Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versiche- rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver- pflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach B - 5.2 a) vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
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Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. a) Tritt Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versiche- rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver- pflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach B - 5.2 a) vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
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