Common use of Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung Clause in Contracts

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmt. 4. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, aufrechnen oder mindern. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Bildungszentrum Erkner e.V. ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden die vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Bildungszentrums Erkner e.V. zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Bildungszentrums Erkner e.V. an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ein. 3. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so Das Bildungszentrum Erkner e.V. kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Bildungszentrums Erkner e.V. oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Bildungszentrums Erkner erhöht. 4. Rechnungen des Bildungszentrums Erkner e.V. ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Das Bildungszentrum Erkner e.V. kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH das Bildungszentrum Erkner e.V. berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten fünf Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Dem Bildungszentrum Erkner e.V. bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Bildungszentrum Erkner e.V. ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Bildungszentrum Erkner e.V. berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 7. Das Bildungszentrum Erkner e.V. ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 8. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, des Bildungszentrums Erkner e.V. aufrechnen oder mindernmindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 13.1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das aja Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten Veranstalter bestellten und die vereinbarten vom Resort zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nichter- bringen. 23.2. Der Kunde Veranstalter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weite- re in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen geltenden die vereinbarten bzw. vereinbarten üblichen Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des aja Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des aja Resorts an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veran- staltungsteilnehmern veranlassten Kosten. Dies gilt auch dann, wenn Gäste als „Selbstzahler“ eingebucht wurden. 33.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Veranstaltung vier Monate erhöht und er- höht sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH vom aja Resort allgemein für derartige Leistungen Leis- tungen berechnete Preis, so kann diese den der vertraglich vereinbarten verein- barte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anhebenerhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werdenGleiches gilt, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werdendurch behördliche Anordnun- gen besonderer Schutz- und Hygieneauflagen, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werdenauch zur Sicherheit des Gastes, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtHotel Mehrkosten entstehen. 43.4. Rechnungen des aja Resorts ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das aja Resort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen For- derungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung unverzügliche Zah- lung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH das aja Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen Verzugszin- sen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Dem aja Resort bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 53.5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das aja Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszah- lung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag schrift- lich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 63.6. Der Kunde Veranstalter kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, des aja Resorts aufrechnen oder mindern. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs Albatros Catering GmbH / Xxxxxx Xxxx e.U. ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH üblichen Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH von Albatros Catering GmbH/ Xxxxxx Xxxx e.U. an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Veranstaltung vier Monate und erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den der vertraglich vereinbarten vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 10% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmt. 4. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf unserer Konten oder als Barzahlung im Restaurant als vorgenommen. 5. Rechnungen der Albatros Catering GmbH / Xxxxxx Xxxx e.U. ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Werktagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Albatros Catering GmbH/ Xxxxxx Xxxx e.U. ist berechtigt, berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dieser berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, des gesamten Rechnungsbetrages in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz Rechnung zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kundestellen. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen6. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag Angebot/ Vertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung Die Vorauszahlungen sind bar oder durch Überweisung auf das jeweils von 50% des gesamten Übernachtungspreises uns angegebene Konto zu leisten. 67. Der Kommt der Kunde kann mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. 8. Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eintreten, die Zweifel an der Bonität unseres Kunden aufkommen lassen, können wir Vorauszahlungen bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten, sind wir berechtigt, zusätzlich 25% der Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. 9. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit einer anerkannten unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, aufrechnen oder mindernrechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. 710. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werdenUnsere Kunden sind nicht berechtigt, an von uns Leih-, Miet-, oder sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für fuer die Zimmerüberlassung Zimmerueberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für fuer vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ein. 3. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so Das Hotel kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewuenschten nachtraeglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhaengig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis fuer die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer und/oder fuer die sonstigen Leistungen des Hotels erhoeht. 4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum Faelligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Das Hotel kann die unverzuegliche Zahlung faelliger Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe Hoehe von derzeit 8 8% Punkten bzw. bei RechtsgeschäftenRechtsgeschaeften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe Hoehe von 5 5% Punkten über ueber dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Dem Hotel bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines hoeheren Schadens vorbehalten. