Gerichtsstand, Rechtswahl Musterklauseln

Gerichtsstand, Rechtswahl. 13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Xxxxxxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Sitz. 13.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand, Rechtswahl. 14.1 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist für alle aus dem Vertragsverhält- nis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Ge- schäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 14.2 Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Die Anwendung der CISG (Convention on Contracts for the Inter- national Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand, Rechtswahl. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für den Hauptsitz von Xxxxx sachlich zuständige Gericht vereinbart. Xxxxx ist jedoch berechtigt, nach ihrer Xxxx den Käufer auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht (CISG) werden hiermit aus- geschlossen.
Gerichtsstand, Rechtswahl. 1. Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Traunstein (Deutschland). 2. Der Vertrag einschließlich dessen Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand, Rechtswahl. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag entstehenden Streitigkeiten gilt Oberdiessbach, Kanton Bern. Sämtliche Verträge der Vogt AG unterstehen dem Schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
Gerichtsstand, Rechtswahl. 13.1 Für diese Bedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das auf inländische Vertragsparteien anwendbare deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Abweichend unterliegen die Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 7 dem Recht am jeweiligen Lager- oder Aufstellungsort der Sache, sollte demgemäß die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam sein. 13.2 Für den gemäß Ziffer 1.1 angesprochenen Adressatenkreis ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Augsburg. Wir sind auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Besondere Regelungen für Werkleistungen. Hat uns der Besteller mit der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Ware beauftragt, geltend ergänzend die folgenden Bestimmungen. of Xxxx 2022
Gerichtsstand, Rechtswahl. 16.1. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen ausdiesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG). 16.2. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Bern als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Gerichtsstand, Rechtswahl. 8.1 Für Mieter, die Kaufleute sind, ist der Gerichtsstand der Sitz des Ver- mieters. 8.2 Gleiches gilt für Mieter, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im In- land haben oder nach Vertragsschluss Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf- enthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegen oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 8.3 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Datum: Unterschrift Mieter: 1. Schließfachinhaber (Mieter) ✓ Gezeichnet, Schließfach Mietvertrag auf Seite 1, Punkt 1 Mieter. Bitte handschriftlich Name und Geburtsdatum: 2. Legitimation mit Personalausweis oder Reisepass. mit Schließfach Passwort. Schließfach Passwort: ✓ Bevollmächtigten wird das Kennwort vom Schließfachinhaber mittgeteilt. ✓ Bitte teilen Sie uns neue Ausweisdaten selbständig und zeitnah mit.
Gerichtsstand, Rechtswahl. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz des Bestellers.
Gerichtsstand, Rechtswahl. Gerichtsstand ist Braunau am Inn. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.