Leistungsbewertung. Studentische Leistungen werden durch die Dozierenden nach dem Prinzip «bestanden» / «nicht bestanden» (pass/fail) oder mit einer Note bewertet.
Leistungsbewertung. Die Leistungsbeurteilung ist mit einer verbal begründeten Leistungsbewertung abzu- schließen. Nummer 4.5.5 gilt entsprechend; die dort aufgeführten Bewertungsstufen und Zahlenwerte sind zu verwenden. Die Leistungsbewertung ergibt sich aus der Bewertung der Leistungsmerkmale unter besonderer Gewichtung der den Arbeits- platz prägenden Merkmale und unter Würdigung des Gesamtbildes der Leistungen; sie wird nicht als Durchschnittswert aller Einzelbewertungen ermittelt. Eine Binnendif- ferenzierung kann nach Maßgabe der Nr. 9.4 durchgeführt werden.
Leistungsbewertung. Für die Leistungsbewertung in den Schulen werden die folgenden Notenstu- fen festgesetzt: sehr gut (1) gut (2) befriedigend (3) ausreichend (4) mangelhaft (5) ungenügend (6).
Leistungsbewertung. Die Leistungen gemäß den neun Leistungsphasen werden in § 34 Abs. 3 HOAI wie folgt bewertet: Grundlagenermittlung 2 % Xxxxxxxxxx 0 % Entwurfsplanung 15 % Genehmigungsplanung 3% Ausführungsplanung 25 % Vorbereitung der Vergabe 10 % Mitwirkung bei der Vergabe 4 % Xxxxxxxxxxxxxxxxx - Xxxxxxxxxxxxxx 00 % Objektbetreuung u. Dokumentation 2 % 73/127 Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Aufgrund der besonderen projektspezifischen Anforderungen dieses Auftrags werden die Leistungsphasen von den Vertragsparteien (gegebenenfalls abweichend folgt bewertet*: von den Prozentsätzen der HOAI) wie
Abschnitt 1 Grundlagenermittlung .... % Begründung: ……………………………………………………………………………… *Eine abweichende Bewertung sollte detailliert begründet werden. Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Vorplanung % Begründung: ……………………………………………………………………………… Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden
Abschnitt 2 Entwurfsplanung …. % Begründung: ………………………………………………………………………………… Genehmigungsplanung % Begründung: ………………………………………………………………………………… Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden
Abschnitt 3 Ausführungsplanung % Begründung: ………………………………………………………………………………… Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden
Abschnitt 4 Vorbereitung der Vergabe % Begründung: ………………………………………………………………………………… Mitwirkung bei der Vergabe % Begründung: ………………………………………………………………………………… Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden
Abschnitt 5 Objektüberwachung - Bauüberwachung % Begründung: …………………………………………………………………………………
Abschnitt 6 Objektbetreuung u. Dokumentation % Begründung: ………………………………………………………………………………… Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden
Leistungsbewertung. 6 Bescheinigungen § 7 Benotung § 8 Staatliche Prüfung § 9 Prüfungsausschuss § 10 Fachausschüsse § 11 Zulassung § 12 Vornoten und Prüfungsdurchführung § 13 Schriftlicher Teil der Prüfung § 14 Mündlicher Teil der Prüfung § 15 Praktischer Teil der Prüfung § 16 Niederschrift über die Prüfung § 17 Bestehen der Prüfung, Zeugnis § 18 Wiederholen der Prüfung § 19 Rücktritt von der Prüfung § 20 Versäumnisfolgen, Nichtabgabe der Aufsichtsarbeit, Unterbrechung der Prüfung § 21 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche § 22 Prüfungsunterlagen
Leistungsbewertung. Der Auftragnehmer erstellt Trainerberichte für jede durchge- führte Maßnahme. Die Feedbackauswertung (Evaluation) durch die Teilnehmer erfolgt nach jeder durchgeführten Maß- nahme. Die Evaluationsmethoden der Deutschen Telekom sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Kundenindividuelle Auswertungen werden gesondert vereinbart. Die Auswertun- gen werden dem Auftragnehmer nach jeder Maßnahme zur Verfügung gestellt. Beurteilungsmaßstäbe sowie besondere Folgen der Unterschreitung von bestimmten Mindeststan- dards können im jeweiligen Auftrag individuell geregelt wer- den.
Leistungsbewertung. 3 Jahreszeugnisse, Teilnahmebescheinigung § 4 Benotung
Leistungsbewertung. 3
(1) Zum Ende eines jeden Ausbildungsjah- res erteilt die Altenpflegeschule der Schülerin oder dem Xxxxxxx ein Zeugnis über die Leistungen im Unterricht und in der praktischen Ausbildung. Die Note für die praktische Ausbildung wird im Beneh- men mit dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung festgelegt.
(2) Die Altenpflegeschule bestätigt vor dem Zulassungsverfahren gemäß § 8 die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung durch eine Bescheinigung nach dem Muster der An- lage 2. Sofern es sich um eine Altenpflegeschule im Sinne des Schulrechts des Landes handelt, kann die Bescheinigung durch ein Zeugnis ersetzt wer- den.
Leistungsbewertung. Die Schülerinnen und Xxxxxxx mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwer-‐ punkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten individuelle Leistungsbewertun-‐ gen nach § 5 ZVO (siehe Anlage) Ob und welche Leistungsnachweise von den Schülerinnen und Schülern, die zieldifferent unterrichtet werden, erbracht werden sollen, ist im Einzelfall zu klären.
Leistungsbewertung. Jeder Prüfungsteil wird von den Fachprüfern selbständig und getrennt voneinander bewertet. Die Prüfungskommission stellt das Gesamtergebnis der Prüfung fest.