Common use of Leistungsmodule Clause in Contracts

Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: in Form von Beratungsgesprächen und Unterstützungsarbeit in der Herkunftsfamilie oder in der Einrichtung. Diese beinhaltet insbesondere: Die Ressourcen des gesamten Familiensystems werden wertschätzend und respektvoll betrachtet und es werden Stärken des Familiensystems in Mittelpunkt gesetzt. Durch die Betreuung in den Tagesgruppen wird für die jungen Menschen eine geregelte Tagesstruktur ermöglicht und es werden neue Verhaltensweisen eingeübt, dadurch wird das häusliche Milieu stabilisiert. Durch die Entlastung der familiären Krisensituation durch die sozialpädagogische Betreuung in den Tagesgruppen ist eine neue Betrachtung der Familienstruktur gegeben, dies eröffnet allen Beteiligten neue Chancen und neue Handlungsfelder. Hausbesuche und aufsuchende Beratung und Betreuung der jungen Menschen und ihrem Umfeld werden durchgeführt. Diese Beratungen dienen zur Stabilisierung der häuslichen Situation und den Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen; damit sind sie ein Bestandteil des Leistungsangebotes. Einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten umfasst das Modul 6 Stunden pro Monat und Familie. Das Modul ist aufgrund des gesetzlichen Auftrages der Tagesgruppe verbindlich mit dem Regelangebot verknüpft und deshalb nicht im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII zu- oder abwählbar. Berechnung: 6 Stunden x 16 Familien x 12 Monate = 0,74 VK Anfragemodalitäten, das Aufnahmeverfahren und das Hilfeplanverfahren sind durch ein Qualitätsentwicklungsverfahren festgelegt und umfassen auch interne Vereinbarungen zum Kinderschutz, Umgang mit sexuellem Missbrauch, Umgang mit Gewalt, Umgang mit Sucht. Darüber hinaus besteht eine gesonderte Vereinbarung mit dem Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg zum Thema Kinderschutz. Die Prozessqualität ist anhand verschiedener Arbeitshilfen systematisiert. Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich • Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte • Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte • Sonstige Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte • Pädagogische und therapeutische Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal • Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots, sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlichen Xxxxxx, Stadt Freiburg, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist, abgeschlossen. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

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Leistungsmodule. Es werden keine Leistungsmodule vereinbart Das vorliegende Leistungsangebot umfasst folgende Qualitätsstandards: Die Leistungsmodule nach § 2 Absständige Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Leistungen und der damit verbundenen Arbeitsabläufe und Verfahren ist tägliche Auf- gabe von allen Mitarbeitenden auf allen Ebenen der pädagogischen Bereiche. 5 beinhalten folgende Leistungen: in Form von Beratungsgesprächen Zentrale Standards und Unterstützungsarbeit Schlüsselprozesse wurden in der Herkunftsfamilie oder mit dem Landkreis geschlosse- nen Qualitätsentwicklungsvereinbarung festgehalten und beschlossen. Die QEV schließt geregelte Vorgehensweisen zum Beschwerdemanagement ein. Die Qualitätsgrundsätze finden ihre Umsetzung auf den verschiedenen Organisations- ebenen und in den Organisationsformen des Trägers. Zu diesen zählen regelmäßige Teambesprechungen, die kontinuierliche Fachberatung des Teams, Arbeitskreise zu Be- teiligungskonzepten und zu Schutzkonzepten, Qualifizierungsangebote für die Mitarbei- ter sowie die Präsenz und Mitwirkung des Trägers in verschiedenen Qualitätszirkeln. Mit dem vorliegenden Leistungsangebot verpflichtet sich der Xxxxxx zu den mit dem ört- lichen Xxxxxx vereinbarten Qualitätsstandards. Diese sind in der Einrichtung. Diese beinhaltet insbesondere: Die Ressourcen des gesamten Familiensystems werden wertschätzend und respektvoll betrachtet und es werden Stärken des Familiensystems in Mittelpunkt gesetzt. Durch die Betreuung in den Tagesgruppen wird für die jungen Menschen eine geregelte Tagesstruktur ermöglicht und es werden neue Verhaltensweisen eingeübtQualitätsentwicklungs- vereinbarung niedergefasst, dadurch wird das häusliche Milieu stabilisiert. Durch die Entlastung welche der familiären Krisensituation durch die sozialpädagogische Betreuung in den Tagesgruppen ist eine neue Betrachtung der Familienstruktur gegeben, dies eröffnet allen Beteiligten neue Chancen und neue Handlungsfelder. Hausbesuche und aufsuchende Beratung und Betreuung der jungen Menschen und ihrem Umfeld werden durchgeführt. Diese Beratungen dienen zur Stabilisierung der häuslichen Situation und den Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen; damit sind sie ein Bestandteil des Leistungsangebotes. Einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten umfasst das Modul 6 Stunden pro Monat und Familie. Das Modul ist aufgrund des gesetzlichen Auftrages der Tagesgruppe verbindlich Xxxxxx mit dem Regelangebot verknüpft und deshalb nicht im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII zu- oder abwählbar. Berechnung: 6 Stunden x 16 Familien x 12 Monate = 0,74 VK Anfragemodalitäten, das Aufnahmeverfahren und das Hilfeplanverfahren sind durch ein Qualitätsentwicklungsverfahren festgelegt und umfassen auch interne Vereinbarungen zum Kinderschutz, Umgang mit sexuellem Missbrauch, Umgang mit Gewalt, Umgang mit Sucht. Darüber hinaus besteht eine gesonderte Vereinbarung mit dem Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg zum Thema KinderschutzRhein-Neckar-Kreis getroffen hat. Die Prozessqualität Qualitätsentwicklungsvereinbarung wird regelmäßig fortgeschrieben. Die letzte Aktualisierung ist anhand verschiedener Arbeitshilfen systematisiertseit Xxxx 2014 wirksam. Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen Anforderun- gen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte". Die Qualifikation umfasst im Bereich Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte • Sonstige sonstige Fachkräfte Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädagogische und therapeutische Fachkräfte Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal • Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen. Berufspro- filen und sonstige Kräfte Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots, Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlichen Xxxxxx, Stadt Freiburg, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist, örtlich zu- ständigen Xxxxxx abgeschlossen. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich wirt- schaftlich sind.