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder AEhnlichem zu verlangen. Die Höhe Hoehe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können koennen im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen fuer Pauschalreisen bleiben die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leistengesetzlichen Bestimmungen unberuehrt. 6. In begruendeten Faellen, z.B. Zahlungsrueckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verguetung zu verlangen. 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und waehrend des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 fuer bestehende und kuenftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemaeß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 8. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen rechtskraeftigen Forderung gegenüber gegenueber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, des Hotels aufrechnen oder mindernverrechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. I. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Volksbank Mittelhessen eG ist verpflichtet, die vom Kunden Mieter gebuchten Zimmer Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2II. Der Kunde Mieter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Raumüberlassung und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Volksbank Mittelhessen eG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Volksbank Mittelhessen eG an Dritte. 3III. Die Soweit vertraglich nichts anders vereinbart wurde, sind die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasstNettopreise. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preisvier Monate, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessenist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 10%. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmt. 4IV. Rechnungen der Volksbank Mittelhessen eG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzahlbar und fällig. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Der Volksbank Mittelhessen eG bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. V. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag Vertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6VI. Der Kunde Mieter kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, der Volksbank Mittelhessen eG aufrechnen oder mindern. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Event Venue Rental

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Der VERMIETER ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet den vom VERMIETER in der Buchungsbestätigung aufgeführten Reisepreis wie folgt zu begleichen: 1. Anweisung der 1. Rate (25% der Mietzahlung) binnen 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung 2. Anweisung der 2. Rate (75% der Mietzahlung zzgl. Mietkaution und ggf. weiterer Leistungen gemäß Buchungsbestätigung) bis spätestens 45 Tage vor Anreise 3. Beide Raten müssen auf das in der jeweiligen Buchungsbestätigung angegebene Konto des VERMIETERS überweisen werden. Als Stichtag gilt die Zahlungsanweisung an die Bankverbindung des Vermieters. Der Nachweis der fristgerechten Ausführung obliegt dem Mieter. 4. Wird die Mietzahlung nicht geleistet, behält VERMIETER sich vor, die Buchung für die Zimmerüberlassung den Xxxx kostenpflichtig zu stornieren (siehe 4.2). Für kurzfristige Buchungen, mit einem Vorlauf von weniger als 45 Tagen ist der gesamte Reisepreis (inkl. der Mietkaution und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren ggf. weiterer Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen gemäß Buchungsbestätigung) sofort fällig und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH an Drittemuss umgehend auf das Konto des VERMIETERS überwiesen werden. 3. Im Mietpreis enthalten sind die Versorgung mit Kalt- und Warmwasser, Abwasser, Strom, Heizung und die Abfallgebühren (für üblichen Hausmüll). Alle Verbräuche und Entsorgungen sind auf den üblichen Gebrauch der Ferienwohnung beschränkt. 4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich Für den Fall, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem ZeitraumMwSt. sich ändert kann der VERMIETER eine entsprechende Anpassung des Reisepreises vornehmen, so werden vorausgesetzt der Kunde ist noch nicht angereist und die Preise entsprechend angepasstneue MwSt. Überschreitet ist zum Zeitpunkt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etcAnreise bereits gültig.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt 5. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner durch VERMIETER geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste, des gebuchten ZimmerFerienwohnungstyps, der Leistung Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem der VERMIETER zustimmt. 46. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Der VERMIETER ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung berechtigt nach eigenem Ermessen eine Sicherheitsleistung (Kaution) für die Mietdauer zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Diese beträgt regelmäßig € 200,- und wird spätestens mit Zahlung der 2. Rate fällig. Die Kaution dient dem VERMIETER als Sicherheit gegen Schlüsselverlust, Diebstahl und Beschädigungen am Inventar. Wenn nach Auszug des Mieters ein zufriedenstellendes Ergebnis bzgl. der Endkontrolle der Ferienwohnung vorliegt, wird die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, Kaution spätestens 14 Tage nach Abreise über die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten Bankverbindung des Mieters abgerechnet bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kundeerstattet. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 67. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, des VERMIETERS aufrechnen oder mindern. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Miet Und Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Im Rahmen der vorgehaltenen Bettenanzahl von 120 ist das Internat verpflichtet, die vom Kunden von der Firma/dem Xxxxxxx gebuchten Zimmer bereitzuhalten Betten be- reitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde Die Firma/der Xxxxxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen genommenen, weiteren Leistungen geltenden Leistun- gen vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Internats zu zahlen. Dies gilt auch für von der Firma direkt oder über das Internat beauftrag- te Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH an DritteInternat verauslagt wird. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer einverstehen sich ein- schließlich der zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses geltenden Benutzungs- und Ent- geltordnung für das Internat der Stadt Neu- münster im Kiek in. Liegen zwischen Bei Änderung der gesetz- lichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. 4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so Das Internat kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können seine Zustimmung zu einer von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen Firma gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerBet- ten, der Leistung des Internates oder der Aufenthaltsdauer des Schülers davon ab- hängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer und/oder für die sonstigen Leistun- gen des Internats angemessen erhöht. 