Common use of Liability for Defects Clause in Contracts

Liability for Defects. 1. Any properties of the goods, in particular their grade, size and classification shall be primarily determined in accordance with the contractually agreed quality of the goods, in particular with any agreed DIN and EN standards or Data sheets or other agreed technical provisions. Any reference made to such standards and similar rules, to inspection documents according to EN 10204 and similar certificates as well as to grade, classification, size, measure and usability of the goods shall not constitute any warranties or guarantees. The same shall apply to declarations of conformity and similar markings such as CE and GS. 2. We shall not assume liability for the suitability of the goods for the use stipulated in the contract, unless expressly confirmed in text form. 3. Insofar as the goods have the agreed quality in accordance with para.1 above or are suitable for the use assumed under the contract and confirmed by us in accordance with para. 2 above, the Buyer is not entitled to invoke the goods may not be suitable for normal use or have a quality which is usual for goods of this type and which the Buyer expected. In this respect, our liability is excluded in accordance with section XI of these Conditions 4. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: • Der Kunde hat die Obliegenheit, die für die jeweilige Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns Mängel der Ware unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringens der Ware zählen zu den für den Einbau oder das Anbringen maßgeblichen Eigenschaften auch die inneren Eigenschaften der Ware. Die Untersuchungsobliegenheit besteht auch dann, wenn eine Prüfbescheinigung oder ein sonstiges Materialzertifikat mitgeliefert wurde. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht unverzüglich nach Ablieferung entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. • Soweit es der Kunde im Falle eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die für den vorgesehenen Verwendungszweck maßgeblichen Eigenschaften der Ware zumindest stichprobenartig vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu untersuchen (z.B. durch Funktionstests oder einen Probeeinbau), stellt dies im Verhältnis zu uns eine besonders schwere Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit) dar. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Kunden in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. 5. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern, oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich und / oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.

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Liability for Defects. 1. Any properties of the goods, in particular their grade, size and classification shall be primarily determined in accordance with the contractually agreed quality of the goods, in particular with any agreed DIN and EN standards or Data sheets or other agreed technical provisions. Any reference made to such standards and similar rules, to inspection documents according to EN 10204 and similar certificates as well as to grade, classification, size, measure and usability of the goods shall not constitute any warranties or guarantees. The same shall apply to declarations of conformity and similar markings such as CE and GS. 2. We shall not assume liability for the suitability of the goods for the use stipulated in the contract, unless expressly confirmed in text form. 3. Insofar as the goods have the agreed quality in accordance with para.1 above or are suitable for the use assumed under the contract and confirmed by us in accordance with para. 2 above, the Buyer is not entitled to invoke the goods may not be suitable for normal use or have a quality which is usual for goods of this type and which the Buyer expected. In this respect, our liability is excluded in accordance with section eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen dieser Art üblich ist und die der Kunde erwartet hat. Insoweit ist unsere Haftung nach Maßgabe des Abschnitts XI of these Conditionsdieser Bedingungen ausgeschlossen. 4. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: • Der Kunde hat die Obliegenheit, die für die jeweilige Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns Mängel der Ware unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringens der Ware zählen zu den für den Einbau oder das Anbringen maßgeblichen Eigenschaften auch die inneren Eigenschaften der Ware. Die Untersuchungsobliegenheit besteht auch dann, wenn eine Prüfbescheinigung oder ein sonstiges Materialzertifikat mitgeliefert wurde. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht unverzüglich nach Ablieferung entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. • Soweit es der Kunde im Falle eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die für den vorgesehenen Verwendungszweck maßgeblichen Eigenschaften der Ware zumindest stichprobenartig vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu untersuchen (z.B. durch Funktionstests oder einen Probeeinbau), stellt dies im Verhältnis zu uns eine besonders schwere Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit) dar. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Kunden in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. 5. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern, oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich und / oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zuexcluded in accordance with section XI of these Conditions.

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Liability for Defects. 1. Any properties of the goods, in particular their grade, size and classification shall be primarily determined in accordance with the contractually agreed quality of the goods, in particular with any agreed DIN and EN standards or Data sheets or other agreed technical provisions. Any reference made to such standards and similar rules, to inspection documents according to EN 10204 and similar certificates as well as to grade, classification, size, measure and usability of the goods shall not constitute any warranties or guarantees. The same shall apply to declarations of conformity and similar markings such as CE and GS. 2. We shall not assume liability for the suitability of the goods for the use stipulated in the contract, unless expressly confirmed in text form. 3. Insofar as the goods have the agreed quality in accordance with para.1 above or are suitable for the use assumed under the contract and confirmed by us in accordance with para. 2 above, the Buyer is not entitled to invoke the goods may not be suitable for normal use or have a quality which is usual for goods of this type and which the Buyer expected. In this respect, our liability is excluded in accordance with section eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen dieser Art üblich ist und die der Kunde erwartet hat. Insoweit ist unsere Haftung nach Maßgabe des Abschnitts XI of these Conditionsdieser Bedingungen ausgeschlossen. 4. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: • Der Kunde hat die Obliegenheit, die für die jeweilige Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns Mängel der Ware unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringens der Ware zählen zu den für den Einbau oder das Anbringen maßgeblichen Eigenschaften auch die inneren Eigenschaften der Ware. Die Untersuchungsobliegenheit besteht auch dann, wenn eine Prüfbescheinigung oder ein sonstiges Materialzertifikat mitgeliefert wurde. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht unverzüglich nach Ablieferung entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. • Soweit es der Kunde im Falle eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die für den vorgesehenen Verwendungszweck maßgeblichen Eigenschaften der Ware zumindest stichprobenartig vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu untersuchen (z.B. durch Funktionstests oder einen Probeeinbau), stellt dies im Verhältnis zu uns eine besonders schwere Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit) dar. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Kunden in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. 5. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern, oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich und / oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zuexcluded in accordance with section XI of these conditions.

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