Fälligkeit und Zahlung. Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt . gemäß Anlage Nr. .
Fälligkeit und Zahlung. 7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware
Fälligkeit und Zahlung. Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Fälligkeit und Zahlung. Die Prämien der von Ihnen gewählten Versicherungen sind in Ihrer Police aufgeführt und für jedes Versicherungs- jahr bei Fälligkeit im Voraus zu bezahlen. Für die termin- gerechte Bezahlung innerhalb von 30Tagen nach der Fällig- keit sind wir Ihnen dankbar. Andernfalls versenden wir auf Ihre Kosten eine Mahnung und gewähren eine Nachfrist von 14 Tagen. Bleibt diese ohne Erfolg, ruht unsere Leis- tungspflicht bis zur vollständigen Bezahlung der Prämie samt Zinsen und Kosten.
Fälligkeit und Zahlung. 8.1 Jede Rechnung ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart worden ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zur Zahlung fällig.
8.2 Nach Ablauf dieser Frist liegt Zahlungsverzug vor. Während des Verzuges berechnen wir 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) auf die Geldschuld. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden im Einzelfall nachzuweisen und geltend zu machen. Im Einzelfall gewährte Zahlungsaufschübe beseitigen nicht den Eintritt des Zahlungsverzuges.
8.3 Schecks, Wechsel und Tratten werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen.
8.4 Aufrechnungen gegenüber der Kaufpreisforderung sind nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
8.5 Ein Lastschrifteinzug (SEPA) wird durch uns in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Käufer vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/“Pre- Notification“). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall, von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Käufer im Zeitraum zwischen der Erstellung der Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erhalten hat bzw. einzelne Transaktionen storniert wurden. Der Käufer ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch uns eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Käufer im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Die durch eine Nichteinlösung entstehenden Kosten trägt im Falle seines Verschuldens der Käufer. Entsprechendes gilt für die Kosten einer Rückbuchung der Lastschrift.
8.6 Zahlungsverzug, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens, Veränderung oder Auflösung der Firma berechtigen uns, vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen. Noch nicht fällige Rechnungsbeträge werden in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.
8.7 Nach unserer Xxxx können wir in solchen Fällen von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurück...
Fälligkeit und Zahlung. Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum des laufenden Jahres. einmalig zum . gemäß Anlage Nr. . Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Fälligkeit und Zahlung. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Der Kaufpreis ist in Euro an Grisebach zu entrichten. Schecks und andere unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber ange nommen. Eine Begleichung des Kaufpreises durch Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiges Kursrisiko sowie alle Bankspesen zulasten des Käufers.
Fälligkeit und Zahlung. Die Gebühr für den Nutzungszeitraum ist monatlich zu entrichtender Nutzer/Die Nutzerin ermächtigt die Golf Lounge, die an die Golf Lounge zu entrichtende Zahlung gemäß Ziffer 1. dieser Bedingungen, bei Fälligkeit zu Lasten seines Xxxxxx per Lastschrift einzuziehen. Bei erfolglosem Lastschrifteinzug, zum Beispiel durch Nichtdeckung des Xxxxxx, trägt der Nutzer/die Nutzerin die Gebühren in Höhe von Euro 10,00. Wird die jeweilige Nutzungsgebühr nicht gezahlt, hat die Golf Lounge ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Fälligkeit und Zahlung. Der Kaufpreis ist innerhalb von einer Woche ab Zugang der Rech- nung von Grisebach zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis ist in Euro an Grisebach zu entrichten. Schecks und andere unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber ange- nommen. Eine Begleichung des Kaufpreises durch Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiges Kursrisiko sowie alle Bankspesen zulasten des Käufers.
Fälligkeit und Zahlung. Die Servicepauschale ist fällig monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals jährlich bis zum des laufenden Jahres einmalig zum gemäß Anlage Nr. und abweichend von Ziffer 13.6 EVB-IT Service-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer Rechnung zu zahlen. Vergütungen nach Aufwand und für Ersatzgegenstände* sind abweichend von Ziffern 13.6 der EVB-IT Service- AGB Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.