45. Bei einer Nichtanreise des Schülers nach einer Anmeldung wird die volle Arbeitswoche berechnet. 6. Bei einem kurzfristigen Storno, ab Mittwoch vor dem Anreisetag, wird durch die Bereitstel- lung der Verpflegung und des Zimmers die volle erste Arbeitswoche berechnet. Eine Be- rechnung erfolgt nicht, wenn das Internats- zimmer anderweitig belegt werden kann. Die Nachweispflicht der Folgebelegung liegt bei der Firma/dem Xxxxxxx. 7. Rechnungen des Internats ohne Fälligkeitsdatum Fälligkeits- datum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen Das Internat kann die unverzügliche Zahlung fälliger For- derungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu von der Firma oder von dem Xxxxxxx verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH das Internat berechtigt, die jeweils geltenden gelten- den gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangenverlan- gen. Dem Internat bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 8. Eine Kürzung des Rechnungsbetrages erfolgt nur auf Grund einer Kürzung der Anwesen- heitstage bei der Vorlage einer Arbeitsunfä- higkeitsbescheinigung, einer betrieblichen Freistellung oder bei Todesfall. 9. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat die Firma/der Kunde Xxxxxxx Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 an das Internat zu erstatten. Alle weiteren KostenDer Nachweis, die im Rahmen des Inkassos anfallendass keine oder nur wesent- lich geringere Kosten entstanden seien, trägt steht der KundeFirma/dem Xxxxxxx frei. 510. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe Firma/der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. Der Kunde Xxxxxxx kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, des Internats aufrechnen oder mindernverrechnen. 711. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung Im gesamten Haus und insbesondere in den Zimmern ist das Rauchen nicht gestattet; dies gilt auch für so genannte E-Zigaretten. Sollte festgestellt werden, dass trotzdem in einem Internatszimmer geraucht wurde, wer- den die entstandenen Kosten für den Mehr- aufwand der Reinigung (erweiterte Grundrei- nigung und/oder besondere Aufwendungen für die Entfernung des Hotels Nikotingeruchs) und gegen Berechnung mitgebracht gegebenenfalls den Umsatzausfall durch das erforderliche langfristige Lüften (Sperrung des Zimmer für einen Tag/mehrere Tage) dem Verursacher/der Verursacherin in Rech- nung gestellt. Erfahrungsgemäß ist mit Kos- ten von mindestens EUR 150,00 zu rechnen; dieser Betrag darf auf Basis dieser AGB auch pauschal und ohne Einzelnachweis entstan- dener Kosten in Rechnung gestellt werden. Wird zudem durch Rauchen im Haus über die Brandmeldeanlage (z. B. Rauchmelder) ein Feueralarm ausgelöst, sind auch die Kosten für die Fehlalarmierung der Feuerwehr zu tragen. 12. Die Betten sind bei Abreise abzuziehen und die Bettwäsche in die breitgestellten Wä- schewagen zu verbringen. Bei Nichtleitung wird ein Pauschalbetrag von EUR 10,00. Dieser Betrag darf auf Basis dieser ABG auch pauschal und ohne Einzelnachweis entstandener Kosten in Rechnung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Mietweise Überlassung Von Internatszimmern

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Stadthalle Hockenheim ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten von der Stadthalle Hockenheim zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nichtDie gastronomische Bewirtung ist alleiniges Recht der Stadthalle Hockenheim. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen – auch seiner Veranstaltungsteilnehmer - geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Stadthalle Hockenheim zu zahlen. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen die von ihm veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Stadthalle Hockenheim an Dritte. Insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. 3. Die Kosten beruhen auf den Angaben des Kunden, bzw. sind nach vergleichbaren Veranstaltungsabläufen geschätzt. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung und nach den effektiv erbrachten Leistungen. 4. Das Nutzungsentgelt für die Überschreitung der Überlassungsdauer beträgt das 1,5fache des jeweiligen Stundensatzes je angefangener Stunde, zuzüglich der Schadenersatzleistungen oder sonstiger Abstandszahlungen, die die Stadthalle Hockenheim in Wahrung berechtigter eigener Interessen an Dritte leistet. 5. Die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Gebühren für die Aufführung oder Wiedergabe (einschließlich Video- und Audiowerke) leistungsschutzrechtlich geschützter Werke bei der GEMA bzw. bei der GVL sind alleinige Pflichten des Veranstalters. Die Stadthalle Hockenheim kann den Nachweis der GEMA-Anmeldung vor der Veranstaltung vom Veranstalter verlangen. Für beauftragte Künstler ist die Entrichtung anfallender Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse, die Entrichtung von Einkommens- und Umsatzsteuer für beschränkt steuerpflichtige (ausländische) Künstler, ebenfalls alleinige Pflicht des Veranstalters. 6. Die Stadthalle Hockenheim übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände. 7. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Stadthalle Hockenheim ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtnach zu belasten. 48. Rechnungen der Stadthalle Hockenheim ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Stadthalle Hockenheim ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Stadthalle Hockenheim berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. 9. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 € an die Stadthalle Hockenheim zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 510. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigtIst ein Mindestumsatz vereinbart worden, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und wird dieser nicht erreicht, kann die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00 % des gesamten Übernachtungspreises zu leistenDifferenzbetrages als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder die Stadthalle Hockenheim einen höheren Schaden nachweist. 611. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, der Stadthalle Hockenheim aufrechnen oder mindern. 712. Haustiere dürfen Die Stadthalle Hockenheim ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart. Die vereinbarten Anzahlungen sind nicht rückerstattbar. Sollte die Stadthalle Hockenheim jedoch im Falle einer Stornierung in der Lage sein, die Veranstaltungsräume zum gleichen Preis weiterzuverkaufen, werden die Anzahlungsbeträge rücküberwiesen. Sollten die Veranstaltungsräume nicht zum gleichen Preis weiterverkauft werden können, hat der Kunde die Differenz zu zahlen. Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nach dem Dafürhalten der Stadthalle Hockenheim zweifelhaft erscheinen lassen, so ist die Stadthalle Hockenheim berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werdenVorkasse oder Sicherheitsleistungen die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen. 13. In jedem Falle gilt die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuelle Preisliste der Stadthalle Hockenheim.