Einsatz von Subunternehmern Musterklauseln

Einsatz von Subunternehmern. Soweit der Auftragnehmer seinerseits Dritte mit der Er- bringung der Leistung beauftragen möchte, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragge- bers. Dies gilt entsprechend für den Wechsel bzw. die Hin- zuziehung weiterer Subunternehmer.
Einsatz von Subunternehmern. 12. Use of Subcontractors
Einsatz von Subunternehmern. (1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der in Anlage 4 genannten Subunternehmer durchgeführt. Wir sind im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Wir setzten dich davon in Kenntnis. Wir wählen jeden Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit aus. Wir achten darauf, dass wir unsere Verpflichtungen dir gegenüber auch (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen können. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat Podigee sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU- Standarddatenschutzklauseln). Podigee wird dem Kunden auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
Einsatz von Subunternehmern. (1) Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von Unterauf- tragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt, soweit er den Auftraggeber hiervon vorab in Kenntnis setzt und dieser der Beauftragung des Subunternehmers vorab schriftlich zuge- stimmt hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuver- lässigkeit auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entspre- chend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemesse- nes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Stan- darddatenschutzklauseln). Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Abschluss der vor- genannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
Einsatz von Subunternehmern. Stripe kann zur Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung Subunternehmer einsetzen.
Einsatz von Subunternehmern. Soweit der Auftragnehmer seinerseits Dritte mit der Erbringung der Leistung beauftragen möchte, bedarf dies der vorheri- gen schriftlichen Zustimmung von dem Auftraggeber. Dies gilt entsprechend für den Wechsel bzw. die Hinzuziehung weite- rer Subunternehmer. Der Auftraggeber wird zustimmen, soweit dem Einsatz bestimmter Subunternehmer oder von Subun- ternehmern insgesamt in einem Projekt keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Der Auftraggeber behält sich ausdrück- lich vor, Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, selber zu vergeben.
Einsatz von Subunternehmern a. Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. werden unter Einschaltung der in Anlage 2 genannten Subunternehmer durchgeführt. Der Auftragsverarbeiter ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Er setzt den Verantwortlichen hiervon auf Wunsch in Kenntnis.
Einsatz von Subunternehmern. Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung und deren Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von K+S. Ist durch den Auftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe vorgesehen, dass Dritte bei der Vertragserfül- lung eingesetzt werden sollen, hat der Auftragnehmer dies K+S bereits in seinem Angebot mitzuteilen.
Einsatz von Subunternehmern. 15.1 Der Einsatz von Dritten (insbesondere Sub- oder Nachunternehmern) zur Vertragserfüllung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen und bedarf jeweils der vorherigen Zustimmung des Bestellers, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf. Ist seitens des Lieferanten von vornherein der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung beabsichtigt, hat der Lieferant dies dem Besteller bereits in seinem Angebot mitzuteilen. Die Zustimmung lässt die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Besteller unberührt. Soweit der Besteller dies zur Einhaltung der ihn betreffenden gesetzlichen, insbesondere arbeitsrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Regelungen verlangt, hat der Lieferant ferner ergänzende Informationen über den Einsatz des Subunternehmers unverzüglich mitzuteilen.
Einsatz von Subunternehmern. (1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der in Anlage 4 genannten Subunternehmer durchgeführt. Wir sind im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Wir setzen dich davon in Kenntnis.