Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von der EMV GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen, die der EMV GmbH die Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Liefe- ranten der EMV GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat die EMV GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EMV GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer und die EMV GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EMV GmbH von ihren Pflichten aus dem Kauf- vertrag frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann die EMV GmbH sich nur be- rufen, wenn sie den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrich- tigt. 3. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixge- schäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die EMV GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käu- fer infolge eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs be- rechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der EMV GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der EMV GmbH ein Ver- schulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haftet die EMV GmbH dem Käufer bei Lieferverzug nach den ge- setzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertra- ges beruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Er- füllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der EMV GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht. 4. Für den Fall, dass ein von der EMV GmbH zu vertretender Lieferverzug auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht be- ruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die EMV GmbH nach den gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadens- ersatzhaftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf einen Schaden i. H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Wer- tes der zu liefernden Ware (Netto-Verkaufspreis zzgl. der Mehrwertsteuer), begrenzt ist. 5. Eine weitergehende Haftung für einen von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt. 6. Die EMV GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berech- tigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die EMV GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
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Liefer- und Leistungszeit. 1. 5.1 Liefertermine oder Fristen– fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sindwerden, sind ausschließlich unverbindliche Angabenbedürfen der Schriftform. Die von der EMV GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllenLieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrt.
2. 5.2 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Leistungsverpflichtungen der AIS alfaplan GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Hierzu zählt insbesondere die Schaffung der Installations- voraussetzungen durch den Kunden. Auftrags-änderungen durch den Kunden haben die Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen zur Folge. AIS alfaplan GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 22.09.2020
5.3 Soweit die AIS alfaplan GmbH infolge höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissenan der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert ist, wird sie für die Zeit, die der EMV GmbH notwendig ist, um den für die Lieferung wesentlich er- schweren Durchführung des Vertrags notwendigen Zustand wieder herzustellen, von ihrer Leistungspflicht entbunden. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder unmöglich machen solche Ereignisse, die – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Liefe- ranten vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der EMV AIS alfaplan GmbH oder liegen und deren Unterlieferanten eintreten –, hat Aus- wirkungen auf die EMV Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der AIS alfaplan GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertretenverhindert werden können. Sie berechtigen die EMV GmbHSoweit der AIS alfaplan GmbH Umstände bekannt werden, die Lieferung bzw. sie voraussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauerthindern werden, ist der Käufer und die EMV GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EMV GmbH von ihren Pflichten aus dem Kauf- vertrag frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann die EMV GmbH sich nur be- rufen, wenn sie den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrich- tigtKunden hierüber informieren.
3. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixge- schäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die EMV GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käu- fer infolge eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs be- rechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der EMV GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der EMV GmbH ein Ver- schulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haftet die EMV GmbH dem Käufer bei Lieferverzug nach den ge- setzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertra- ges beruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Er- füllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der EMV GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht.
4. Für den Fall, dass ein von der EMV GmbH zu vertretender Lieferverzug auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht be- ruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die EMV GmbH nach den gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadens- ersatzhaftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf einen Schaden
i. H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Wer- tes der zu liefernden Ware (Netto-Verkaufspreis zzgl. der Mehrwertsteuer), begrenzt ist.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
6. Die EMV 5.4 AIS alfaplan GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berech- tigt, soweit dies für den Kunden zumutbar istberechtigt. Diese gelten als selbständige Leistung.
