Leistungszeiten Musterklauseln

Leistungszeiten. Die Durchführung der Leistungen erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten, d. h. Montag bis Xxxxxxx zwi- schen 8.00 und 16.00 Uhr. Bei auf Wunsch des Kunden außerhalb dieser Zeit durchgeführten Leistungen, wer- den die Mehrkosten (Lohnzuschläge) dem Kunden ge- sondert berechnet.
Leistungszeiten. Soweit im Vertrag Termine nicht ausdrücklich als verbindlich (Fixtermin) vereinbart sind, sind die Leistungszeiten unverbindlich.
Leistungszeiten. Der NECOTEK erbringt sämtliche Leistungen während seiner üblichen Geschäftszeiten. Eine darüberhinausgehende Leistungsverpflichtung in Hinblick auf Verfügbarkeit besteht nur bei ausdrücklicher zusätzlicher Vereinbarung.
Leistungszeiten. Hubdrive sichert eine Reaktionszeit von 2 Werktage nach Übermittlung der Störung zu.
Leistungszeiten. Der DIGIHAUS GMBH erbringt sämtliche Leistungen während seiner üblichen Geschäftszeiten. Eine darüber hinausgehende Leistungsverpflichtung in Hinblick auf Verfügbarkeit besteht nur bei ausdrücklicher zusätzlicher Vereinbarung.
Leistungszeiten. Der IT4YOU erbringt sämtliche Leistungen während seiner üblichen Geschäftszeiten. Eine darüber hinausgehende Leistungsverpflichtung in Hinblick auf Verfügbarkeit besteht nur bei ausdrücklicher zusätzlicher Vereinbarung.
Leistungszeiten. 11.1 Ist die Leistung TDAs von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belie- ferung mit Daten von dritter Seite abhängig, so ist TDA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Leistungszeiten entsprechend zu verlängern, sofern TDA nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig mit solchen Daten beliefert wurde und es TDA nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise möglich ist, die notwendigen Daten von anderer Seite zu beschaffen.
Leistungszeiten. 6.1 Von c.a.p.e. IT im Angebot genannte Leistungszeiten dienen beiden Parteien als Orientierung über die zu erwartenden Leitungszeiträume. Fixtermine sind sie nur dann, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
Leistungszeiten. Die MED LaborUnion GmbH wird ihre Laborleis- tungen und sonstigen Leistungen und Lieferungen innerhalb der zugesagten Leistungszeiten erbringen. Gleichwohl sind die genannten Leistungszeiten nur annähernd. Bei Warenlieferungen beginnt die Liefer- frist mit der verbindlichen Auftragsbestätigung. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebs- schwierigkeiten, Betriebseinschränkungen und Be- triebsstilllegungen, Produktionsstörungen und unvor- hersehbare Versandschwierigkeiten und dergleichen Ereignisse sowie gleichartige Fälle, die die mit der Dienstleistung oder der Herstellung der Ware betrau- ten Einrichtungen betreffen, verlängern die Leistungs- frist. Sie befreien die MED LaborUnion GmbH während der Dauer der Störung und deren Auswirkung von der Leistungspflicht und führen nicht zum Verzug. Ist die MED LaborUnion GmbH in Verzug, so be- stimmen sich die Rechte und Pflichten des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenser- satzansprüche bestimmen sich nach Ziff. 10. Die Haf- tung für Mehrkosten aufgrund von Drittbeschaffung oder für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Leistungszeiten. 7.1 Die Vereinbarung von Leistungsfristen und -terminen bedarf der Schriftform. Leistungsfristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher von der Manz AG schriftlich als verbind- lich bezeichnet werden.