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer Xxxx gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nichtDie Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden Xxxx veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Anbieters an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 4. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert Der Xxxx ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasstFall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. 5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 vier Monate und erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 10% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt 6. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Anbieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH der Anbieter dem zustimmt. 47. Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Xxxx vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Xxxx einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden. 8. Rechnungen des Anbieters ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH der Anbieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten 9. Der Anbieter behält sich vor, von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt dem Xxxx vor der Kunde. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach Anreise eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Xxxx vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Die Höhe Sofern eine Vorauszahlung mit der Vorauszahlungen Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Xxxx schriftlich vereinbart werdenmitteilen. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen § 5 Abs. 3 ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leistendann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden. 610. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, des Anbieters aufrechnen oder mindern. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: General Terms and Conditions (Agbs)

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Bildungszentrum Erkner e.V. ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten vom Bildungszentrum Erkner e.V. zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 21. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Bildungszentrums Erkner e.V. zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Bildungszentrums Erkner e.V. an Dritte. 3, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmt. 42. Rechnungen des Bildungszentrums Erkner e.V. ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Das Bildungszentrum Erkner e.V. kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH das Bildungszentrum Erkner e.V. berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 5% Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Dem Bildungszentrum Erkner e.V. bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 53. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Bildungszentrum Erkner e.V. ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag Vertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 64. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Bildungszentrum Erkner e.V. berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 5. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, des Bildungszentrums Erkner e.V. aufrechnen oder mindernmindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Urlaubsidylle-Alb ist verpflichtet, die das vom Kunden gebuchten Zimmer gebuchte Appartement bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Leistungen, vereinbarten, bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Urlaubsidylle- Alb zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Urlaubsidylle-Alb an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt 3. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen Urlaubsidylle-Alb kann die Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerAppartement, der Leistung der Urlaubsidylle- Alb oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtAppartement und/oder für die sonstigen Leistungen der Urlaubsidylle-Alb erhöht. 4. Rechnungen der Urlaubsidylle-Alb ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Urlaubsidylle-Alb kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Urlaubsidylle-Alb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Der Urlaubsidylle-Alb bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Urlaubsidylle-Alb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und vom Kunden die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% Zahlung des gesamten Übernachtungspreises Allinklusivpreis zu leistenverlangen sofern keine andere Vereinbarung in schriftlicher Form erfolgt ist. 6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Urlaubsidylle-Alb berechtigt, die ausstehenden Forderungen einzufordern. 7. Der Aufenthalt in der Urlaubsidylle-Alb kommt nur nach vollständiger vorheriger Zahlung des gesamten Preises zustande. 8. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, der Urlaubsidylle-Alb aufrechnen oder mindernmindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: All Inclusive Accommodation Agreement

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H Link & W Gaststättenbetriebs Nitschke Gastro GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten Veranstalter bestellten und die vereinbarten von ihr zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde Veranstalter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten üblichen Preise der H Link & W Gaststättenbetriebs Nitschke Gastro GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen der H Link & W Gaststättenbetriebs Nitschke Gastro GmbH an Dritte. Die GEMA Anmeldung obliegt dem Veranstalter. Sollten der Link & Nitschke Gastro GmbH auf Grund einer Nichtanmeldung des Veranstalters bei der GEMA Kosten in irgendeiner Form entstehen, so sind diese vom Veranstalter zurückzuerstatten. Die Link & Nitschke Gastro GmbH als Betreiber des Hopfen & Salzist berechtigt, alle Zahlungen des Veranstalters entgegenzunehmen. 3. Die Alle vereinbarten Preise schließen sind Bruttopreise und enthalten die jeweils derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer einMehrwertsteuer. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert Im Falle einer änderung des Mehrwertsteuersatzes behält sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden Link & Nitschke Gastro GmbH die Anpassung der Preise entsprechend angepasstvor. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Veranstaltung vier Monate und erhöht und sich der von H der Link & W Gaststättenbetriebs Nitschke Gastro GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den der vertraglich vereinbarten vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmt. 4. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt Vertragsunterzeichnung hat der Kunde Mahnkosten Veranstalter an die Link & Nitschke Gastro GmbH eine Vertraglich vereinbarte Anzahlung in Höhe von EUR 5,00 bar zu erstattenleisten. Alle weiteren Kosten, Der Restbetrag ist vom Veranstalter am Tag der Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung in bar an die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeLink & Nitschke Gastro GmbH zu leisten. 5. Die H Link & W Gaststättenbetriebs Nitschke Gastro GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag Vertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6wurden. Der Kunde Veranstalter kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H der Link & W Gaststättenbetriebs GmbH, Nitschke Gastro GmbH aufrechnen oder mindern. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von zwei Wochen mit Ablehnungsdrohung kann die Link & Nitschke Gastro GmbH vom Vertrag zurücktreten. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Event Venue Rental

