.8 Die KG X. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 den vorstehenden Regelungen geleistet wurde. Die Höhe dieser Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung obliegt dem Hotel und ist abhängig von den verfügbaren oder gebuchten Leistungen. 3.9 XI. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht Xxxx veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, schließen die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetjeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die KG 3. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort bei Abreise zu zahlen. Liegt eine Kostenübernahme vor, so sind sie binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Xxxx verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Hotel berechtigt, die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. 3.6 Die KG 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des VertragsumfangesGastes, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 Nummern 5 und/oder Ziffer 3.7 6 geleistet wurde. 3.9 . Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnenmindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 8. Zusätzlich zum Zimmer kann der Xxxx eine technische Ausstattung mieten, die es ihm ermöglicht, Inhalte des Internets, Fernsehen oder Radios zu genießen. Diese technische Ausstattung (Fernseher, Radio, wLan, Router) ist kein Bestandteil des Beherbergungsvertrages, sondern wird mit einem eigenständigen Vertrag vermietet, der auch separat abgerechnet wird. Bei der Gestaltung der Inhalte (z.B. Fernsehprogramm, Internet-IP) ist der Xxxx frei. Er verpflichtet sich aber, die Geräte nur im legalen Rahmen zu nutzen (z.B. keine illegalen Downloads oder öffentliche Widergaben). Da er für die Dauer seines Aufenthalts der Besitzer der Geräte ist, haftet er auch bei Gesetzesübertretungen. Falls er die technische Ausstattung nicht mieten will oder die Geräte defekt sind, kommt kein Mietvertrag zustande und er braucht auch den Mietpreis nicht zu bezahlen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 1. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mie- tobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertrags- gemäßem Zustand zur Verfügung. Der Xxxx hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstel- lung Der Xxxx erwirbt keinen Anspruch auf Be- reitstellung bestimmter Apartments. 2. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietob- jekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr in geräumten und besenreinen Zustand über- geben. 3. Verliert der Xxxx einen ausgehändigten Schlüssel oder eine Schlüsselkarte oder gibt ihn bei der Abreise nicht ab, so haftet der Xxxx für den Verlust und ist dazu verpflichtet die Kosten für den Ersatz in voller Höhe zu über- nehmen. Die KG Kosten können je nach Schließmechanis- mus bis zu 10.000 € betragen. 4. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden Kun- den gebuchten Xxxxxx Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 5. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die ver- einbarten Preise schließen die jeweilige ge- setzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Die Miet- preise sind exklusive der Reinigungspauschale. 6. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Apart- mentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht Xxxx veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werdenAuslagen des Vermieters an Dritte. 3.3 7. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht können vom Xxxx selbst Vermieter ferner ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nurändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten ZimmerApart- ments, der Leistung der KG des Vermieters oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich Aufenthaltsdauer der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen Gäste wünscht und der KG erhöhtVermieter dem zustimmt. 3.5 8. Rechnungen der KG des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum Fällig- keitsdatum sind sofort mit einer sieben-Tage-Frist ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forde- rungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüg- liche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Zahlungsver- zug ist der Vermieter berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der KG Dem Vermie- ter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenScha- dens vorbehalten. 3.6 Die KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen9. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer gegenüber ei- ner Forderung der KG aufrechnen des Vermieters aufrechnen, zu- rückbehalten oder verrechnenmindern.

