Liefer- und Leistungszeit. a) Die von EC Cash Direkt genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. b) Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Teillieferungen sind zulässig. c) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die EC Cash Direkt die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten von EC Cash Direkt oder deren Unterlieferanten eintreten, hat EC Cash Direkt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen EC Cash Direkt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. d) Im Übrigen kommt EC Cash Direkt erst dann in Verzug, wenn das VU EC Cash Direkt schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle des Verzuges hat das VU Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Leistungszeit. a) Die von EC Cash Direkt genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
b) Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Teillieferungen sind zulässig.
c) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die EC Cash Direkt die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten von EC Cash Direkt oder deren Unterlieferanten eintreten, hat EC Cash Direkt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen EC Cash Direkt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
d) Im Übrigen kommt EC Cash Direkt erst dann in Verzug, wenn das VU EC Cash Direkt schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle des Verzuges hat das VU Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
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