Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung. Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung nicht ursächlich war - für die Feststellung des Versicherungsfalls, - für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung. Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtetverpflich- tet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung nicht ursächlich war - weder für die Feststellung des Versicherungsfalls, - Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer LeistungspflichtLeis- tungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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