Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. 2. Der Campinggast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe ein. 3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Schlafstellen, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht. 4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Europa-Park Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich. 6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Park Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 8. Der Campinggast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. 10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend. 11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses. 12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 7 contracts
Samples: Campingvertrag, Campingvertrag, Campingvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen Stellplätze bereit zu halten und die vereinbarten verein- barten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Stellplätze und die von ihm in Anspruch genommenen genom- menen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe ein.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung Ver- ringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenStellplätze, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Stellplätze und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 9 % bzw. bei RechtsgeschäftenRechtsgeschäGen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich schriGlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen Voraus- zahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft überprüG Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Europa Park Resort berechtigtbe- rechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicher- heitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene ange- messene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige künGige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechtskräGigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich EuropaEu- ropa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte vereinbarte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt Veröffentlichungszeit- punkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Europa-Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes Camping- gastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
13. Platzwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt. Es besteht jedoch keinerlei Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Europa-Park Resort behält sich insbesondere das Recht vor, dem Campinggast einen anderen Stellplatz innerhalb der jeweiligen Kategorie zuzuweisen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Campinggast im Rahmen von Online-Buchungen einen bestimmten Stellplatz ausdrücklich gewünscht hat. Der Campinggast darf den zu- gewiesenen Stellplatz nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Europa-Park Resorts tauschen.
Appears in 3 contracts
Samples: Campingvertrag, Campingvertrag, Campingvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen Stellplätze bereit zu halten und die vereinbarten verein- barten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Stellplätze und die von ihm in Anspruch genommenen genom- menen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe ein.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung Ver- ringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenStellplätze, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Stellplätze und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen Voraus- zahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Europa Park Resort berechtigtbe- rechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicher- heitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene ange- messene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich EuropaEu- ropa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte vereinbarte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt Veröffentlichungszeit- punkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Europa-Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes Camping- gastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
13. Platzwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt. Es besteht jedoch keinerlei Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Europa-Park Resort behält sich insbesondere das Recht vor, dem Campinggast einen anderen Stellplatz innerhalb der jeweiligen Kategorie zuzuweisen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Campinggast im Rahmen von Online-Buchungen einen bestimmten Stellplatz ausdrücklich gewünscht hat. Der Campinggast darf den zu- gewiesenen Stellplatz nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Europa-Park Resorts tauschen.
Appears in 2 contracts
Samples: Campingvertrag, Campingvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Die RD Gastro ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen bereit zu halten bestellten und die vereinbarten zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren diese zugesagten Leistungen vereinbarten geltenden bzw. geltenden vereinbarten Preise von Europa-Park Resort der RD Gastro zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Campinggast Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der RD Gastro gegenüber Dritten. Darüber hinaus haftet der Kunde für die Bezahlung sämtlicher von Europa-Park Resort an Dritteden Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe Umsatzsteuer ein.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Schlafstellen, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum der RD Gastro sind binnen 10 Tagen ab sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Europa-Park Resort Die RD Gastro kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigtDer Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die jeweils geltenden gesetz- lichen Verzugszinsen in Höhe RD Gastro eine Mahngebühr von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten€ 5,- erheben.
5. Europa-Park Resort Die RD Gastro ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei z.B. Zahlungsrückstand des CampinggastesKunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Europa-Park Resort die RD Gastro berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausübender RD Gastro aufrechnen.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist 3.1 Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg sind verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Kunden bestellten und die vereinbarten von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg zugesagten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. 3.2 Der Campinggast Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort der Tagungshäuser der Diözese Würzburg zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Kunden direkt oder über die Tagungshäuser der Diözese Würzburg beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg verauslagt werden. Dies gilt auch für vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort der Tagungshäuser der Diözese Würzburg an Dritte. , insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Preise entsprechend angepasst und etwa anfallende Kurtaxe eingehen zu Lasten des Kunden. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 120 Kalendertage, behalten sich die Tagungshäuser der Diözese Würzburg das Recht einer Preisänderung vor.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung 3.4 Rechnungen der Anzahl Tagungshäuser der gebuchten Schlafstellen, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort Diözese Würzburg ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen 14 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort Ein negativer Basiszinssatz wird mit „0“ bewertet. Den Tagungshäusern der Diözese Würzburg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort ist 3.5 Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Vorauszahlung, die Zahlungstermine und sonstige Bedingungen, wie z.b. nicht erstattungsfähige Anzahlungen können im Vertrag schriftlich in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. 3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des CampinggastesKunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Europa-Park Resort sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. 3.7 Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort der Tagungshäuser der Diözese Würzburg aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausübenverrechnen.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen Und Tagungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Kunden bestellten und die vereinbarten der Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer zugesagten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Kunde ist verpflichtetverpflichte, die für die Überlassung der Schlafstelle diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort der Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast veranlasste Leistungen Kunden direkt oder über die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und Auslagen von Europa-Park Resort an Dritteder Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auf Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe einverstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuer.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung Bei Änderungen der Anzahl der gebuchten Schlafstellen, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machenNeueinführung, dass sich Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur wenn der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Rechnungen von Europa-Park Resort der Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort Die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort Die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort Die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer KreditkartengarantieKreditgarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des CampinggastesKunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Europa-Park Resort die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung Vo rauszahlungen oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort der Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausübenverrechnet.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Das Hotel ist verpflichtet, die vom Campinggast Xxxx gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Xxxx ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten geltenden bzw. geltenden vereinbarten Preise von Europa-Park Resort des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Drittedes Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe Umsatzsteuer ein.
3. Europa-Park Resort Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenZimmer, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort des Hotels erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind binnen 10 Tagen ab sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Europa-Park Resort Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast Xxxx verlangen. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangenberechnen. Europa-Park Resort Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt der Nachweis die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
5. Europa-Park Resort Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei z. B. Zahlungsrückstand des CampinggastesGastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Europa-Park Resort das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
. 7. Europa-Park Resort Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts Aufenthaltes vom Campinggast Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausübendes Hotels aufrechnen.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Das Hotel Schloss Montabaur ist verpflichtet, die vom Campinggast Kunden gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle bestellten und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort des Hotels Schloss Montabaur zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Kunden direkt oder über das Hotel Schloss Montabaur veranlasste Leistungen und Auslagen Dritter, deren Vergütung vom Hotel Schloss Montabaur verauslagt wird, sowie für Forderungen von Europa-Park Resort an DritteUrheberrechteverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Bruttopreise und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und etwa anfallende Kurtaxe ein.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Schlafstellen, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöhtVertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, ist das Hotel Schloss Montabaur berechtigt, 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel Schloss Montabaur einen höheren Schaden nachweisen kann.
5. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum vom Hotel Schloss Montabaur sind binnen 10 Tagen ab -vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung hinsichtlich der Fälligkeit- mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangenfällig. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
56. Europa-Park Resort Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 2,50 an das Hotel Schloss Montabaur zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann das Hotel Schloss Montabaur auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB (zusätzliche gesetzliche Pauschale) geltend machen.
7. Das Hotel Schloss Montabaur ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss vom Campinggast Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
68. In Während des Aufenthalts und nach Vertragsschluss ist das Hotel Schloss Montabaur in begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Park Resort Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Nr. 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
89. Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort vom Hotel Schloss Montabaur aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausübenverrechnen.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag Für Veranstaltungsräume
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Das Hotel ist verpflichtet, die vom Campinggast Xxxx gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Xxxx ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten geltenden bzw. geltenden vereinbarten Preise von Europa-Park Resort des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Drittedes Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe Umsatzsteuer ein.