7. 5.5 Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, so ist die EMV AIS alfaplan GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer Kunden über. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. AIS alfaplan GmbH macht in diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe von 35 % des Auftrags- xxxxx geltend, soweit nicht der Kunde einen geringeren bzw. AIS alfaplan GmbH einen höheren Schaden nachweist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Leistungszeit. 14.1. Liefertermine CWK ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4.2. Durch uns angegebene Lieferfristen stellen den Stand unserer internen Planungen dar. Sie sind deshalb nur dann rechtlich verbindlich, wenn sie als „verbindliche Lieferfrist“ bezeichnet sind oder Fristender Bindungswillen sich in vergleichbarer Weise ergibt. Hiernach verbindliche Lieferfristen beginnen frühestens mit Vertragsabschluss, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sindjedoch vor Klärung aller technischen, sind ausschließlich unverbindliche Angabenorganisatorischen und logistischen Fragen, welche der Mitwirkung des Kunden bedürfen. Die von der EMV GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erstLieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllenWare zur Abholung ab Werk bereit steht oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
24.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von EreignissenUnvorhergesehene Ereignisse außerhalb der bei Vertragsschluss planbaren Kontrolle des CWK, die der EMV GmbH die Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere z.B. Streik, rechtmäßige Aussperrung, unzureichende Energieversorgung, Behinderung des öffentlichen Verkehrs, Anlagenstörungen trotz ordnungsgemäßer Wartung, unvorherseh- bare Personalengpässe (z.B. durch Krankheit), Naturereignisse und ähnliche Ereignisse (einschließlich höherer Gewalt) sowie nicht vorhersehbare gesetzliche oder behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Ent- scheidungen entbinden CWK für die Zeitdauer und den Liefe- ranten der EMV GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat die EMV GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EMV GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung Umfang solcher Hindernisse zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenvon der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Wenn die Behinderung Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei CWK´s Zulieferer eintreten. CWK wird solche Hinderungs- umstände zeitnah dem Kunden mitteilen. Besteht das Hindernis zzgl. Anlaufzeit länger als drei Monate dauert4 Wochen ab Anzeige der Hinderung, ist der Käufer und die EMV GmbH berechtigt, hinsichtlich des steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht von den noch nicht erfüllten Teils vom betroffenen Kaufvertrag zurückzutretenausstehenden Lieferungen zu unter Rückabwicklung ggf. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EMV GmbH von ihren Pflichten aus dem Kauf- vertrag frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleitengeleisteter Überzahlungen. Auf die genannten Umstände kann die EMV GmbH sich nur be- rufen, wenn sie den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrich- tigtScha- densersatzansprüche sind ausgeschlossen.
34.4. Handelt es sich Zudem bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. CWK ist bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um unrichtiger Selbstbelieferung berechtigt unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entweder eine angemessene Verlängerung des Lieferzeitraums zu verlangen oder, sofern ein Fixge- schäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGBangemessenes Deckungsgeschäft nicht erzielt werden kann, haftet die EMV GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käu- fer infolge eines von der EMV GmbH vom Vertrag zurück zu vertretenden Lieferverzugs be- rechtigt ist, den Fortfall seines Interesses treten unter unmittelbarer Mitteilung an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der EMV GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der EMV GmbH ein Ver- schulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haftet die EMV GmbH dem Käufer bei Lieferverzug nach den ge- setzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertra- ges beruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Er- füllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der EMV GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht.
4. Für den Fall, dass ein von der EMV GmbH zu vertretender Lieferverzug auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht be- ruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die EMV GmbH nach den gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadens- ersatzhaftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf einen Schaden
i. H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Wer- tes der zu liefernden Ware (Netto-Verkaufspreis zzgl. der Mehrwertsteuer), begrenzt ist.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
6. Die EMV GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berech- tigt, soweit dies für den Kunden zumutbar istund geschuldeter Erstattung erbrachter Zahlungen des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die EMV GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
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Samples: Sales Contracts
Liefer- und Leistungszeit. (1. ) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von der EMV GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst.
(2) Falls REMBE® schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig Kunde eine angemessene Frist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei REMBE® oder im Fall der kalendermässig bestimmten Frist - zu erfüllengewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück- zutreten.
2. (3) Für die Dauer einer Behinderung durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse oder Streiks verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen, die der EMV GmbH die Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Liefe- ranten der EMV GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat die EMV GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EMV GmbH, die Lieferung bzw. Leistung fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenund berechtigen im Falle der Unmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt.
(4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versand- bereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, Im Übrigen ist der Käufer und die EMV GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EMV GmbH von ihren Pflichten aus dem Kauf- vertrag freinur als annähernd zu betrachten, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf dass nur bei besonderer Vereinbarung dem Kunden Rechte zustehen, sollte die genannten Umstände kann die EMV GmbH sich nur be- rufen, wenn sie den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrich- tigtLieferzeit nicht eingehalten werden.
