Common use of Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel) Clause in Contracts

Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel). Innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre begrenzen wir unsere Erstattung für zahnerhaltende und zahnersetzende Maßnahmen (Ziffer 3.5), kieferorthopädische Maßnahmen (Ziffer 3.6) sowie erweiterte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (Ziffer 3.7) pro versicherter Person auf die im jeweiligen Tarif festgelegten Höchstbeträge. Aufwendungen, die wir nicht ersetzen, weil sie den Höchstbetrag eines Versicherungsjahres übersteigen, können nicht zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Höchstbetrag eines nachfolgenden Versicherungsjahres verrechnet werden. Zahnprophylaktische Maßnahmen (x. Xxxxxx 3.4) fallen nicht unter die Zahnstaffel. Die Zahnstaffel entfällt bei zahnärztlichen Behandlungen, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden bei einer späteren, unfallunab- hängigen Behandlung nicht auf die Zahnstaffel angerechnet. Wechselt die versicherte Person nahtlos aus einem DA Direkt Zahnschutz-Tarif in einen anderen DA Direkt Zahnschutz-Tarif (Zieltarif), so werden die bisherige Versicherungsdauer (Vorver- sicherungszeit) sowie die bisher gezahlten Leistungen auf die Zahnstaffel des Zieltarifs angerechnet.

Appears in 4 contracts

Samples: www.da-direkt.de, rest.zahnzusatzversicherung-experten.com, ws.huvecdn.com