3. Europa-Park Resort Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenZimmer, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort des Hotels erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind binnen 10 Tagen ab sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Europa-Park Resort Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast Xxxx verlangen. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangenberechnen. Europa-Park Resort Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt der Nachweis die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
5. Europa-Park Resort Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei z. B. Zahlungsrückstand des CampinggastesGastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Europa-Park Resort das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts Aufenthaltes vom Campinggast Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausübendes Hotels aufrechnen.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen Stellplätze bereit zu halten und die vereinbarten verein- barten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Stellplätze und die von ihm in Anspruch genommenen genom- menen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe ein.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung Ver- ringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenStellplätze, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Stellplätze und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 9 % bzw. bei RechtsgeschäftenRechtsgeschäGen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich schriGlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen Voraus- zahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft überprüG Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Park Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Campingvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten ge- buchten Schlafstellen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen Leis- tungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Mehrwert- steuer und etwa anfallende Kurtaxe ein.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast Cam- pinggast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Schlafstellen, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Europa- Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/und/ oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheits- leistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich schriGlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen Pauschalrei- sen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft überprüG Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von EuropaEu- ropa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
5. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahl- bar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungs- verzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden ge- setzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechts- geschäGen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Park Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss Ver- tragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangenver- langen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während wäh- rend des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung Vor- auszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Num- mer 4 für bestehende und künftige künGige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 4 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechts- kräGigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte vereinbarte Preis entsprechendentspre- chend.
1110. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
1211. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer Reservie- rungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Europa-Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung Ein- gangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe ein.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen nachträg- lichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Schlafstellen, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Park Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte vereinbarte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Europa-Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Camping Agreement
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Das Hotel ist verpflichtet, die vom Campinggast Kunden gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Hotel- und die Appartementzimmer, der Veranstaltungsräume, sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen vereinbarten geltenden bzw. geltenden vereinbarten Preise von Europa-Park Resort des Hotels zu zahlenbezahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist.
34. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer Die Preise können vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten SchlafstellenZimmer, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über Gäste wünscht und das Hotel dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehaltenzustimmt.
5. Europa-Park Resort Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des Campinggastes, ist Europa-Park Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangenZahlung Verpflichteten.
7. Europa-Park Resort Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist ferner berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu Beginn stellen und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an das Hotel zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangenRahmen des Inkassos anfallen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurdeträgt der Kunde.
8. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
9. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.
10. Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechendmindern.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen Das Hotel ist vom Campinggast ein Nichtraucherhotel, alle Räumlichkeiten sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Es darf innerhalb des Hotels nicht geraucht werden. Für Rauchen im Zimmern oder allen anderen Räumlichkeiten ist das Hotel berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € pro Zimmer zu berechnen und eine fristlose Kündigung auszusprechen. Der Buchende hat in diesem Fall die Reservierungsnummer volle Summe zu begleichen, die durch seine Reservierung anfällt, auch wenn er bzw. sein untergebrachter Xxxx das Hotel vorzeitig durch eigenes Verschulden aufgrund dieser fristlosen Kündigung verlassen muss (es sei denn, das Zimmer ist wieder in vermietbarem Zustand und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugebenkann weiter vermietet werden). Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt Für alle Schäden und Kosten, die durch Rauchen in unerlaubten Zonen des Hotels verursacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehenhaftet der Buchende in voller Höhe, ebenso wie für Schäden und Kosten, die durch Manipulationen bzw. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht Manipulationsversuche an den Campinggast verschicktRauchmeldern verursacht werden. Es steht dem Buchenden frei, weshalb die Kosten, sollte es sich um eine andere, von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglichihm im Hotel untergebrachte Person handeln, von dieser wieder einzutreiben.
Appears in 1 contract
Samples: Hotel Accommodation Agreement
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. (1. Europa-Park Resort ) Die Hotel & Apart4you GmbH ist verpflichtet, die vom Campinggast Kunden gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Apartments / Hotelzimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
(2. ) Der Campinggast Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Apartments / Hotelzimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten geltenden bzw. geltenden vereinbarten Preise von Europa-Park Resort laut Preisliste der Hotel & Apart4you GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort der Hotel & Apart4you GmbH an Dritte. .
(3) Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst (auch während des Aufenthaltes). Bei Verträgen mit Xxxxxx gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und etwa anfallende Kurtaxe einVertragserfüllung 4 Monate überschreitet. Sollte der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sein, so steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, welches innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe schriftlich ausgeübt werden muss.