3. Handelt es sich (5) REMBE® haftet dem Kunden bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixge- schäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die EMV GmbH Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käu- fer infolge eines Lieferverzug auf einer von der EMV GmbH REMBE® zu vertretenden Lieferverzugs be- rechtigt istvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. REMBE® ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von REMBE® zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- verletzung, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der EMV GmbH von REMBE® auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. DEA-AVB-14027/0 REMBE® GmbH Safety+Control Anschrift | Address: Xxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxx, Xxxxxxx 5 | Gefahrtragung Versand, Verpackung
(1) Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. REMBE® wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versand- weg die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei- Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden. Eine Transportversicherung hat der Kunde auf seine Kosten abzuschließen.
(2) Der Kunde trägt spätestens ab Übergabe der Ware an die Transportperson das Belade-, Transport- und Entladerisiko. Dies gilt auch, wenn REMBE® die Transportkosten übernommen hat. Bei Abholung der Lieferverzug nicht Ware durch den Kunden an der Betriebsstätte von REMBE® geht die Gefahr, z. B. der Beschädigung oder Zerstörung, bei der Entgegennahme der Ware auf einer von den Kunden über.
(3) Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Kunden durch REMBE® abgeholt, trägt die Transportgefahr der EMV GmbH Kunde. Dem Kunden ist es freigestellt, diese Gefahren zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der EMV GmbH ein Ver- schulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen istversichern. Ebenso haftet die EMV GmbH dem Käufer bei Lieferverzug nach den ge- setzlichen BestimmungenDie genannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn dieser auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertra- ges beruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Er- füllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der EMV GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruhtwir frachtfreie Lieferung zugesichert haben.
(4. Für den Fall, dass ein von der EMV GmbH zu vertretender Lieferverzug auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht be- ruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter ) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich Versendung oder Erfül- lungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die EMV GmbH nach den gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadens- ersatzhaftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf einen Schaden
i. H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Wer- tes der zu liefernden Ware (Netto-Verkaufspreis zzgl. der Mehrwertsteuer), begrenzt ist.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des KäufersAnnahme aus Gründen, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der EMV GmbH REMBE® nicht zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
6. Die EMV GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berech- tigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzugvertreten sind, so ist die EMV GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr mit dem Zugang der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer Kunden über. Versandfertig gemachte Xxxx muss der Kun- de unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Meldung, abrufen. Erfolgt kein Abruf, berechtigt uns dies, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern.
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Liefer- und Leistungszeit. (1. ) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von der EMV GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst.
(2) Falls REMBE® Xxxxxxxx schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig Kunde eine angemessene Frist – beginnend vom Tage des Eingangs der In-Verzug-Setzung in Textform bei REMBE® Kersting oder im Fall der kalendermässig bestimmten Frist – zu erfüllengewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen(3) Für die Dauer einer Behinderung durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse oder Streiks verlängern sich die der EMV GmbH die Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Liefe- ranten der EMV GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat die EMV GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EMV GmbH, die Lieferung bzw. Leistung Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenund berechtigen im Falle der Unmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt.
(4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem vereinbarten Ablauf der Liefergegenstand REMBE® Kersting verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, Im Übrigen ist der Käufer und die EMV GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EMV GmbH von ihren Pflichten aus dem Kauf- vertrag freinur als annähernd zu betrachten, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf dass nur bei besonderer Vereinbarung gegenüber dem Kunden Rechte zustehen, sollte die genannten Umstände kann die EMV GmbH sich nur be- rufen, wenn sie den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrich- tigtLieferzeit nicht eingehalten werden.
3. Handelt es sich (5) REMBE® Kersting haftet dem Kunden bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixge- schäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die EMV GmbH Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käu- fer infolge eines Lieferverzug auf einer von der EMV GmbH REMBE® Kersting zu vertretenden Lieferverzugs be- rechtigt istvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. REMBE® Kersting ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von REMBE® Kersting zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der EMV GmbH von REMBE® Kersting auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn maximal bis zur Höhe der Lieferverzug nicht auf einer von Deckungssumme der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der EMV GmbH ein Ver- schulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haftet die EMV GmbH dem Käufer bei Lieferverzug nach den ge- setzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertra- ges beruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Er- füllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der EMV GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht.
4. Für den Fall, dass ein von der EMV GmbH zu vertretender Lieferverzug auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht be- ruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die EMV GmbH nach den gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadens- ersatzhaftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf einen Schaden
i. H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Wer- tes der zu liefernden Ware (Netto-Verkaufspreis zzgl. der Mehrwertsteuer), begrenzt ist.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des KäufersHaftplichtversicherung, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehensich für Sachschäden auf 5.000.000,00 € und für Vermögensschäden auf 1.000.000,00 € je Schadensfall beläuft, bleiben unberührt.
6begrenzt. Die EMV GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berech- tigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die EMV GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.DEA-AVB-15517/3
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Samples: Sales Contracts
Liefer- und Leistungszeit. 14.1 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen durch REMBE® setzt voraus, dass der Kunde seinen Vertragspflichten seinerseits nachkommt und insbesondere etwaige Mitwirkungspflichten, deren Erfüllung für die Leistungserbringung durch REMBE® erforderlich ist, rechtzeitig erfüllt. Liefertermine Falls REMBE® schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder Fristenaus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der In-Verzug-Setzung in Textform bei REMBE® oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde be- rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht in den in §§ 323 Abs. 2 BGB, 376 HGB bestimmten Fällen.
4.2 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen (wie Verfügungen oder Anordnungen auf Bundes- oder Landesebene oder kommunaler Ebene) und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse (nicht abschließend) wie z. B. eine nationale/internationale Epidemie/Pandemie, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sindREMBE® an der Erfüllung der Vertragspflichten hindern, sind ausschließlich unverbindliche Angabenbefreien REMBE® für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die von der EMV GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen, die der EMV GmbH die Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Liefe- ranten der EMV GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat die EMV GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EMV GmbH, die Lieferung bzw. Leistung Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenWiederanlaufphase. Wenn Durch den internationalen Warenverkehr und Warenhandel sowie den Einsatz, z. B. von Personal aus den europäischen Mitgliedstaaten, gelten die Behinderung voranstehenden und nachfolgenden Regelungen auch für den Fall, dass außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Fälle höherer Gewalt auftritt und/oder von höherer Hand Verfügungen/Anordnungen oder vergleichbare Maßnahmen getroffen werden und diese Auswirkungen auf die Lieferketten von Waren und den Einsatz von Personal (z. B. durch Ausreise- und/oder Einreiseverbote) haben und REMBE® dadurch an der rechtzeitigen Leistungserbringung hindern. DEA-AVB_RSC-23018/0 Anschrift | Address: Xxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxx, Xxxxxxx Geschäftsführer | CEO: Xxxxxx Xxxxx, MBP, BA IBA USt-Id Nr. | VAT-ID: DE124281906 Amtsgericht | Court register: Arnsberg | HRB 3577 Erfüllungsort + Gerichtsstand | Place of fulfillment + legal domicile: Brilon, Germany Verkaufsbedingungen | Terms of sales: xxx.xxxxx.xx Keine der Parteien kann in einem Fall höherer Gewalt und/oder Anordnungen/Verfügungen oder vergleichbaren Maßnahmen von höhe- rer Hand Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz geltend machen. Sollte die Wirkung höherer Gewalt und/oder Anordnun- gen/Verfügungen oder vergleichbaren Maßnahmen von höherer Hand länger als drei Monate dauertanhalten, ist der Käufer und die EMV GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten. Verlängert verpflichteten sich die Lieferzeit oder wird die EMV GmbH Vertrags- parteien unverzüglich, eine Anpassung des Vertrages zu verhandeln und eine Einigung spätestens innerhalb einer Frist von ihren Pflichten aus dem Kauf- vertrag freieinem Monat ab Verlangen nur einer Partei zu erzielen. Die Verhandlungen haben auf der Grundlage des vertraglichen Risikogefüges zu erfolgen. Sollte keine Einigung erzielt werden, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann die EMV GmbH sich nur be- rufen, wenn sie jede Partei den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrich- tigt.
3. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixge- schäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die EMV GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käu- fer infolge eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs be- rechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machenVertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist sind die Haftung der EMV GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der EMV GmbH ein Ver- schulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haftet die EMV GmbH dem Käufer bei Lieferverzug bereits erbrachten und ausgeführten Leistungen nach den ge- setzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertra- ges beruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Er- füllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der EMV GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruhtVertragspreisen abzurechnen.
4. Für den Fall, dass ein von der EMV GmbH zu vertretender Lieferverzug auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht be- ruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die EMV GmbH nach den gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadens- ersatzhaftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf einen Schaden
i. H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Wer- tes der zu liefernden Ware (Netto-Verkaufspreis zzgl. der Mehrwertsteuer), begrenzt ist.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
6. Die EMV GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berech- tigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die EMV GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
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Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von der EMV GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
21.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen, die der EMV GmbH die Leistungszeiten bestimmen sich nach Vorgabe des Vertrages.
1.2. Regelmäßig erfolgt Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Liefe- ranten der EMV GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat die EMV GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EMV GmbH, die Lieferung 2 -4 Wochen nach Vertragsschluss bzw. Eingang der Auftragsbestätigung bei M-SYS IT-Solutions GmbH.
1.3. M-SYS IT-Solutions GmbH gerät, sofern die Leistung nicht nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist, nur durch eine Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Vertragspartners bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen angemessen sein, zumindest aber 14 Arbeitstage (Montag bis Xxxxxxx außer Feiertage) nicht unterschreiten. Soweit der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Beendigung des Vertrages in sonstiger Weise berechtigen soll, muss der Vertragspartner diese Folge schriftlich zusammen mit der Fristsetzung xxxxxxxx.
1.4. Soweit M-SYS IT-Solutions GmbH auf die Mitwirkung oder Information des Vertragspartners angewiesen ist, oder sonst in der Auftragsdurchführung unverschuldet behindert wird, gelten die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschiebennach Ende der Behinderung als verlängert. Wenn M-SYS IT-Solutions GmbH wird dem Vertragspartner die Behinderung länger als drei Monate dauertmitteilen. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt und aller sonst von M-SYS IT- Solutions GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, ist welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei M-SYS IT-Solutions GmbH, den Lieferanten von M-SYS IT-Solutions GmbH oder deren Unterlieferanten.
1.5. M-SYS IT-Solutions GmbH entscheidet, welche Mitarbeiter für die geschuldete Leistung eingesetzt werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. M-SYS IT-Solutions GmbH kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Käufer und Auftragserfüllung einsetzen. M-SYS IT-Solutions GmbH steht für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden ein.
1.6. Können Leistungen aus Gründen, die EMV M-SYS IT-Solutions GmbH berechtigtnicht verschuldet hat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EMV GmbH von ihren Pflichten aus dem Kauf- vertrag freierbracht werden, so kann werden die vereinbarten Zeiten dennoch in Rechnung gestellt, es sei denn, der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf Vertragspartner weist nach, dass die genannten Umstände kann die EMV GmbH sich nur be- rufenbetreffenden M-SYS IT-Solutions GmbH-Mitarbeiter anderweitig eingesetzt werden konnten oder aber, wenn sie den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrich- tigt.
3. Handelt dass es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixge- schäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die EMV GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käu- fer infolge eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs be- rechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der EMV GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der EMV GmbH ein Ver- schulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haftet die EMV GmbH dem Käufer bei Lieferverzug nach den ge- setzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertra- ges beruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Er- füllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der EMV GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruhthöhere Gewalt handelt.
4. Für den Fall, dass ein von der EMV GmbH zu vertretender Lieferverzug auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht be- ruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die EMV GmbH nach den gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadens- ersatzhaftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf einen Schaden
i. H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Wer- tes der zu liefernden Ware (Netto-Verkaufspreis zzgl. der Mehrwertsteuer), begrenzt ist.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
6. Die EMV GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berech- tigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die EMV GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
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