Common use of Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung Clause in Contracts

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 6.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 vorsätzlich 6.2.1 vor- sätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.schomacker.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 5.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtetverpflich- tet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 5.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.tis-gdv.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 16.4.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der der- Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 16.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt Ver- letzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprichtent- spricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.firmenich-yacht.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer Ver- sicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: esv-schwenger.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 19.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 19.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen Nichtvorlie- gen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zu beweisen.

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Samples: agentur-ketelhut.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 32.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs­ nehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 32.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh­ mers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.wgv.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 34.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 34.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigtbe- rechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprichtent- spricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.helvetia.com

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 4.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 vorsätzlich 4.2.1 vor- sätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.stadtmusik-loeffingen.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 21.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 21.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 16.6.1 18.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 16.3.1 Paragraf 18.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

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Samples: www.smarteo.cz