Einsatz von Subunternehmern Musterklauseln

Einsatz von Subunternehmern. Soweit der Auftragnehmer seinerseits Dritte mit der Er- bringung der Leistung beauftragen möchte, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragge- bers. Dies gilt entsprechend für den Wechsel bzw. die Hin- zuziehung weiterer Subunternehmer.
Einsatz von Subunternehmern. (1) Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von Unterauf- tragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt, soweit er den Auftraggeber hiervon vorab in Kenntnis setzt und dieser der Beauftragung des Subunternehmers vorab schriftlich zuge- stimmt hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuver- lässigkeit auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entspre- chend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemesse- nes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Stan- darddatenschutzklauseln). Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Abschluss der vor- genannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen. (2) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne kon- kreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt und Bewachungsdienste. Wartungs- und Prüfleistungen stellen zustimmungspflichtige Subunternehmerverhältnisse dar, soweit diese für IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auf- traggeber genutzt werden.
Einsatz von Subunternehmern. (1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der in Anlage 4 genannten Subunternehmer durchgeführt. Wir sind im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Wir setzten dich davon in Kenntnis. Wir wählen jeden Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit aus. Wir achten darauf, dass wir unsere Verpflichtungen dir gegenüber auch (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen können. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat Podigee sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU- Standarddatenschutzklauseln). Podigee wird dem Kunden auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen. (2) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn wir Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die wir für dich erbringen und Bewachungsdienste.
Einsatz von Subunternehmern. Soweit der Auftragnehmer seinerseits Dritte mit der Erbringung der Leistung beauftragen möchte, bedarf dies der vorheri- gen schriftlichen Zustimmung von dem Auftraggeber. Dies gilt entsprechend für den Wechsel bzw. die Hinzuziehung weite- rer Subunternehmer. Der Auftraggeber wird zustimmen, soweit dem Einsatz bestimmter Subunternehmer oder von Subun- ternehmern insgesamt in einem Projekt keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Der Auftraggeber behält sich ausdrück- lich vor, Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, selber zu vergeben.
Einsatz von Subunternehmern. (1) Der Auftraggeber erteilt DI Xxxxxxx Xxxxxx hiermit die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinsichtlich der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten hinzuzuziehen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinzugezogenen weiteren Auftragsverarbeiter ergeben sich aus Anlage 4. Generell nicht genehmigungspflichtig sind Vertragsverhältnisse mit Dienstleistern, die die Prüfung oder Wartung von Datenverarbeitungsverfahren oder -anlagen durch andere Stellen oder andere Nebenleistungen zum Gegenstand haben, auch wenn dabei ein Zugriff auf Auftraggeber-Daten nicht ausgeschlossen werden kann, solange der Auftragnehmer angemessene Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit der Auftraggeber- Daten trifft. DI Xxxxxxx Xxxxxx wird den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter informieren. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall ein Recht zu, Einspruch gegen die Beauftragung eines potentiellen weiteren Auftragsverarbeiters zu erheben. Ein Einspruch darf vom Auftraggeber nur aus wichtigem, DI Xxxxxxx Xxxxxx nachzuweisenden Grund erhoben werden. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung Einspruch erhebt, erlischt sein Einspruchsrecht bezüglich der entsprechenden Beauftragung. Erhebt der Auftraggeber Einspruch, ist DI Xxxxxxx Xxxxxx berechtigt, den Hauptvertrag und diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. (2) DI Xxxxxxx Xxxxxx wählt jeden Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit aus. DI Xxxxxxx Xxxxxx achtet darauf, dass die Verpflichtungen dem Kunden gegenüber auch (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen können. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat DI Xxxxxxx Xxxxxx sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). DI Xxxxxxx Xxxxxx wird dem Kunden auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen. (3) Die Verarbeitung der Auftraggeber-Daten durch DI Xxxxxxx Xxxxxx findet grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt. Es ist DI Xxxxxxx Xxxxxx gleichwohl gestattet, Auftraggeber-Daten unter Einhaltung der Bestimmungen ...
Einsatz von Subunternehmern. 5.2.1. Für die Einschaltung von Subunternehmern gilt Ziffer12 der AEB-IT (Teil A) — Allgemeiner Teil. Nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich durch den Auftraggeber genehmigte Subunternehmer dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber diesen zuvor schriftlich zugestimmt hat. Der Auftraggeber darf die Zustimmung nur aus hinreichendem Grund verweigern, insbesondere wenn (i) der Subunternehmer unzuverlässig ist oder (ii) dieser von einem Konkurrenten des Auftraggebers auf dem Gebiet des Fahrzeugbaus unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird oder (iii) der Auftraggeber dem Subunternehmer aus wichtigem Grund kündigen könnte, wenn der Subunternehmer in einem direkten Vertragsverhältnis zu dem Auftraggeber stünde. Ist der Austausch des verweigerten Subunternehmers dem Auftragnehmer unmöglich, so teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unter Xxxxxx der Gründe mit. Der Auftraggeber ist dann berechtigt, mit einer Frist von bis zu drei (3) Monaten diejenigen Services zu kündigen, bei denen der Subunternehmer eingesetzt wird. Der Auftragnehmer wird diesen Subunternehmer nicht für Services einsetzen, die von dem Auftraggeber nicht gekündigt wurden, weil der Subunternehmer für diese Services nichteingesetzt war. 5.2.2. Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Pflichten des Subunternehmers gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich der Leistungserbringung im Einklang mit den Verpflichtungen des Hauptvertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber stehen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss außerdem die direkte Durchsetzung der in diesem Vertrag zugunsten des Auftraggebers und den Business-Partnern geregelten Auskunfts- und Prüfungsrechte gegenüber dem Subunternehmer ermöglichen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Anforderungen dem Auftraggeber durch Vorlage der entsprechenden Teile des mit dem Subunternehmer geschlossenen Vertrags nachzuweisen. 5.2.3. Der Auftragnehmer steht für die Leistungen und Unterlassungen der Subunternehmer wie für eigene Leistungen und Unterlassungen ein. 5.2.4. Auf Anforderung des Auftraggebers benennt der Auftragnehmer alle Subunternehmer, die für die Erbringung der Services für den Auftraggeber eingesetzt werden, dabei sind diejenigen Subunternehmer besonders zu bezeichnen, die Zugriff auf Daten oder Prozesse des Auftraggebers haben. 5.2.5. Der Auftraggeber kann den Austausch eines genehmigten Subunternehmers aus den in Ziff. 5.2.1 genannten Gründen verlangen, wenn diese Gründe...
Einsatz von Subunternehmern. Stripe kann zur Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung Subunternehmer einsetzen.
Einsatz von Subunternehmern. 12. Use of Subcontractors 12.1 Der Lieferant wird seine vertraglichen Pflichten selbst erfüllen. Die Einschaltung von Subunternehmern, Unterauftragnehmern oder sonstigen Dritten (gemeinsam: Subunternehmer) ist dem Lieferanten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Novartis gestattet. 12.1 The Supplier shall fulfil its contractual duties itself. The Supplier is only permitted to involve any type of subcontractors or other third parties (collectively: Subcontractors) following the prior consent of No- vartis in writing. 12.2 Soweit Novartis der Einschaltung eines Subunternehmers durch den Lieferanten zugestimmt hat, wird der Lieferant dem Subunternehmer sämtliche Pflichten auferlegen, die dem Lieferanten gegenüber Novartis obliegen, soweit dies für die vertragsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Lieferanten erforderlich ist. Der Lieferant stellt sicher, dass Subunternehmer sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, einhalten. Der Lieferant bleibt in jedem Falle für Handeln und Unterlassen des Subunternehmers wie für eigenes Handeln und Unterlassen verantwortlich und haftbar.
Einsatz von Subunternehmern. Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung und deren Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von K+S. Ist durch den Auftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe vorgesehen, dass Dritte bei der Vertragserfüllung eingesetzt werden sollen, hat der Auftragnehmer dies K+S bereits in seinem Angebot mitzuteilen.
Einsatz von Subunternehmern. 15.1 Der Einsatz von Dritten (insbesondere Sub- oder Nachunternehmern) zur Vertragserfüllung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen und bedarf jeweils der vorherigen Zustimmung des Bestellers, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf. Ist seitens des Lieferanten von vornherein der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung beabsichtigt, hat der Lieferant dies dem Besteller bereits in seinem Angebot mitzuteilen. Die Zustimmung lässt die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Besteller unberührt. Soweit der Besteller dies zur Einhaltung der ihn betreffenden gesetzlichen, insbesondere arbeitsrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Regelungen verlangt, hat der Lieferant ferner ergänzende Informationen über den Einsatz des Subunternehmers unverzüglich mitzuteilen.