Common use of Liability for Defects Clause in Contracts

Liability for Defects. 9.1 The warranty rights of the customer require that the customer has properly fulfilled his obligations of examination and notification of defects under § 377 HGB. Defects or false deliveries must be nachgekommen ist. Mängel und Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen die Gewährleistungsansprüche und alle weitern Ansprüche gem. §377 HGB. 9.2 Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. 9.3 Mangels abweichender Vereinbarungen sind handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare, Abweichungen der Qualität, Farbe, Länge, oder der Ausrüstung keine Mängel. Das Gleiche gilt für den üblichen Verschleiß. 9.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, erfolgt nach unserer Xxxx Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen für Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9.5 Schlägt die Nacherfüllung oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung für diese Bestellung zu verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. 9.6 Bei wesentlichen Fremderzeugnissen sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche zu beschränken, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht notified to us in writing immediately, however no later than 10 days after receipt of the goods, defects not apparent upon inspection must be notified within 3 days after discovery. If these deadlines are exceeded, the guarantee claims and all other claims expire under §377 HGB.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liability for Defects. 9.1 6.1 The warranty customer shall only be entitled to rights of the customer require that arising from defects if the customer has properly fulfilled his duly complied with their inspection obligations of examination and notification the obligations to notify of defects under § in accordance with Section 377 HGBof the German Civil Code. Defects or false deliveries must be nachgekommen ist. Mängel Obvious General Terms and Conditions of the Brühl Safety GmbH / Brühl Safety Doors GmbH 6.2 Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, soweit diese auf nach- folgende Gründe zurückzuführen sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwen- dung, fehlerhafte Montage, fehlerhafter Zusammenbau, fehlerhafte elektrische Installation oder fehlerhafter Anschluss der Schnittstelle sowie Nichtbeachtung unserer Montage- und Falschlieferungen sind uns unverzüglichZusammenbauanleitungen durch den Kunden oder Dritte, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt kundenseitig beigestellte Baugruppen, natürliche Abnutzung und üblicher Ver- schleiß (u. a. Kratzer, Erblindung der WareSichtfenster, bei verborgenen Mängeln spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen die Gewährleistungsansprüche und alle weitern Ansprüche gem. §377 HGB. 9.2 Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Gebrauchsspuren an den Behängen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerkealterungsbedingte Veränderungen), § 445b BGB fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangel- hafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibtz. B. Holzböden, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.Stahlunterkonst- ruktionen, Fußbodenheizungen), chemische, elektrochemische oder elektrische 9.3 Mangels abweichender Vereinbarungen sind handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare, Abweichungen der Qualität, Farbe, Länge, oder der Ausrüstung keine Mängel. Das Gleiche gilt für den üblichen Verschleiß. 9.4 6.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, erfolgt sind wir nach unserer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferungzur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle Für den Fall der Nacherfüllung Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, die alle zum Zwecke Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen für Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossenMaterialkosten zu tragen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, weil dass die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen Kaufsache nach einem anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers dem Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9.5 wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist dieser für den Kunden unzumutbar oder verweigert dieser die Ersatzlieferung fehlNacherfüllung, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 6.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Scha- densersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfül- lungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist der Besteller berechtigtdie Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise 6.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung für diese Bestellung zu verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. 9.6 Bei wesentlichen Fremderzeugnissen Schadenersatz- haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, fehlende Teile auf unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche zu beschränkenKosten nachzuliefern. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund unwesentlicher Mängel, die Abnahme zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 6.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.7 Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausge- schlossen. 6.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Gewährleistungsverlängerungen sind nur in Verbindung mit einem Wartungsvertrag möglich, der die in der Betriebsanleitung aufgeführten Wartungsintervalle beinhaltet. Wir behalten uns gegen das Recht vor, jeglichen Support, der sich aufgrund von uns nicht genehmigter Veränderungen jeglicher Art an den Lieferanten Toranlagen (z. B. An- und Umbauten, Verstellen der Fremderzeugnisse zustehenSteuerungsparameter) seitens des Kunden oder Dritter ergibt, es sei dennin Rechnung zu stellen. 6.9 Die Verjährungsfrist im Fall des Liefererregresses, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht notified to us in writing immediatelynach den §§ 478, however no later than 10 days after receipt of the goods479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, defects not apparent upon inspection must be notified within 3 days after discovery. If these deadlines are exceeded, the guarantee claims and all other claims expire under §377 HGBgerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

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Samples: General Terms and Conditions

Liability for Defects. 9.1 6.1 The warranty customer shall only be entitled to rights of the customer require that arising from defects if the customer has properly fulfilled his duly complied with their inspection obligations of examination and notification the obligations to notify of defects under § in accordance with Sections 377 and 381 of the German Commercial Code [Handelsgesetzbuch, HGB]. Defects or false deliveries must be nachgekommen ist. Mängel und Falschlieferungen With regard 6.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage wir nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen die Gewährleistungsansprüche und alle weitern Ansprüche gem. §377 HGB. 9.2 Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabeunserer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Für den Fall der Mangelbeseiti- gung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erfor- derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist dieser für den Kunden unzumut- 6.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche bei geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruht. 6.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuld- haft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten- den Schaden begrenzt. 6.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.7 Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig ver- schwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. 6.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, ge- rechnet ab Gefahrenübergang. Gewährleistungsverlängerungen sind nur in Verbindung mit einem Wartungsvertrag möglich, der die in der Betriebs- anleitung aufgeführten Wartungsintervalle beinhaltet. Wir behalten uns das Recht vor, jeglichen Support, der sich aufgrund von uns nicht genehmigter Veränderungen jeglicher Art an den Toranlagen (z. B. An- und Umbauten, Fehlmontage, Fehlbedienung wie Verstellen der Steuerungsparameter sowie fehlerhafte Ansteuerung des Torcontrollers) seitens des Kunden oder Dritter ergibt, in Rechnung zu stellen. 6.9 Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziff. 6.4 und 6.6 verjähren ausschließlich in den gesetzlichen Verjährungsfristen. Handelt es sich bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheitder Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhenentsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), gilt beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), insbes. § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a 438 Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibtNr. 1, gelten diese FristenAbs. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen3, §§ 444, 445b BGB). 9.3 Mangels abweichender Vereinbarungen sind handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare, Abweichungen der Qualität, Farbe, Länge, oder der Ausrüstung keine Mängel. Das Gleiche gilt für den üblichen Verschleiß. 9.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, erfolgt nach unserer Xxxx Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen für Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9.5 Schlägt die Nacherfüllung oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung für diese Bestellung zu verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. 9.6 Bei wesentlichen Fremderzeugnissen sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche zu beschränken, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht notified to us in writing immediately, however no later than 10 days after receipt of the goods, defects not apparent upon inspection must be notified within 3 days after discovery. If these deadlines are exceeded, the guarantee claims and all other claims expire under §377 HGB.

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