Common use of Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung Clause in Contracts

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 9.5.1. Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsneh- mer seine Pflichten nach Nr. 9.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi- cherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsneh- mer zu beweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.janitos.de, www.janitos.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 9.5.1. 12.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Nr. 9.2.1 vorsätzlich Ziffer 12.2.1 vor- sätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi- cherer Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsneh- mer Versi- cherungsnehmer zu beweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.mystorage.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 9.5.1. 8.4.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Nr. 9.2.1 Ziffer 8.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi- cherer Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer zu beweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.firmenich-yacht.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 9.5.1. 12.4.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Nr. 9.2.1 Ziffer 12.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi- cherer Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer zu beweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.adac.de

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 9.5.1. 7.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer/Versicherte seine Pflichten nach Nr. 9.2.1 Ziffer 7.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/Versicherte diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi- cherer Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers/Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer/Versicherte zu beweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. 9.5.1. 5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Nr. 9.2.1 2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi- cherer Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer zu beweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.itzehoer.de