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Residenz ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Zimmer Räumlichkeiten nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Residenz Am Malerwinkel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden Xxxx oder vom Besteller oder der Residenz selbst veranlasste Leistungen und Auslagen durch Dritte, deren Vergütung von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH an DritteResidenz verauslagt wird. 3. Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer einnach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Liegen zwischen Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etcüberschreitet.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt 4. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen Residenz kann ihre Zustimmung zu einer vom Xxxx gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht. 45. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort Die Residenz ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der jeweiligen Zimmer von der Zahlung einer angemessenen Kaution/Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Die Kaution dient dazu, den Ersatz für eventuelle durch den Xxxx verursachte Schäden an den Zimmern, deren Zubehör oder sonstigen Gegenständen des Herbergsbetriebs sicherzustellen. Nach Beendigung des Aufenthalts ist die entsprechende Kaution zurückzuzahlen, soweit ein Schaden durch den Xxxx nicht verursacht wurde. Im Falle einer Schadensverursachung ist die Kaution um den geminderten Betrag, der für die Beseitigung des Schadens erforderlich wurde, auszuzahlen. 6. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarzu erfolgen. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Residenz kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu vom Xxxx verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. 7. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Xxxx Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 2,50 € an die Residenz zu erstatten. Alle weiteren KostenDer Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind steht dem Xxxx frei. Bei Gästen/Kunden, die keine Verbraucher sind kann die Residenz stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen. Die Residenz ist ferner berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt Geschäftsverkehr beträgt der KundeVerzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. 58. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die Residenz berechtigt, bei auch nach Vertragsschluss oder danach bis zu Beginn des Aufenthaltes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 9. Die Höhe der Vorauszahlungen und Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Zahlungstermine können Unterkunftskosten grundsätzlich im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werdenVoraus zu entrichten. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leistenDer entsprechende Rechnungsbetrag muss spätestens am Anreisetag bei der Residenz eingegangen sind. 610. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer anerkannten unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, aufrechnen oder mindernder Residenz aufrechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs Fährhaus Missunde GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer Suiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und Überlassung der Suitenund die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs Fährhaus Missunde GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs Fährhaus Missunde GmbH an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt 3. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs Fährhaus Missunde GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerSuiten, der Leistung der Fährhaus Missunde GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs Suiten und/oder für die sonstigen Leistungen der Fährhaus Missunde GmbH dem zustimmterhöht. 4. Rechnungen der Fährhaus Missunde GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs Fährhaus Missunde GmbH ist berechtigt, aufgelaufene kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu vom Kunden verlangen. .Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs Fährhaus Missunde GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen geltendengesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 9% Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen andenen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Der Fährhaus Missunde GmbH bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs Fährhaus Missunde GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene vom Kunden eineangemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und Vorauszahlungund die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Fährhaus Missunde GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung imSinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vergütung zu verlangen. 7. Die Fährhaus Missunde GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während desAufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 8. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer gegenübereiner Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, der Fährhaus Missunde GmbH aufrechnen oder mindernverrechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Mietvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs Biedermeier Do GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste direkt oder über die Biedermeier Do GmbH beauftragte Leistungen und Auslagen Dritter, deren Vergütung von der H & W Gaststättenbetriebs Biedermeier Do GmbH an Dritteverauslagt wird. 3. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer einnach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Liegen zwischen Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 vier Monate erhöht und sich überschreitet. Sollte dies der von H & W Gaststättenbetriebs Fall sein, kann die Biedermeier Do GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über 10 %, erhöhen. 3.4 Die Biedermeier Do GmbH kann die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werdenändern, wenn der Kunde nachträglich nachträgliche Änderungen zu der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs Biedermeier Do GmbH dem zustimmt. 4. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort 3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangenerfolgen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei einem Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei einem Rechtsgeschäft mit einem Verbraucher, zu verlangen. . 3.6 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 Euro an die Biedermeier Do GmbH zu erstatten. Alle weiteren KostenDer Nachweis, die im Rahmen des Inkassos anfallendass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, trägt der Kundesteht dem Kunden frei. 5. 3.7 Die H & W Gaststättenbetriebs Biedermeier Do GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leistengesetzlichen Bestimmungen unberührt. 63.8 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Biedermeier Do GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.9 Die Biedermeier Do GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 7 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 7 und/oder 8 geleistet wurde. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, der Biedermeier Do GmbH aufrechnen oder mindernverrechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel Schloss Montabaur ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Hotels Schloss Montabaur zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Hotels Schloss Montabaur an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Bruttopreise und schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein. Liegen zwischen Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 vier Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so überschreitet. 4. Das Hotel Schloss Montabaur kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels Schloss Montabaur oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels Schloss Montabaur angemessen erhöht. 45. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum vom Hotel Schloss Montabaur sind sofort ab -vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung hinsichtlich der Fälligkeit- mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zahlbarfällig. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel Schloss Montabaur ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 € 2,50 an das Hotel Schloss Montabaur zu erstatten. Alle weiteren KostenDer Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die im Rahmen des Inkassos anfallenkeine Verbraucher sind, trägt der Kundekann das Hotel Schloss Montabaur auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB (zusätzliche gesetzliche Pauschale) geltend machen. 57. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel Schloss Montabaur ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leistengesetzlichen Bestimmungen unberührt. 68. Während des Aufenthalts und nach Vertragsschluss ist das Hotel Schloss Montabaur in begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, berechtigt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 9. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, vom Hotel Schloss Montabaur aufrechnen oder mindernverrechnen. 71 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und gegen Berechnung mitgebracht werdendiversen Formen ebenso mit ein.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH an Dritte. 3des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert verstehen sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepassteinschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Anreise des Gastes vier Monate erhöht und erhöhen sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preisnach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so kann diese behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den vertraglich vereinbarten Preis angemessenBetrag zu erhöhen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht den sich die Obergrenze anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um weitere 5 %. Ändert sich den Betrag der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder neu eingeführten lokalen Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestelltund Abgaben. Die Preise können Mitnahme von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werdenFahrrädern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen Elektrorollern, eBikes u.ä. in das Gästezimmer ist nicht gestattet. 3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Xxxx nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 4. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum des Hotels sind sofort ab nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Xxxx verlangen. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt besonders hingewiesen worden ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kundeerheben. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde. 8. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer anerkannten unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, aufrechnen oder minderndes Hotels aufrechnen. 79. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werdenBargeldzahlung wird nicht akzeptiert.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs K-Apart GmbH ist verpflichtet, die das vom Kunden gebuchten Zimmer Xxxx/Besteller gebuchte Apartment nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nichtLeistungenzuerbringen. 2. Der Kunde Xxxx/Besteller ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs K-Apart GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden Xxxx/Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs K-Apart GmbH an Drittegegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich die K-Apart GmbH das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen K-Apart GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Xxxx/Besteller nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerApartments, der Leistung der K-Apart GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht Preis für die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen der K-Apart GmbH erhöht. 4.Rechnungen der K-Apart GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die K-Apart GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Xxxx/Besteller verlangen. Der Xxxx/Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx/Besteller, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. 5.Bei einer Mietzeit von mehr als 30 Tagen ist die H & W Gaststättenbetriebs vereinbarte Vergütung monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das angegebene Konto der K-Apart GmbH dem zustimmtzu zahlen. 4. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar6. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs K-Apart GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Xxxx/Besteller eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 67. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes/Bestellers oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die K-Apart GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 8. Die K-Apart GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Xxxx/Besteller eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 7 und/oder Abs. 8 geleistetwurde. 9. Der Kunde Xxxx kann nur mit einer anerkannten unbestrittenen oder rechtskräftigen rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, aufrechnen oder mindernder K-Apart GmbH aufrechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Hotelaufnahme /Mietvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH 3.1 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Hotel seinen Buchungsstand so früh wie möglich oder auf Nachfrage bekannt zu geben. Spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag ist das Hotel jedoch hierüber zu informieren. Gleichzeitig sind dem Hotel alle erforderlichen Informationen über die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3 zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nichtgeben. 2. 3.2 Der Kunde Reiseveranstalter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3 und die von ihm darüber hinaus in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden die vereinbarten oder, wenn nichts vereinbart wurde, die ausgewiesenen bzw. vereinbarten üblichen Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen Reiseveranstalter direkt oder beim Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH an Drittevom Hotel verauslagt werden. 33.3 Die Gäste haben nur Anspruch auf die Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3. Die vereinbarten Preise schließen Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, seine Gäste über diese zu informieren und sie zu verpflichten, für die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer einetwaige Inanspruchnahme darüber hinausgehender Leistungen auf Aufforderung des Hotels eine angemessene Sicherheit, zum Beispiel durch Hinterlegung von Kreditkartengarantien, zu leisten. Liegen zwischen Vertragsschluss Dies gilt auch für Gäste, die Inhaber eines Vouchers/Gutscheins sind. Wird trotz entsprechender Aufforderung des Hotels keine Si- cherheit durch den Xxxx geleistet und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraumzahlt der Xxxx nicht, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss sind diese in Anspruch genommenen Leistungen vom Reiseveranstalter zu bezahlen. 3.4 Der Reiseveranstalter muss seine Gäste über alle für den Aufenthalt relevanten Umstände und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete PreisBedingungen informieren, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung insbesondere über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtRegelung zur Haftung des Hotels gemäß Ziffer 8. 43.5 Für alle mit der Betreuung der Reisegruppe des Reiseveranstalters zusammenhängenden Fragen wird der Reiseveranstalter dem Hotel auf dessen Wunsch eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner benennen, die/der diese Reisegruppe vertritt. 3.6 Freiplätze werden individuell je nach Saison vereinbart. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs Postanschrift: Telefon: 03546 / 27 21 - 0 Geschäftsführung: Spreewaldhotel Stephanshof GmbH Telefax: 03546 / 27 21 - 60 Xxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxx 3.7 Das Rauchen ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kundegesamten Hotel nicht gestattet. Verstöße werden mit 100,00 € Reinigungskosten berechnet. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, aufrechnen oder mindern. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH DLH 3HQVLRQ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden bzw. vereinbarten Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH deU 3HQVLRQ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH deU Pensions an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt 3. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht. 4. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum der Pension sind sofort innerhalb 14 Tagen ab Zugang Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigtPension berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kundeerheben. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Pension berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen. 7. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, der Pension aufrechnen oder mindernverrechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H Strathmann GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten von der Strathmann GmbH & Co. zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten üblichen Preise der H Strathmann GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der H Strathmann GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) oder sonstigen Dienstleistern. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss Der durch den Auftraggeber angegebene und Vertragserfüllung durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Berechnungsgrundlage. Darüber hinaus durch den Auftraggeber bestellte bzw. in Anspruch genommene Leistungen werden nach tatsächlichem Umfang in Rechnung gestellt. 4. Die Strathmann GmbH & Co. KG behält sich bei längerfristigen Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, eine Preiserhöhung je nach Markt- und ändert Kostenlage vor. 5. Sollte ein Mehraufwand, oder zusätzliche Kosten durch zusätzliche Müllentsorgung, ein erhöhter Reinigungsaufwand oder Fehlinformationen seitens des Kunden (nicht rechtzeitig vorhandene Informationen, wie z.B. Tischpläne etc) entstehen, behält sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem ZeitraumStrathmann GmbH & Co. KG vor, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend diesen dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtzu stellen. 46. Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten. 7. Rechnungen der Strathmann GmbH & Co. KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H Strathmann GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H Strathmann GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Der Strathmann GmbH & Co. KG bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 5Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die H Strathmann GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag Vertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H der Strathmann GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH, Co. KG aufrechnen oder mindern. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankette Und Andere Sonderveranstaltungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 13.1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Vermietungsgesellschaft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer Zimmer/ Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 23.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Zimmer-/ Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden die vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Vermietungsgesellschaft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH Vermietungsgesellschaft an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer einnach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Liegen zwischen Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 vier Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etcüberschreitet.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt 3.3. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen Vermietungsgesellschaft kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten ZimmerZimmer/ Apartments, der Leistung der Vermietungsgesellschaft oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer/ Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen der Vermietungsgesellschaft erhöht. 43.4. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum der Vermietungsgesellschaft sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangenerfolgen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunden gelten die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeRegelungen. 53.5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Vermietungsgesellschaft ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leistengesetzlichen Bestimmungen unberührt. 63.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Vermietungsgesellschaft berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.7. Die Vermietungsgesellschaft ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 3.5. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 3.5. und/oder 3.6. geleistet wurde. 3.8. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, der Vermietungsgesellschaft aufrechnen oder mindernverrechnen. 73.9. Haustiere dürfen Reservierungen von Funktionsräumen und Parkplätzen in der Tiefgarage stehen dem Kunden nur nach vorherige im Falle einer vorherigen Zustimmung des Hotels durch die Vermietungsgesellschaft und gegen Berechnung mitgebracht nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung. 3.10. Schecks können nicht angenommen werden. Bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte wird eine Kartengebühr von 2,75% zusätzlich zum Rechnungsbetrag berechnet. 3.11. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) treten die Regelungen für Stornierung in Kraft. 3.12. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

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Samples: Vermietungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH 3.1 Das Altendorfer Vorwerk ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten Ferienwohnungen bereitzuhal- ten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Überlassung der Ferienwohnungen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Altendorfer Vorwerks zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen direkt oder über das Altendorfer Vorwerk beauftragte Leistun- gen, die durch Dritte erbracht und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH an Drittevom Altendorfer Vorwerk verauslagt werden. 3. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer einverstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Liegen zwischen Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden wer- den die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträ- gen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum Zeit- raum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Vertragserfül- lung vier Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so überschreitet. 3.4 Das Altendorfer Vorwerk kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Ver- ringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Altendorfer Vorwerks oder der Aufenthaltsdauer Aufent- haltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtFerienwohnungen und/ oder für die sonstigen Leistungen des Altendorfer Vorwerks angemessen erhöht. 4. 3.5 Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum des Altendorfer Vorwerks sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zah- lung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinba- rung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kundeerfolgen. 5. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH 3.6 Das Altendorfer Vorwerk ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach Ver- tragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leistengesetzli- chen Regelungen. 6. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrück- stand des Kunden oder Erweiterung des Vertrags- umfanges, ist das Altendorfer Vorwerk berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufent- haltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhe- bung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8 Das Altendorfer Vorwerk ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheits- leistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für beste- hende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits ge- mäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 ge- leistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, Forde- rung des Altendorfer Vorwerks aufrechnen oder mindernver- rechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt wer- den kann.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. 3.1 Die H Vujicic Gastro GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten der Vujicic Gastro GmbH & Co. KG zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2. 3.2 Der Kunde ist verpflichtetverpflichte, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H Vujicic Gastro GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen direkt oder über die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und Auslagen von der H Vujicic Gastro GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH an DritteCo. KG verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auf für Forde- rungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer einverstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gel- tenden Steuer. Liegen zwischen Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 vier Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtüberschreitet. 4. 3.4 Rechnungen der Vujicic Gastro GmbH & Co. KG ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H Vujicic Gastro GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Co. KG kann die un- verzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die H Vujicic Gastro GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Der Vujicic Gastro GmbH & Co. KG bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. 3.5 Die H Vujicic Gastro GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditgarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten. 6. 3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Ver- tragsumfanges, ist die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.7 Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H der Vujicic Gastro GmbH & W Gaststättenbetriebs GmbH, Xx.XX aufrechnen oder mindernverrechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH i. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. 2ii. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise der H & W Gaststättenbetriebs GmbH des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und Auslagen der H & W Gaststättenbetriebs GmbH an Drittevom Hotel verauslagt werden. 3iii. Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer einnach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Liegen zwischen Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 vier Monate erhöht und sich der von H & W Gaststättenbetriebs GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so überschreitet. iv. Das Hotel kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der H & W Gaststättenbetriebs GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Gäste wünscht und Preis für die H & W Gaststättenbetriebs GmbH dem zustimmtZimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 4. v. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist des Kunden gelten die H & W Gaststättenbetriebs GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzwRegelungen. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat Dem Hotel bleibt der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der KundeNachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5vi. Die H & W Gaststättenbetriebs GmbH Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich Vertrag in Textform vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die Zeit gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Münchner Oktoberfests- und internationale Messen ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leistenKunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 6vii. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. viii. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. ix. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung H & W Gaststättenbetriebs GmbH, des Hotels aufrechnen oder mindernverrechnen. 7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag