Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist XLICSE nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 17.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist XLICSE berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 17.2 Abs. 1 und Abs. 2 ist XLICSE für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige der XLICSE hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Xxxxxx 17.5 a Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht der XLICSE bleibt bestehen, wenn ihr die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht der XLICSE bleibt bestehen, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung der XLICSE abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder wenn XLICSE statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine ihren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist XLICSE AXA ART nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 17.1 19.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist XLICSE AXA ART berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer zu beweisen.
b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 17.2 Abs. 1 19.2, Abs.1 und Abs. 2 ist XLICSE AXA ART für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintrittein- tritt, zu dem die Anzeige der XLICSE AXA ART hätte zugegangen zugegan- gen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Xxxxxx 17.5 a 19.5a, Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht der XLICSE AXA ART bleibt bestehen, wenn ihr die Gefahrerhöhung zu dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem ihr die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.
c) Die Leistungspflicht der XLICSE AXA ART bleibt bestehen, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht Leistungs- pflicht war oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles Versi- cherungsfalles die Frist für die Kündigung der XLICSE AXA ART abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder wenn XLICSE AXA ART statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine ihren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist XLICSE AXA ART nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 17.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist XLICSE AXA ART berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu beweisen.
b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 17.2 Abs. 1 und Abs. 2 ist XLICSE AXA ART für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige der XLICSE AXA ART hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Xxxxxx 17.5 a Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht der XLICSE AXA ART bleibt bestehen, wenn ihr die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.
c) Die Leistungspflicht der XLICSE AXA ART bleibt bestehen, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung der XLICSE AXA ART abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder wenn XLICSE AXA ART statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine ihren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist XLICSE AXA ART nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach Ziffer 17.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist XLICSE AXA ART berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer zu beweisen.
b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 17.2 Abs. 1 und Abs. 2 ist XLICSE AXA ART für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige der XLICSE AXA ART hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Xxxxxx 17.5 a Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht der XLICSE AXA ART bleibt bestehen, wenn ihr die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.
c) Die Leistungspflicht der XLICSE AXA ART bleibt bestehen, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht Leistungs- pflicht war oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles Versi- cherungsfalles die Frist für die Kündigung der XLICSE AXA ART abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder wenn XLICSE AXA ART statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine ihren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Museen