Leistungsgrenze. Die Leistungen aus der Kaskoversicherung und der Differenzkasko sind in jedem Fall durch den Neupreis des versicherten Fahrzeugs begrenzt. Wie sich der Neupreis ermittelt, können Sie Ziffer 1.5.1 (4) des Bausteins Kasko Ihrer AKB entnehmen. Eine in der Kaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung min- dert diese Leistungsgrenze.
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Leistungsgrenze. Die Leistungen aus der Kaskoversicherung und der Differenzkasko sind in jedem je- dem Fall durch den Neupreis des versicherten Fahrzeugs begrenzt. Wie sich der Neupreis ermittelt, können Sie Ziffer 1.5.1 (4) des Bausteins Kasko Ihrer AKB entnehmen. Eine in der Kaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung min- dert mindert diese Leistungsgrenze.
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Leistungsgrenze. Die Leistungen aus der Kaskoversicherung und der Differenzkasko sind in jedem je- dem Fall durch den Neupreis des versicherten Fahrzeugs begrenzt. Wie sich der Neupreis ermittelt, können Sie Ziffer 1.5.1 (4) des Bausteins Kasko Ihrer AKB Absatz 4 entnehmen. Eine in der Kaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung min- dert mindert diese LeistungsgrenzeLei- stungsgrenze.
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