3(4) Als Abrechnungswährung gilt der Euro. EuropaBei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung verpflichteten Xxxxxx. Dem Kunden steht es frei, Zahlungen auch in bar, per EC-Park Resort Karte oder Kreditkarte vorzunehmen.
(5) Die Hotel & Apart4you GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenApartments / Hotelzimmer, etwaiger weiterer Leistungen der Leistung von Europa-Park Resort der Hotel & Apart4you GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Apartments / Hotelzimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort der Hotel & Apart4you GmbH erhöht.
4. (6) Rechnungen von Europa-Park Resort der Hotel & Apart4you GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen 14 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort Die Hotel & Apart4you GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast Kunden verlangen. Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach bekannt werden gegenüber der Hotel & Apart4you GmbH mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist spätestens bei Vertragsunterzeichnung an die Hotel & Apart4you GmbH bekannt zu geben. Die Hotel & Apart4you GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
(7) Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort die Hotel & Apart4you GmbH berechtigt, die jeweils aktuell geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8%-10% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort Der Hotel & Apart4you GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist die Hotel & Apart4you GmbH berechtigt, eine Mahngebühr von mind. 5,00 € zu erheben.
5. Europa-Park Resort (8) Die Hotel & Apart4you GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung in Form einer KreditkartengarantieAnzahlung, Überweisung oder einer Anzahlung oder ähnlichem Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können werden im Vertrag Beherbergungsvertrag schriftlich vereinbart werdenvereinbart. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben Die Sicherheitsleistung kann auch durch die gesetzlichen Bestimmungen unberührtzur Verfügungstellung von gültigen Kreditkartendaten erfolgen. Falls eine Prüfung und Reservierungen auf der Kreditkarte stimmt der Kunde hiermit automatisch zu. In diesem Fall ist die Hotel & Apart4you GmbH berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen, die Zustimmung gilt als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckungvereinbart. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglichGebühren hierfür trägt der Kunde.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Park Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. (9) Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder rechtskräftigen entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzwder Hotel & Apart4you GmbH aufrechnen. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet Soweit der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier MonateKunde Unternehmer ist, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen kann er die Miete auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werdendann mindern, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglichdas Minderungsrecht unstreitig und rechtskräftig festgestellt ist.
Appears in 1 contract
Samples: Terms and Conditions for Rental of Apartments/Hotel Rooms
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ ist verpflichtet, die vom Campinggast Kunden gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst und etwa anfallende Kurtaxe eingehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
34. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenZimmer, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort der Leistung des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ erhöht.
45. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbargrundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort Dem Hotel + Restaurant „Der Seehof“ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
56. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
67. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei z.B. Zahlungsrückstand des CampinggastesKunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Europa-Park Resort das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
78. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts Aufenthaltes vom Campinggast Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 6 und/oder 6 7 geleistet wurde.
89. Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmenverrechnen.
10. Ändert sich Haustiere dürfen nur nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechendvorheriger Zustimmung des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ und gegen Berechnung mitgebracht werden. Es werden nur Hunde als Haustiere akzeptiert.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen ge- buchten Zelt- oder Stellplätze bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Stellplätze und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preise Preisen von EuropaEu- ropa-Park Resort zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe ein.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast Cam- pinggast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenStellplätze, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Europa- Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Stellplätze und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzahl- bar. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangen. Bei Zahlungsverzug Zahlungs- verzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen ge- setzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% bzw. bei RechtsgeschäftenRechts- geschäGen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheits- leistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich schriGlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft EuropaüberprüG Eu- ropa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Europa Park Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss Ver- tragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangenver- langen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während wäh- rend des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung Vor- auszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer Num- mer 5 für bestehende und künftige künGige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechts- kräGigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ ist verpflichtet, die vom Campinggast Kunden gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst, Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und etwa anfallende Kurtaxe einVertragserfüllung vier Monate überschreitet.
34. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten SchlafstellenZimmer, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort der Leistung des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ erhöht.
45. Rechnungen von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort Dem Hotel + Restaurant „Der Seehof“ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
56. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
67. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei z.B. Zahlungsrückstand des CampinggastesKunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Europa-Park Resort das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
78. Europa-Park Resort Das Hotel + Restaurant „Der Seehof“ ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts Aufenthaltes vom Campinggast Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 6 und/oder 6 7 geleistet wurde.
89. Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmenverrechnen.
10. Ändert sich Haustiere dürfen nur nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechendvorheriger Zustimmung des Hotels + Restaurant „Der Seehof“ und gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden. Es werden nur Hunde als Haustiere akzeptiert.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort Das Hotel ist verpflichtet, die vom Campinggast Xxxx gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. Der Campinggast Xxxx ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden vereinbarten Preise von Europa-Park Resort des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Xxxx veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und etwa Vertragserfüllung vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Kurtaxe einUmsatzsteuer oder ggf. lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
34. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer Die Preise können vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung Hotel ferner geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten SchlafstellenZimmer, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöhtGäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
45. Rechnungen des Hotels sind innerhalb von Europa-Park Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarvon Skonto fällig. Europa-Park Resort kann die unverzügliche Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Campinggast verlangenleistet. Bei Das Hotel ist bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % bzw. 8 % im Geschäftsverkehr, über dem Basiszinssatz zu verlangenberechnen. Europa-Park Resort Dem Hotel bleibt der Nachweis die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 € erheben.
56. Europa-Park Resort Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Campinggastes, ist Europa-Park Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Campinggast Xxxx kann nur mit einer unstreitigen unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausübendes Hotels aufrechnen.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist 3.1 Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg sind verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen bereit zu halten Kunden bestellten und die vereinbarten Leistungen von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg zugesagten Leis- tungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
2. 3.2 Der Campinggast Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Schlafstelle diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genomme- nen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Europa-Park Resort der Tagungshäuser der Diözese Würzburg zu zahlen. Dies gilt auch für vom Campinggast Kunden direkt oder über die Tagungshäuser der Diözese Würzburg beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg verauslagt werden. Dies gilt auch für vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Europa-Park Resort der Tagungshäuser der Diözese Würzburg an Dritte. , insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsver- wertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Preise entsprechend angepasst und etwa anfallende Kurtaxe eingehen zulasten des Kunden. Xxxxxx zwi- schen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 120 Kalendertage, behalten sich die Tagungshäuser der Diözese Würzburg das Recht einer Preisänderung vor.
3. Europa-Park Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Campinggast gewünschten nachträglichen Verringerung 3.4 Rechnungen der Anzahl Tagungshäuser der gebuchten Schlafstellen, etwaiger weiterer Leistungen von Europa-Park Resort oder der Aufenthaltsdauer des Campinggastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Schlafstellen und/oder für die sonstigen Leistungen von Europa-Park Resort erhöht.
4. Rechnungen von Europa-Park Resort Diözese Würzburg ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Europa-Park Resort kann Die Tagungs- häuser der Diözese Würzburg können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen Forde- rungen jederzeit vom Campinggast Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Europa-Park Resort sind die Tagungs- häuser der Diözese Würzburg berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Europa-Park Resort bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Europa-Park Resort ist 3.5 Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Campinggast Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Voraus- zahlung, die Zahlungstermine und sonstige Bedingungen, wie z. B. nicht erstat- tungsfähige Anzahlungen, können im Vertrag schriftlich in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft Europa-Park Resort lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird von Europa-Park Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
6. 3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des CampinggastesKunden oder Er- weiterung des Vertragsumfanges, ist Europa-Park Resort sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes der Veranstaltung eine Vorauszahlung Vor- auszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Europa-Park Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Campinggast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. 3.7 Der Campinggast Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Europa-Park Resort der Tagungshäuser der Diözese Würzburg aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausübenverrechnen.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Europa-Park Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der verein- barte Preis entsprechend.
11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
12. Bei Banküberweisungen ist vom Campinggast die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können von Europa- Park Resort nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlungen wird von Europa-Park Resort nicht an den Campinggast verschickt, weshalb von Seiten des Campinggastes als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen ein bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen