Gerichtsstand, Rechtswahl Musterklauseln

Gerichtsstand, Rechtswahl. 13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Xxxxxxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Sitz.
Gerichtsstand, Rechtswahl. 14.1 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist für alle aus dem Vertragsverhält- nis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Ge- schäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Gerichtsstand, Rechtswahl. 1. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN- Kaufrechts (CiSG).
Gerichtsstand, Rechtswahl. 1. Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Traunstein (Deutschland).
Gerichtsstand, Rechtswahl. 13.1 Für diese Bedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das auf inländische Vertragsparteien anwendbare deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Abweichend unterliegen die Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 7 dem Recht am jeweiligen Lager- oder Aufstellungsort der Sache, sollte demgemäß die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam sein.
Gerichtsstand, Rechtswahl. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag entstehenden Streitigkeiten gilt Oberdiessbach, Kanton Bern. Sämtliche Verträge der Vogt AG unterstehen dem Schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
Gerichtsstand, Rechtswahl. 18.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und uns gilt, auch wenn dieser seinen Firmensitz im Ausland hat, das Recht der Republik Österreich. Das Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand, Rechtswahl. Gerichtsstand ist Braunau am Inn. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
Gerichtsstand, Rechtswahl. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz des Bestellers.
Gerichtsstand, Rechtswahl. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Sitz der SPEDIVENTA Transport & Logistik GmbH, 00000 Xxxxxx, HRB-Nr. 202363, Geschäftsführer Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Eike-X. Xxxxxxxxx. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.