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Samples: Temporary Apartment Rental Agreement

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtetvertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Irrtümer vorbehalten. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Xxxxxx des Auftraggebers. Sollten die in Ihrer Reservierungsbestätigung gedruckten Preise von der Preisliste abweichen, gelten immer die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Preise laut aktueller Appartement- Preisliste und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Homepage xxx.xxxx-xx-xxx-xxxxxx.xxx. Das Appartement-Haus behält sich das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO. Mit Erscheinen einen neuen Preisliste werden alle vorhergehenden ungültig. Die ortsübliche Kurtaxe wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender geltenden Preise der KG zu zahlen. Dies , dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte JKP GmbH beauftrage Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. 3.3 . Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG JKP GmbH kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerAppartement, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. Pauschalarrangements gültig laut genannten Bedingungen bzw. Konditionen. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar3.2 Die Preise können laufend aktualisiert werden. Die KG aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil des Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Kunden mindestens 1 Monat vor Check In schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Xxxx neben den unter 7 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter. Die JKP GmbH kann – auch wenn die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Aufenthaltsdauer befristet ist – die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 3.3 Die KG JKP GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. 3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von den TBA allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die TBA den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Bei Vorauszahlungen 1 Liegen die Kosten für Heizung, Energie und Wasserverbrauch nachweislich 15 % über dem Jahresdurchschnitt des bisher abgerechneten Verbrauchs, behalten sich die TBA das Recht vor, diese Mehrbelastung anteilig entsprechend der Aufenthaltsdauer nachzuberechnen. Vom Kunden mitgebrachte elektronische Geräte müssen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht benutzt werden. Die Benutzung von zusätzlichen technischen Geräten mit übermäßig hohem Stromverbrauch (elektrische Heizgeräte, Klimaanlagen, IT und PC über normalen Haushaltsgebrauch, Kochplatten) ist anzuzeigen. Der Gebrauch derartiger Geräte wird mit einer zusätzlichen Betriebskostenpauschale von 5 € pro Tag pro Gerät berechnet. 3.5 Die Preise können von den JKP GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Personenzahl, der Leistung der JKP GmbH oder Sicherheitsleis- tungen der Aufenthaltsdauer wünscht und die JKP GmbH dem zustimmen. 3.6 Für einen verkürzten Aufenthalt gelten die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste. Die JKP GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung der TBA oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührtApartments und/oder für die sonstigen Leistungen erhöht. 3.7 Die vereinbarte Vergütung ist bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen der JKP GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind mit Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die JKP GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG JKP GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis Zinsen für das laufende Jahr in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im berechnen und den Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genkündigen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch die JKP GmbH ist vorbehalten. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche Kreditkartenzahlungen sind nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurdemöglich. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen JKP GmbH aufrechnen, zurückbehalten oder verrechnenmindern. 3.10 Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden. 3.11 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

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Samples: Apartment Rental Agreement

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen be- reitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter gelten-den bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte Xxxx oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht vom Besteller veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenjeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertrags- schluss und Ver- tragserfüllung Anreise des Gastes vier Monate überschreitetund erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhö- hen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben. 3.4 Die KG 3. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ge- buchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthalts- dauer des Kunden Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Ho- tels erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Xxxx verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenDer Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewie- sen worden ist. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenFür jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 10,00 erheben. 3.6 Die KG 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine Zahlungster- mine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden Gastes oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigtdas Hotel berech- tigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes Aufenthal- tes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung ver- einbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 für bestehende be- stehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangenver- langen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehen- den Abs. 5 und/oder Ziffer 3.7 Abs. 6 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellter Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx Zimmer / Parkplätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter verein- barten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte Xxxx direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen AbgabenAb- gaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxegeschuldet sind (Hier: Kultur- förderabgabe der Stadt Köln). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand Leistungs- gegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenzu erfolgen. 3.6 Die KG Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung an der Rezeption oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Sicherheitsleistung (Kreditkarte oder Vorabüberweisung) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug Verzug des Kunden Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden Gastes oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder / Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Vorauszahlung / Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung / Sicherheits- leistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 3.10 Der Xxxx ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. I.S.d. der DS-GVO werden elektronische Zahlungsbelege (Kredit- und Debitkarten) nicht mitversandt.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der 1.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG vom Hotel Neuwirt zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte LeistungenHotel Neuwirt beauftragte Leistungen Dritter, die durch Dritte erbracht und von der KG deren Vergütung vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Die wird. 2.Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG . Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann ihre dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben. 3.Hotel Neuwirt kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort . 4.Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen5.Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an das Hotel zu erstatten. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. 6.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In 0.Xx begründeten Fällen, zum Beispiel z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG verlangen. 8.Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 Nummern 6 und/oder Ziffer 3.7 7 geleistet wurde. 3.9 Der . 9.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG vom Hotel aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG (1) Das saz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Xxxxxx/Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern eine Unterbringung in den eigenen Räumen des saz nicht möglich ist, ist das saz auch zu einer Unterbringung in adäquaten Räumen fußläufiger Entfernung zum Betriebsgelände der saz berechtigt. 3.2 (2) Der Kunde bzw. zahlungspflichtige Dritte ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Überlassung der Zimmer/Betten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter die vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des saz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werdenAuslagen des saz an Dritte. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben(3) Bei Privatunterbringung bzw. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen bei Unterbringung in Zusammenhang mit einer Fortbildung wird gesetzliche Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetfällig. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung (4) Es gelten Tagespreise. Diese richten sich kundenindividuell nach Zeit und Umfang der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöhtjeweiligen Buchung. 3.5 (5) Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des saz sind sofort innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die Das saz ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen des Kunden bzw. zahlungspflichtigen Dritten jederzeit fällig zu stellen und eine unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des ist das saz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungenbzw. Der KG zahlungspflichtigen Dritten bleibt der Nachweis eines niedrigen dem saz der eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. Der Kunde bzw. zahlungspflichtige Dritte hat bei Verzugseintritt für jede ausgestellte Mahnung Mahnkosten in Höhe von 2,50 Euro zu erstatten. Muss das saz ein kostenpflichtiges Inkasso-Verfahren einleiten, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro fällig. Dem Schuldner steht der Nachweis frei, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind. 3.6 Die KG (6) Zahlungen haben bargeldlos durch Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das nachfolgende Geschäftskonto zu erfolgen. (7) Das saz ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragsabschluss des Kunden bzw. zahlungspflichtigen Dritten eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung z. B. in Form einer KreditkartengarantieKreditgarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform individuell zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen RegelungenDies Bedarf der Schriftform. 3.7 (8) In begründeten Fällen, zum Beispiel Fällen z. B. Zahlungsrückstand des Kunden bzw. zahlungspflichtigen Dritten oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, Vertragsumfanges ist die KG das saz berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung des vorausgegangenen Absatzes bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG (9) Das saz ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 wie in den vorangegangenen Absätzen für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vorstehende Regelungen geleistet wurde. (10)Der Kunde bzw. zahlungspflichtige Dritte darf Forderungen gegen das saz nur insoweit aufrechnen, als Forderungen unbestritten rechtskräftig oder zumindest entscheidungsreif festgestellt sind oder es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Überlassung Von Wohn /Schlafräumen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht Xxxx veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, schließen die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetein. 3.4 Die KG 3. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Hotel berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten.vorbehalten. (Stand 2016) 3.6 Die KG 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden jederzeit eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden Gastes oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 Nummern 5 und/oder Ziffer 3.7 6 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werdenAuslagen des Hotels an Dritte. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise verstehen schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich einschließlich der zum Zeitpunkt vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. 3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vertragsschlusses geltenden Steuern Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und lokalen Abgabendas Hotel dem zustimmt. 3.5. Nicht enthalten im Preis sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer , Tourismustaxe oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitetBettensteuer. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer 3.6. Rechnungen des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Hotel berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 3.7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnenmindern. 3.9. Sollten, aufgrund von Beschlüssen der Landesregierung, Leistungen nicht voll oder nur teilweise erbracht werden können, besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung des Aufenthalts. Wird der Aufenthalt angetreten, können keine Preisnachlässe für nicht erbrachte Leistungen vor Ort oder nachträglich gewährt werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte Xxxx oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht vom Besteller veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenjeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Ver- tragserfüllung Anreise des Gastes vier Monate überschreitetund erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben. 3.4 Die KG 3. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Xxxx verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenDer Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenFür jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben. 3.6 Die KG 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden Gastes oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 und/oder Ziffer 3.7 Abs. 6 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 3.1. Das Tagungshaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten Leistungen vom Tagungshaus zugesagten Leis- tungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung gebuchte Leis- tung und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter genommene Leistun- gen die vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Ta- gungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte Leistungenvon ihm veranlassten Leistungen und Auslagen des Ta- gungshauses an Dritte, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdeninsbesondere auch für For- derungen aus Urheberrechteverwertungsgesell- schaften. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich einschließ- lich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gelten- den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht Kom- munalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel geschuldet sind (z.B. Kurtaxe). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer Umsatz- steuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung Ab- schaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand Leistungsgegen- stand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend ent- sprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Mo- nate überschreitet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsab- schluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitetund er- höht sich der vom Tagungshaus allgemein für derar- tige Leistungen berechnete Preis, so kann der ver- traglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. 3.4 Die KG 3.4. Das Tagungshaus kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung Verände- rung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon ursprünglich vereinbarten Leistungen da- von abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für Preise nach Vorgabe des Tagungshauses an die sonstigen Leistungen der KG erhöhtgewünschte Veränderung angepasst werden. 3.5 3.5. Rechnungen der KG des Tagungshauses ohne Fälligkeitsdatum Fälligkeitsda- tum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann Das Tagungshaus ist berech- tigt, jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger bereits fäl- liger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das Tagungshaus berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils gelten- den gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Ver- braucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Ba- siszinssatz zu verlangen. Dem Tagungshaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Ta- gungshaus eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € er- heben. 3.6 Die KG 3.6. Das Tagungshaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheits- leistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können kön- nen im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Reservierung Und Mietweise Überlassung Von Zimmern Und Räumen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist Bergwaldsuites sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter zu den vereinbarten bzw. geltender Preise geltenden Preisen der KG Bergwaldsuites zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte Bergwaldsuites beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG den Bergwaldsuites verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise Nettopreise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann Bergwaldsuites können ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerGäste, der Leistung der KG Bergwaldsuites oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer Ferienwohnungen und/oder für die sonstigen Leistungen der KG Bergwaldsuites erhöht. 3.5 Rechnungen der KG Bergwaldsuites ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann Bergwaldsuites können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Regelungen. Der KG Nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- und Bearbeitungsgebühren an die Bergwaldsuites zu erstatten. Den Bergwaldsuites bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG ist Bergwaldsuites sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist sind die KG Bergwaldsuites berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG ist Bergwaldsuites sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Bergwaldsuitess aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Ferienwohnungsmietvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Xxxxxx Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter geltenden bzw. geltender vereinbarten Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte Xxxx oder über die KG beauf- tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht vom Besteller veranlasste Leistungen und von der KG verauslagt werden. 3.3 Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenjeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Ver- tragserfüllung Anreise des Gastes vier Monate überschreitetund erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben. 3.4 Die KG 3. Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 4. Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Xxxx verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenDer Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten.Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag 3.6 Die KG 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Xxxx eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden Gastes oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 5 und/oder Ziffer 3.7 Abs. 6 geleistet wurde. 3.9 8. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG a) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. 3.3 c) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG d) Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 e) Rechnungen der KG des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die KG kann Für den Zahlungsverzug gelten die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangengesetzlichen Fristen. Bei Zahlungsverzug nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns vor Leistungen die in der Zukunft liegen bis zum vollständigen Ausgleich des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenDebitorenkontos zurück zu halten und zukünftig eine Vorauszahlung von 100% zu fordern. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenEine Zahlungserinnerung senden wir Ihnen, danach wird sofort eine Mahngebühr von € 10,00 je Mahnstufe geschuldet. 3.6 Die KG ist berechtigtf) Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Vertragsschluss vom Kunden jederzeit eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Vorauszahlung zu verlangen. Die Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform nicht abweichend schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällensind, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnen.gilt wie folgt:

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 3.1. Das A-ROSA Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten Veranstalter bestellten und die vereinbarten vom Resort zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Kunde Veranstalter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender Preise der KG üblichen Preisen des A-ROSA Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des A-ROSA Resorts an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die KG beauf- tragte LeistungenBezahlung sämt- licher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veran- lassten Kosten. Dies gilt auch dann, die durch Dritte erbracht und von der KG verauslagt werdenwenn Gäste als „Selbstzahler“ eingebucht wurden. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenschließen die jeweilige gesetzliche Mehrwert- steuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Veranstaltung vier Monate überschreitetund erhöht sich der vom A-ROSA Resort allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Gleiches gilt, wenn durch behördliche Anordnungen besonderer Schutz- und Hygieneauflagen, auch zur Sicherheit des Gas- tes, dem Hotel Mehrkosten entstehen. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer 3.4. Rechnungen des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG A-ROSA Resorts ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die Das A-ROSA Resort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten ist das A-ROSA Resort berechtigt, die ge- setzlichen Regelungenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. Der KG bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basis- zinssatz zu verlangen. Dem A-ROSA Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG 3.5. Das A-ROSA Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden jederzeit eine angemessene Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine Zahlungs- termine können im Vertrag in Textform schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 3.6. Der Kunde Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des A-ROSA Resorts aufrechnen oder verrechnenmindern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG 1.Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzt gem. Klausel I Abs. 3 um die vereinbarten Leistungen AGB für Zimmerbuchungen, zu erbringen. 3.2 Der Kunde . 2.Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Kunden direkte oder über die KG beauf- tragte LeistungenVertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, die durch Dritte erbracht und insbesondere auch für Forderungen von der KG verauslagt werden. 3.3 Die Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3.Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgabenschließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn 4.Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmerund ändern sich die gesetzliche Umsatzsteuer und / oder staatliche und / oder lokale Abgaben („Steuern“) nach Vertragsschluss, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die anfallenden Steuern erhöht haben. 5.Rechnungen des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum Hotels sind sofort ab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden Vertragspartner verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen RegelungenDer Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben. 6.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden Vertragspartner eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung und / oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in einer vom Hotel zu bestimmenden Form einer (z.B. Kreditkartengarantie, Anzahlung und / oder Vorauszahlung) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In 0.Xx begründeten Fällen, zum Beispiel z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine Vorauszahlung und / oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 des vorstehenden Abs. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung und / oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde . 8.Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnendes Hotels aufrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist 1.Wir sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx reservierten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der . 2.Der Kunde ist verpflichtet, die den vereinbarten bzw. geltenden Preis für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise der KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte veranlasste Leistungen und Auslagen von uns an Dritte. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie insbesondere Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten werden extra berechnet und werden nicht in die Umsatzgarantie mit eingerechnet. Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese uns in Rechnung gestellt wird. 3.Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder über sie werden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sowie die KG beauf- tragte LeistungenAnmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den Veranstalter/Kunden oder wie anders schriftlich vereinbart. Wir können grundsätzlich darüber vom Veranstalter/Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen. 4.Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die durch Dritte erbracht und von 2 Werktage vor der KG verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen AbgabenVeranstaltung gemeldet wurde. Nicht enthalten sind lokale Abgaben5.Bei Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann ihre Zustimmung eine Vorauszahlung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG erhöht. 3.5 Rechnungen der KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen Regelungen. Der KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behalten. 3.6 Die KG ist Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden oder zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können Umsatzgarantie (welche im Einzelfall im Vertrag in Textform vereinbart wird) zu verlangen. Die restlichen Beträge der Rechnung werden nach Ende der Veranstaltung zur Bezahlung 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht wie vereinbart geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstag noch nicht auf unserem Konto eingegangen sein muss der Betrag vor der Veranstaltung bar oder per Kreditkarte beglichen werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührtBegleichung per Kreditkarte wird eine Gebühr von 3,5% berechnet. 6.Öffnungszeiten sind im Innenbereich von Montag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 01.00 Uhr. Auf den Terrassen von Montag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 01.00 Uhr. Im Biergarten und im Selbstbedienungsbereich von 11.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Veranstaltungen, die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällensich über diese angegebenen Zeiten ausdehnen sollten, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung des Vertragsumfangesbehalten wir uns das Recht vor, ist die KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis einen Nachtzuschlag pro noch für Ihre Veranstaltung arbeitenden Mitarbeiter je angefangene Stunde zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung berechnen. Die Höhe dieses Betrages wird im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung Veranstaltungsvertrag festgelegt. Sperrzeit für unsere Gaststätte gemäß der Präambel ist 24.00 Uhr, bzw. 1.00 Uhr. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist musikalische Gestaltung jeder Art nur bis 22.00 Uhr bei Veranstaltungen im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen. 3.8 Die KG Außenbereich gestattet. 7.Eine Debitorenrechnung ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung der KG aufrechnen oder verrechnenvorausgegangenen schriftlichen Bestätigung und ausgefüllten Kostenübernahme mit genauer Rechnungsanschrift möglich. 8.Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG ist Bergwaldlodges sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG Bergwaldlodges zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte direkt oder über die KG beauf- tragte Bergwaldlodges beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der KG den Bergwaldlodges verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau- chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG kann Bergwaldlodges können ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerGäste, der Leistung der KG Bergwaldlodges oder der Auf- enthaltsdauer Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer Ferienhäuser und/oder für die sonstigen Leistungen der KG Bergwaldlodges erhöht. 3.5 Rechnungen der KG Bergwaldlodges ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG kann Bergwaldlodges können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Regelungen. Der KG Nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- und Bearbeitungsgebühren an die Bergwaldlodges zu erstatten. Den Bergwaldlodges bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG ist Bergwaldlodges sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweite- rung Erweiterung des Vertragsumfanges, ist sind die KG Bergwaldlodges berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG ist Bergwaldlodges sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG Bergwaldlodgess aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Ferienhausmietvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Die KG Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden von der Kundschaft gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde Die Kundschaft ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm ihr in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter vereinbarten bzw. geltender geltenden Preise der KG des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte die von der Kundschaft direkt oder über die KG beauf- tragte das Hotel beauftragte Leistungen, die welche durch Dritte erbracht und von der KG vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ver- tragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst ge- schuldet geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand Leistungsge- genstand nach Vertrags- schluss Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen Ver- trägen mit Verbrau- chern Verbrauchern oder Verbraucherinnen gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Die KG Das Hotel kann ihre seine Zustimmung zu einer vom Kunden von der Kundschaft gewünschten nachträglichen nach- träglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der KG des Hotels oder der Auf- enthaltsdauer des Kunden Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer Zim- mer und/oder für die sonstigen Leistungen der KG des Hotels erhöht. 3.5 Rechnungen der KG des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die KG Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger fälli- ger Forderungen jederzeit vom Kunden von der Kundschaft verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden der Kundschaft gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Regelungen. Der KG Dem Hotel bleibt der Nachweis eines ei- nes höheren Schadens vor- behaltenvorbehalten. 3.6 Die KG Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden der Kundschaft eine angemessene Voraus- zahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer KreditkartengarantieKreditkartenga- rantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden der Kundschaft gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden der Kundschaft oder Erweite- rung des Vertragsumfanges, ist die KG das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Voraus- zahlung Vorauszah- lung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- genverlangen. 3.8 Die KG Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden von der Kundschaft eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender vor- stehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde Die Kundschaft kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über gegenüber einer Forderung der KG des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag