Einsatz von Subunternehmern. Soweit der Auftragnehmer seinerseits Dritte mit der Er- bringung der Leistung beauftragen möchte, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragge- bers. Dies gilt entsprechend für den Wechsel bzw. die Hin- zuziehung weiterer Subunternehmer.
Einsatz von Subunternehmern a. Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. werden unter Einschaltung der in Anlage 2 genannten Subunternehmer durchgeführt. Der Auftragsverarbeiter ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Er setzt den Verantwortlichen hiervon auf Wunsch in Kenntnis.
b. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Auftragsverarbeiter hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Verpflichtungserklärung ebenso zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftragsverarbeiter seine Rechte aus dieser Verpflichtungserklärung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragsverarbeiter sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
c. Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragsverarbeiter Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen erbringt und Bewachungsdienste.
Einsatz von Subunternehmern. 5.2.1. Für die Einschaltung von Subunternehmern gilt Ziffer12 der AEB-IT (Teil A) — Allgemeiner Teil. Nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich durch den Auftraggeber genehmigte Subunternehmer dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber diesen zuvor schriftlich zugestimmt hat. Der Auftraggeber darf die Zustimmung nur aus hinreichendem Grund verweigern, insbesondere wenn
(i) der Subunternehmer unzuverlässig ist oder (ii) dieser von einem Konkurrenten des Auftraggebers auf dem Gebiet des Fahrzeugbaus unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird oder (iii) der Auftraggeber dem Subunternehmer aus wichtigem Grund kündigen könnte, wenn der Subunternehmer in einem direkten Vertragsverhältnis zu dem Auftraggeber stünde. Ist der Austausch des verweigerten Subunternehmers dem Auftragnehmer unmöglich, so teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unter Xxxxxx der Gründe mit. Der Auftraggeber ist dann berechtigt, mit einer Frist von bis zu drei (3) Monaten diejenigen Services zu kündigen, bei denen der Subunternehmer eingesetzt wird. Der Auftragnehmer wird diesen Subunternehmer nicht für Services einsetzen, die von dem Auftraggeber nicht gekündigt wurden, weil der Subunternehmer für diese Services nichteingesetzt war.
5.2.2. Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Pflichten des Subunternehmers gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich der Leistungserbringung im Einklang mit den Verpflichtungen des Hauptvertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber stehen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss außerdem die direkte Durchsetzung der in diesem Vertrag zugunsten des Auftraggebers und den Business-Partnern geregelten Auskunfts- und Prüfungsrechte gegenüber dem Subunternehmer ermöglichen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Anforderungen dem Auftraggeber durch Vorlage der entsprechenden Teile des mit dem Subunternehmer geschlossenen Vertrags nachzuweisen.
5.2.3. Der Auftragnehmer steht für die Leistungen und Unterlassungen der Subunternehmer wie für eigene Leistungen und Unterlassungen ein.
5.2.4. Auf Anforderung des Auftraggebers benennt der Auftragnehmer alle Subunternehmer, die für die Erbringung der Services für den Auftraggeber eingesetzt werden, dabei sind diejenigen Subunternehmer besonders zu bezeichnen, die Zugriff auf Daten oder Prozesse des Auftraggebers haben.
5.2.5. Der Auftraggeber kann den Austausch eines genehmigten Subunternehmers aus den in Ziff. 5.2.1 genannten Gründen verlangen, wenn diese Gründe...
Einsatz von Subunternehmern. Soweit der Auftragnehmer seinerseits Dritte mit der Erbringung der Leistung beauftragen möchte, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dem Auftraggeber. Dies gilt entsprechend für den Wechsel bzw. die Hinzuziehung weiterer Subunternehmer. Der Auftraggeber wird zustimmen, soweit dem Einsatz be- stimmter Subunternehmer oder von Subunternehmern insgesamt in einem Projekt keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Der Auftraggeber behält sich aus- drücklich vor, Leistungen, die an Subunternehmer ver- geben werden sollen, selber zu vergeben.
Einsatz von Subunternehmern. (1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der in Anlage 4 genannten Subunternehmer durchgeführt. Wir sind im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Wir setzen dich davon in Kenntnis.
(2) Wir wählen jeden Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit aus. Wir achten darauf, dass wir unsere Verpflichtungen dir gegenüber auch (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen können. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat elopay sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Elopay wird dem Kunden auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
(3) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn wir Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die wir für dich erbringen und Bewachungsdienste.
Einsatz von Subunternehmern. [Alt. 1:] Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerver- hältnis“) befugt.
a) Die Beauftragung von Subunternehmern ist dem Auftragnehmer nur nach ausdrückli- cher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers gestattet. Diesem ist vor Genehmi- gung Name, Anschrift und vorgesehene Tätigkeit des möglichen Subunternehmers mitzuteilen.
b) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit insbesondere im Hinblick auf die von diesen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DS-GVO auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann.
c) Eine Beauftragung von Subunternehmern in einem Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.
d) Der Auftragnehmer ist erst befugt Daten an den Subunternehmer weiterzuleiten, wenn dieser die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 abs.4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.
e) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reini- gungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt und Bewachungsdienste. War- tungs- und Prüfleistungen stellen zustimmungspflichtige Subunternehmerverhältnisse dar, soweit diese für IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden.
Einsatz von Subunternehmern. Stripe kann zur Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung Subunternehmer einsetzen.
Einsatz von Subunternehmern. 12. Use of Subcontractors
12.1 Der Lieferant wird seine vertraglichen Pflichten selbst erfüllen. Die Einschaltung von Subunterneh- mern, Unterauftragnehmern oder sonstigen Dritten (gemeinsam: Subunternehmer) ist dem Lieferanten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Novartis gestattet. 12.1 The Supplier shall fulfil its contractual duties itself. The Supplier is only permitted to involve any type of subcontractors or other third parties (collectively: Subcontractors) following the prior consent of No- vartis in writing.
12.2 Soweit Novartis der Einschaltung eines Subunter- nehmers durch den Lieferanten zugestimmt hat, wird der Lieferant dem Subunternehmer sämtliche Pflich- ten auferlegen, die dem Lieferanten gegenüber No- vartis obliegen, soweit dies für die vertragsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Lieferanten erforderlich ist. Der Lieferant stellt sicher, dass Sub- unternehmer sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozial- versicherungsrechtliche Bestimmungen, einhalten. Der Lieferant bleibt in jedem Falle für Handeln und Unterlassen des Subunternehmers wie für eigenes Handeln und Unterlassen verantwortlich und haftbar.
Einsatz von Subunternehmern. Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung und deren Austausch bedarf der vorherigen Zustimmung von K+S, die mindestens der Textform bedarf. Ist durch den Auftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe vorgesehen, dass Dritte bei der Vertragserfüllung eingesetzt werden sollen, hat der Auftragnehmer dies K+S bereits in seinem Angebot mitzuteilen.
Einsatz von Subunternehmern. 15.1 Der Einsatz von Dritten (insbesondere Sub- oder Nachunternehmern) zur Vertragserfüllung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen und bedarf jeweils der vorherigen Zustimmung des Bestellers, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf. Ist seitens des Lieferanten von vornherein der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung beabsichtigt, hat der Lieferant dies dem Besteller bereits in seinem Angebot mitzuteilen. Die Zustimmung lässt die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Besteller unberührt. Soweit der Besteller dies zur Einhaltung der ihn betreffenden gesetzlichen, insbesondere arbeitsrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Regelungen verlangt, hat der Lieferant ferner ergänzende Informationen über den Einsatz des Subunternehmers unverzüglich mitzuteilen.