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Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: in Form von Beratungsgesprächen und Unterstützungsarbeit in der Herkunftsfamilie oder in der Einrichtung. Diese beinhaltet insbesondere: Die Ressourcen des gesamten Familiensystems werden wertschätzend und respektvoll betrachtet und es werden Stärken des Familiensystems in Mittelpunkt gesetzt. Durch Modul 1 Text Modul 2 Text Leistungsmodul Kinderbetreuung (sofern dies keine ergänzende Leistung ist) Das Modul umfasst die Betreuung in den Tagesgruppen wird für die jungen Menschen eine geregelte Tagesstruktur ermöglicht und es werden neue Verhaltensweisen eingeübtder Kinder während der schul-, dadurch wird das häusliche Milieu stabilisiertausbildungs- oder arbeitstäglichen Abwesenheit der Mutter/des Vaters, wenn diese nicht über sonstige Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen. Durch die Entlastung der familiären Krisensituation durch die sozialpädagogische Betreuung in den Tagesgruppen ist eine neue Betrachtung der Familienstruktur gegeben, dies eröffnet allen Beteiligten neue Chancen und neue HandlungsfelderDabei sind mögliche Synergieeffekte zu berücksichtigen. Hausbesuche und aufsuchende Beratung und Betreuung der jungen Menschen und ihrem Umfeld werden durchgeführt. Diese Beratungen dienen zur Stabilisierung der häuslichen Situation und den Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen; damit sind sie ein Bestandteil Es beinhaltet: Text § 8 Qualität des Leistungsangebotes. Einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten Leistungsangebotes Das vorliegende Leistungsangebot umfasst das Modul 6 Stunden pro Monat und Familie. Das Modul ist aufgrund folgende Qualitätsstandards: Text § 9 Qualifikation des gesetzlichen Auftrages der Tagesgruppe verbindlich mit dem Regelangebot verknüpft und deshalb nicht im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII zu- oder abwählbar. Berechnung: 6 Stunden x 16 Familien x 12 Monate = 0,74 VK Anfragemodalitäten, das Aufnahmeverfahren und das Hilfeplanverfahren sind durch ein Qualitätsentwicklungsverfahren festgelegt und umfassen auch interne Vereinbarungen zum Kinderschutz, Umgang mit sexuellem Missbrauch, Umgang mit Gewalt, Umgang mit Sucht. Darüber hinaus besteht eine gesonderte Vereinbarung mit dem Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg zum Thema Kinderschutz. Die Prozessqualität ist anhand verschiedener Arbeitshilfen systematisiert. Personals Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich Gruppenpädagogischer Dienst: Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte Sonstige Fachkräfte Leitung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädagogische und therapeutische Fachkräfte Verwaltung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal Sonstige Bereiche: Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in und sonstige Kräfte. § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung Der öffentliche Xxxxxx arbeitet mit dem hier beschriebenen Angebot unter den freien Xxxxxx der Jugendhilfe zum Wohl der in diesem Vertrag beschriebenen VoraussetzungenLeistungsangebot betreuten Menschen partnerschaftlich zusammen. Er beachtet die Selbstständigkeit des Leistungserbringers in der Zielsetzung, bei der Durchführung der hier vereinbarten Aufgaben und in der Gestaltung seiner Organisationsstruktur. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots, Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlichen Xxxxxx, Stadt Freiburg, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist, örtlich zuständigen Xxxxxx abgeschlossen. § 11 Gewährleistung Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

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Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: in Form von Beratungsgesprächen und Unterstützungsarbeit in der Herkunftsfamilie oder in der Einrichtung. Diese beinhaltet insbesondere: Die Ressourcen des gesamten Familiensystems werden wertschätzend und respektvoll betrachtet und es werden Stärken des Familiensystems in Mittelpunkt gesetzt. Durch Modul 1 Text Modul 2 Text Leistungsmodul Kinderbetreuung (sofern dies keine ergänzende Leistung ist) Das Modul umfasst die Betreuung in den Tagesgruppen wird für die jungen Menschen eine geregelte Tagesstruktur ermöglicht und es werden neue Verhaltensweisen eingeübtder Kinder während der schul-, dadurch wird das häusliche Milieu stabilisiertausbildungs- oder arbeitstäglichen Abwesenheit der Mutter/des Vaters, wenn diese nicht über sonstige Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen. Durch die Entlastung der familiären Krisensituation durch die sozialpädagogische Betreuung in den Tagesgruppen ist eine neue Betrachtung der Familienstruktur gegeben, dies eröffnet allen Beteiligten neue Chancen und neue HandlungsfelderDabei sind mögliche Synergieeffekte zu berücksichtigen. Hausbesuche und aufsuchende Beratung und Betreuung der jungen Menschen und ihrem Umfeld werden durchgeführt. Diese Beratungen dienen zur Stabilisierung der häuslichen Situation und den Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen; damit sind sie ein Bestandteil Es beinhaltet: Text § 8 Qualität des Leistungsangebotes. Einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten Leistungsangebotes Das vorliegende Leistungsangebot umfasst das Modul 6 Stunden pro Monat und Familie. Das Modul ist aufgrund folgende Qualitätsstandards: Text § 9 Qualifikation des gesetzlichen Auftrages der Tagesgruppe verbindlich mit dem Regelangebot verknüpft und deshalb nicht im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII zu- oder abwählbar. Berechnung: 6 Stunden x 16 Familien x 12 Monate = 0,74 VK Anfragemodalitäten, das Aufnahmeverfahren und das Hilfeplanverfahren sind durch ein Qualitätsentwicklungsverfahren festgelegt und umfassen auch interne Vereinbarungen zum Kinderschutz, Umgang mit sexuellem Missbrauch, Umgang mit Gewalt, Umgang mit Sucht. Darüber hinaus besteht eine gesonderte Vereinbarung mit dem Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg zum Thema Kinderschutz. Die Prozessqualität ist anhand verschiedener Arbeitshilfen systematisiert. Personals Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen Anforde­rungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich Pädagogischer Dienst bzw. betreuende Fachkräfte: Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte Sonstige Fachkräfte Leitung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädagogische und therapeutische Fachkräfte Verwaltung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal Sonstige Bereiche: Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in und sonstige Kräfte. § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung Der öffentliche Xxxxxx arbeitet mit dem hier beschriebenen Angebot unter den freien Xxxxxx der Jugendhilfe zum Wohl der in diesem Vertrag beschriebenen VoraussetzungenLeistungsangebot betreuten Menschen partnerschaftlich zusammen. Er beachtet die Selbstständigkeit des Leistungserbringers in der Zielsetzung, bei der Durchführung der hier vereinbarten Aufgaben und in der Gestaltung seiner Organisati­onsstruktur. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der LeistungsfähigkeitLeistungsfähig­keit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots, Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlichen Xxxxxx, Stadt Freiburg, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist, örtlich zuständigen Xxxxxx abgeschlossen. § 11 Gewährleistung Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

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